Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Reiserücktritt wegen Todesfall - müssen wir zahlen!?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Reiserücktritt wegen Todesfall - müssen wir zahlen!?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
musiksüchtig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 11:46    Titel: Reiserücktritt wegen Todesfall - müssen wir zahlen!? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Familie hat da ein Problem. Wir wollten Anfang April in Urlaub fahren, 2 Wochen vor Reiseantritt ist jedoch der Großvater gestorben (Vater meiner Mutter), und wegen psyschischen und organisatorischen Gründen, sowie des schlechten Gesundheitszustandes meiner Großmutter mussten wir den Urlaub leider absagen. Wir hatten keine Reiserücktrittsversicherung. Nun ist ein Schreiben des Hotels gekommen, dieses fordert uns auf 560 € (8 tage zu je 70 €) ./. 10 % Rabatt, also 504 € zu zahlen.

Kann mir jemand sagen, ob wir dies zahlen müssen, oder gibt es da irgendwelche möglichkeiten dies nicht tun zu müssen?

Vielen Dank im Voraus,
Bine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Forderung grundsätzlich besteht oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, welche Vertragsbedingungen man eingegangen ist.

Hat also das Hotel bei Bestellung Stornobedingungen mitgeteilt, dann kann das Hotel natürlich diese auch einverlangen.

Wenn man keine Reisestornoversicherung hat und die Stornoforderung zu Recht besteht, wird man diese zahlen müssen.

Da ich die Vertragsbedingungen nicht kennen, kann ich auch nicht sagen, ob die Forderung korrekt ist. Aber grundsätzlich muss ein Hotelier jene Kosten abziehen, die er sich erspart hat (z. B. Frühstück oder und Abendessen).

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Bine,

es tut mir leid, dass Ihr Euren Großvater verloren habt. Sicher habt Ihr jetzt eine Menge Sachen zu klären, unter anderem die Hotelrechnung - bitte erwarte aber hier im Forum keine verbindliche Hilfe, die dürfte Euch nur ein Rechtsanwalt geben, der sich dazu auch Eure Buchung etc. anschauen würde. Mehr dazu gibt es in unseren Forenregeln zu lesen.

Zusätzlich zu den Hinweisen von Peter: Ich gehe (wie er) mal davon aus, dass Ihr nur das Hotel gebucht habt, also nicht eine Pauschalreise, zu der z.B. noch der Flug gehören würde.

Bei Hotels in Deutschland sind solche Buchungen im Grunde Mietverträge und sind nach dem Mietrecht zu beurteilen. Wenn es um Stornierungen geht, heißt das: Beide Vertragspartner müssen ihre Verpflichtungen einhalten - Ihr müsst den vereinbarten Preis zahlen, der Hotelier muss Euch das Zimmer zu Verfügung stellen. Wenn Ihr das Zimmer nicht abnehmt, bedeutet das im Normalfall nicht, dass Ihr dann auch nicht zahlen müsstet. Im Gegenteil: Der Hotelier behält seinen Anspruch auf den Preis, muss aber abziehen, was an Kosten nicht anfällt, z.B. für Reinigung, Wäsche etc. Damit man im Falle eines Falles nicht so viel rechnen muss, pauschalieren viele Hotels diesen Abzug, indem sie Stornopauschalen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen.

Aber auch ohne solche Stornopauschalen in AGB hat der Hotelier grundsätzlich das Recht, einen reduzierten Mietpreis zu fordern.

Das ist der rechtliche Hintergrund - ob es in Eurem konkreten Fall anders aussieht kann Euch wie gesagt nur in einer qualifizierten Rechtsberatung gesagt werden, die in diesem Forum aus gesetzlichen Gründen verboten ist.

Alles Gute!
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
musiksüchtig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast Recht, es war keine Pauschalreise, also wirklich bloss die Vermietung einer Ferienwohnung.

Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::
bitte erwarte aber hier im Forum keine verbindliche Hilfe, die dürfte Euch nur ein Rechtsanwalt geben, der sich dazu auch Eure Buchung etc. anschauen würde. Mehr dazu gibt es in unseren Forenregeln zu lesen.


Die Forenregeln habe ich bereits gelesen, wollte ich mich, bevor wir einen Rechtsbeistand aufsuchen erst einmal im Netz ein wenig schlau machen. Danke auch schonmal für eure Antworten, jedoch stellt sich mir erneut eine Frage:

mosaik hat folgendes geschrieben::
Ob die Forderung grundsätzlich besteht oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, welche Vertragsbedingungen man eingegangen ist.

Hat also das Hotel bei Bestellung Stornobedingungen mitgeteilt, dann kann das Hotel natürlich diese auch einverlangen.


Ich habe eben unsere Unterlagen der Buchung (auch die des vergangenen Jahres) durchgeschaut, und nirgendwo ist auch bloss ein Hauch irgendwelcher AGBs zu finden, es ist bloss ein Formular wo Ihre Anschrift sowie unser Name, Adresse und der Buchungszeitraum sowie die gewählte Ferienwohnung verzeichnet sind, jedoch keine AGBs. Auch auf der Homepage der Pension stehen keinerlei AGBs oder Vertragsbedingungen. Hilft mir das evt weiter nicht zahlen zu müssen, oder tritt hier das altbekannte sprichwort "dummheit schützt vor Strafe nicht" in Kraft!?

