Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.05.07, 22:13 Titel: Ausfall durch defekte Garage
Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Ein Kfz steht in einer elektr. betriebenen Sammelgarage, für die natürlich auch Miete bezahlt werden muss. Nun ist diese schon seid 3 Tagen defekt und der Vermieter bemüht sich nicht (auch nach mehrmaliger Aufforderung) dafür zu sorgen, dass diese wieder funktioniert. Was da heißt, Mr. X kann seid 3 Tagen nicht über sein Auto verfügen. Er braucht es jedoch um zur Arbeit zu kommen, und natürlich für´s Alltägliche.
Jedoch ist er diesem Verhältnis eher ein Dritter, da er den Stellplatz über einen Mieter, der ihn nicht nutzt, bekommen hat.
Da er nun einen Leihwagen braucht, will er den dadurch entstanden "Schaden" dem Vermieter auferlegen, wenn das möglich ist? Oder womöglich noch Anderes?
Da das seiner Meinung nach eine absolute Frechheit ist, wie sich der Vermieter verhält.
hm, soweit ich weiß, läßt sich ein elektrisches tor auch -eben für solche "notfälle"- manuell öffnen. von "schadenersatz", oder noch mehr, kann in so einem fall dann keine rede sein...
andererseits: man muß dem vermieter auch eine "angemessene" zeit geben, um einen mangel zu beseitigen. angemessen ist je nach art eine zeit von 1 bis 2 wochen.
seit drei tagen? dann ging das tor wohl am montag kaputt? dienstag war feiertag...
wenn das tor sich manuell öffnen läßt, sind wohl eher die 2 wochen als frist angemessen. wenn einem das jeden tag zu umständlich ist, ist es auch zumutbar, für diese zeit außerhalb der tiefgarage zu parken...
bevor man nun aber mit kanonen losschießt, sollte man klären, inwieweit die "untervermietung" des parkplatzes überhaupt gestattet ist/war...nicht, daß am ende das ganze nach hinten losgeht, und man den parkplatz komplett los ist. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Die Anlage stellt sich automatisch ein, sodass die Stellplätze nach oben wegfahren. Mit verschieben wird es da schwer. Ggf. könnte er das 1.5t Auto auch von 2m runterheben, aber dann würde er bestimmt seine geheime Identität verraten.
Dienstag Mittag ist die Anlage ausgefallen, somit hatte der Vermieter genug Zeit. Aber wenn ich diese Aussage richtig interpretiere, muss man in so einem Fall 1-2 Wochen Urlaub einplanen, wogegen man nicht die geringste Handhabe hat.
ach so, ich dachte das GARAGENTOR würde nicht mehr automatisch aufgehen.
dann vergessen sie, was ich geschrieben hab...von den dingern hab ich keine ahnung _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.