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Verfasst am: 04.05.07, 14:41 Titel: Lohnzahlung in der Insolvenzphase
Hallo zusammen!
Person A befindet sich seit Januar 2006 in der Insolvenz. Schlusstermin ist bis jetzt noch nicht bekannt.
Frage:
Was passiert mit Urlaubsgeld, Prämienzahlungen und Sonderzahlungen aus Tarifverhandlungen?
Person A kennt zwar den §850a ZPO, aber eine kurze Antwort wäre trotzdem schön, damit Unklarheiten beseitigt werden können.
Wichtig ist eigentlich nur, ob diese Zahlungen komplett zum pfändbaren Gehalt zählen, oder ob sie gesondert berechnet werden müssen, oder aber ob sie komplett unpfändbar sind.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 04.05.07, 14:47 Titel:
Also,
das Urlaubsgeld zählt gem. §850a ZPo nicht zum pfändbaren Gehalt.
Was kann man sich unter "Prämienzahlungen und Sonderzahlungen" genau vorstellen ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Mit Sonderzahlungen sind die Einmalzahlungen aus aktuellen Tarifverhandlungen gemeint.
Mit Prämienzahlung ist gemeint, eine betriebliche Überschußbeteiligung die einmalig im Jahr gezahlt wird, d.h. der Betrieb gibt den Mitarbeitern von den Gewinnbeträgen einen kleinen Teil ab.
Ich hoffe ich konnte die Prämienzahlung plausibel genug erläutern.
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