Oder gibt es so etwas wie "vorgefertigte" AGBs bzw Bestimmungen für Vermieter die automatisch in kraft tretren wenn keine Vertragsbedingungen vereinbart oder veröffentlicht worden sind!?

Liebe Grüße aus Koblenz
Bine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn ein Hotel nicht ausdrücklich auf eigene Bedingungen verweist, dann gelten die allgemeinen Hotelbedingungen des jeweiligen Landes. Welches Land betrifft deine Buchung?

Gruß Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Bine,

"vorgefertige AGB", die "automatisch" gelten gibt es für Hotels in Österreich - in Deutschland greift in solchen Fällen einfach das geltende Recht, und das ist bei der Stornierung von Beherbergungsverträgen in der Regel das Mietrecht. Und im Mietrecht verhält es sich so, wie ich es geschildert habe: Der Gast muss zahlen, der Wirt muss das Zimmer bereithalten.

Das hat also zwei Konsequenzen:

Stornobetrag: Kosten, die dem Wirt nicht entstehen, muss er abziehen, ggf. in Form einer prozentualen Pauschale (wie in dem geschilderten Fall). Wenn man den Eindruck hat, dass dieser Abzug zu gering ist, kann man eine detaillierte Aufstellung fordern - das kann aber auch so ausgehen, dass man am Ende mehr zu zahlen hat als mit der Stornopauschale.

Weitervermietung: Das Zimmer darf im vereinbarten Zeitraum weitervermietet werden. Wenn der Wirt das aber tut, muss er die Einnahmen aus der Weitervermietung von der Stornorechnung abziehen - das heißt im besten Fall, dass der stornierende Gast gar nichts mehr zahlen muss. Der Gast kann also durchaus einen "Ersatzgast" anbieten - oder prüfen, ob das Zimmer tatsächlich leer stand oder weitervermietet wurde. Letzteres ist in der Praxis allerdings meistens schwierig.

Also nochmal als Fazit: Auch ohne AGB muss man - in aller Regel - bezahlen.
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also: Ich musste vor knapp 2 Jahren einmal eine bereits bezahlte Fernreise kurzfristig stornieren, weil mein Vater gestorben ist. Allerdings hatte ich eine Reiserücktrittskostenversicherung, die alles sehr unbürokratisch erledigt hat. Im Falle von Bine sehe ich nur die Möglichkeit, es auf die rein zwischenmenschliche Art zu versuchen. Ich würde den Hotelbesitzern einen sehr persönlichen Brief schreiben und als "Beweis" für den Rücktritt eine Kopie der Sterbeanzeige beifügen. Dann würde ich ihnen mitteilen, dass Ihr zu einem späteren Zeitpunkt gerne auf das Angebot zurückkommen würdet, wenn das Hotel auf Stornogebühren verzichtet. Vielleicht ist der Hotelier ja ein mitfühlender Mensch, der sich ganz nebenbei überlegt, ob er durch eine großzügige menschliche Geste Euch im Endeffekt als treue Stammkunden gewinnt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Reiserücktrittskostenversicherung sollte man immer abschließen (ja, ich weiß, hinterher ist man immer klüger). Das geht übrigens auch im Internet online. Einfach mal googeln.

Ansonsten stellt sich noch die Frage ob die Forderung einklag- und eintreibbar ist (je nach gewähltem Reiseland).

Aber das kann (und darf) jetzt wirklich nur noch ein Anwalt beantworten.

@Nils-Christian-Engel: Selbst wenn noch ein Gast gekommen wäre, ist es unwahrscheinlich, dass ein Hotel damit restlos ausgebucht ist. Da das Zimmer im Voraus normalerweise nicht bekannt ist, ist es unmöglich nachzuweisen, daß das gebuchte Zimmer weitervermietet werden konnte. Solange also im Hotel auch nur ein Zimmer frei ist, wird der Hotelier immer erst die freien und erst danach die stornierten vermieten.

Bei einer Ferienwohnung könnte man allerdings versuchen mit dem Vermieter einen Deal abzuschließen. Z.B. man bezahlt die Forderung, aber die Hälfte wird auf eine spätere Buchung (evtl. außerhalb der Saison) angerechnet, wenn man in den nächsten 12 Monaten kommt. Dann haben beide was davon.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

nyctramp hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn noch ein Gast gekommen wäre, ist es unwahrscheinlich, dass ein Hotel damit restlos ausgebucht ist. Da das Zimmer im Voraus normalerweise nicht bekannt ist, ist es unmöglich nachzuweisen, daß das gebuchte Zimmer weitervermietet werden konnte. Solange also im Hotel auch nur ein Zimmer frei ist, wird der Hotelier immer erst die freien und erst danach die stornierten vermieten.


Nein, so genau unterscheidet da die rechtliche Seite nicht, ob es nun wirklich das Zimmer 109 war und ob 109 auch wieder weiter vermietet wird.

Es müssten einfach alle vorhandenen Zimmer der selben Preiskategorie (falls es unterschiedliche gäbe) vermietet sein. Denn so lange ein Zimmer - das vom Kunden stornierte - frei ist, entsteht dem Vermieter ein Schaden.

Ob er daher zwischenzeitlich weitere Zimmer vermieten konnte, steht nicht im Vordergrund. Denn auch das wäre ein Nachteil, würde man argumentieren können: schau, gleich hinter mir ist einer gekommen, der mein Zimmer gemietet hat ...

Hoffe, die Sach etwas klarer erklärt zu haben.
Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.