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Leasingrückgabe: Diff. zw. Gutachter & Rückgabeprotokoll

 
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gynth
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 21:43    Titel: Leasingrückgabe: Diff. zw. Gutachter & Rückgabeprotokoll Antworten mit Zitat

Hallo Miteinander,

ich habe am 06.04.2007 meinen Alfa dem entsprechenden Händler zurück gegeben. An diesem Tag wurde ein eher oberflächliches Rückgabeprotokoll erstellt, Schaden: 850,- €. Dieses Rückgabeprotokoll habe ich nicht anerkannt (sowohl Schäden als auch Kosten).

Nun hat sich am 19.04. ein Gutachter (von Alfa beauftragt) den Wagen angesehen, Kosten nun 1.050 € inkl. Gutachter. Der Wagen wurde seit Rückgabe 2 km gefahren und stand 14 Tage beim dem Händler.

Problem: Ein vom Gutachter festgestellte Schaden, ist nicht im Rückgabeprotokoll vermerkt worden. Außerdem wechselte eine Delle im hinteren Bereich die Seiten, von rechts nach links.

Ich habe darauf hin Alfa einen freundlichen Brief geschrieben und auf diese Unterschiede hingewiesen, sowie eine Summe 600,- € angeboten.

Alfa antwortete nur das die festgestellten Mängel richtig wären und von mir die Gesamtsumme zutragen wäre. Sie gingen nicht auf die Unterschiede in den jeweiligen Protokollen ein. "Gemäß vorliegendem Rückgabeprotokoll haben Sie den Feststellungen des Händlers widersprochen. Vertragsmäßig wurde ein Sachverständigengutachten über des Fzg.-s eingeholt."..."Anhand der vorliegenden Bilder, werden die Wertminderungen die durch den Gutachter festgestellt wurden bestätigt."

Ist das Rückgabeprotokoll hinfällig? Was ist mit dem gefahrenen KM?
Muss ich hierfür einen Anwalt einschalten (keine Priv.-Rechtschutz) und habe ich überhaupt Chancen auf Erfolg?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße Gynth

PS: Alfa hat jeden kleinsten Kratzer aufgeschrieben (< 5cm) und mir in Rechnung gestellt. Hände weg von Alfa-Leasing. Ich werde mir nie mehr ein Fzg. von der Fiat-Gruppe kaufen.
_________________
Grüße Gynth
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn überhaupt, müßtest Du nur die Wertmindung erstatten, die sich aus den Schäden ergibt, aber nicht die Reparaturkosten ansich. Es bleibt Dir überlassen, noch einen Gutachter einzuschalten.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).

Zitat:

Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen.


Zitat:
Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.


man sollte dem LG mal die urteile zukommen lassen u. die reaktion abwarten, mehr wie neinsagen kann der LG nicht.
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gynth
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 17:51    Titel: Danke für die erste Hilfe. Antworten mit Zitat

Ich habe nun noch mal ein Schreiben an Alfa gefaxt mit dem erneuten Hinweisen auf mein erstes Schreiben und der Bitte einer ausführlichen Stellungnahme zu den angesprochenen Punkten (Urteile angefügt).

Das Gutachten hat eine Wertminderung einberechnent und nicht die Gesamtkosten.
Wie viel Gewicht hat überhaupt das Rückgabeprotokoll gegenüber einem Gutachten?
Der Wagen wird wahrscheinlich gar nicht mehr vorhanden sein für ein zweites Gutachten.
_________________
Grüße Gynth
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.06.07, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

mich würde mal intressieren was aus der sache geworden ist denn in einem anderen forum (fiesta mk6) meinte jemand das das dennoch "kulanz" des herstellers sei.
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gynth
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.08.07, 11:55    Titel: Kulanz Alfa Antworten mit Zitat

Hallo,

nun ist die Sache erledigt. Ich habe in meinen drei letzten Scheiben an Alfa immer wieder eine Ausgleichssumme von 600,- Euro angeboten. In dem letzten Schreiben nun halt zusätzlich die Zitate, darauf hingewiesen ob Alfa/Fiat 400,- wert wären zukünftig eine Kunden für immer zuverlieren und um eine ausführliche Stellungname zu den aufgelisteten Kosten und Wiedersprüche zw. Gutachten und Rückgabeprotokoll.

Darauf kam ein Schreiben von Alfa/Fiat, dass mein Fall der Rechtsabteilung übergeben wurde. Ich war ganz gespannt.

Vor knapp einer Woche kam nun wieder ein Brief von Alfa/Fiat. Sehr dünn und auch nur ein Blatt drinn. Keine rechtliche Stellungname sonder nur drei Sätze.

Der entscheidende dabei: "...Aus Kulanzgründen sind wir damit einverstanden und erwarten Ihre Zahlung i.H.v. 600,- Euro bis spätestens..."

Das hätten wir auch einfacher haben können und jetzt stellt sich die Frage: Waren 600,- € zuviel angeboten? Winken

Grüße Gynth
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Grüße Gynth
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.08.07, 14:05    Titel: Re: Kulanz Alfa Antworten mit Zitat

gynth hat folgendes geschrieben::
Der entscheidende dabei: "...Aus Kulanzgründen sind wir damit einverstanden und erwarten Ihre Zahlung i.H.v. 600,- Euro bis spätestens..."

Das hätten wir auch einfacher haben können und jetzt stellt sich die Frage: Waren 600,- € zuviel angeboten? Winken

Eventuell sofern die Schäden dem normalen Gebrauch zuzuordnen sind, hätten Sie gar nichts zahlen müssen.
Das lässt sich aus der Ferne jedoch nur schwer beurteilen, da wir das Fahrzeug nicht gesehen haben.

Sie haben natürlich immer noch die Möglichkeit, der Rechtsabteilung mitzuteilen, daß Sie sich aufgrund des Verhaltens der beteiligten Personen nicht mehr an Ihr Angebot gebunden fühlen und den Eingang einer Klage erwarten.
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