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Verfasst am: 02.05.07, 20:46 Titel: Zivilrechtliche Haftung nach KV
Zwei Konstellationen:
1) A provoziert B und C. A prügelt sich mit B. D kommt hinzu, zerrt den schlichtenden C 3 Meter beiseite und bricht ihm den Kiefer.
2) A provoziert B und C. A geht auf B und C los und schlägt nach beiden. D mischt sich ein. A lässt von C ab und konzentriert sich auf B. Die Keilerei zwischen C und D verlagert sich etwa 3 Meter weg und D bricht C den Kiefer.
In Konstellation 2 haftet A dem C meines Erachtens nach 840 BGB auf SchE und Schmerzensgeld, ohne Rücksicht auf seinen Tatbeitrag.
Würde A auch bei Konstellation 1 haften? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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