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Vorvertrag bei Sportwetten

 
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Johannes 20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 08:43    Titel: Vorvertrag bei Sportwetten Antworten mit Zitat

Hallo,

Nehmen wir an, dass Person A bei einem Onlinewettbüro eine Anfrage stellt ob eine bestimmte Wette in einer bestimmten Höhe abgegen werden darf das heist vom Sportwettenanbieter akzeptiert werden würde.

Das Wettunternehmen schreibt darauf zurück, dass dies möglich sei.

Daraufhin wiederum schreibt Person A , dass sie die Wette mit dem und dem Einsatz bis zu dem und dem DAtum .... zu der und der Qoute abschliessen werde (hat sie aber noch nicht abgeschlossen)

Wurde dadurch ein Vorvertrag geschlossen bzw. ist die Person A dadurch verpflichtet die Wette abzuschliessen ?

Die Frage würde mich unabhängig von § 762 BGB interessieren.

Grüsse

Johannes
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 12:59    Titel: Re: Vorvertrag bei Sportwetten Antworten mit Zitat

Johannes 20 hat folgendes geschrieben::
Wurde dadurch ein Vorvertrag geschlossen bzw. ist die Person A dadurch verpflichtet die Wette abzuschliessen ?


IMO nein. Das Angebot (des Kunden) wird, so ist dem Sachverhalt eindeutig zu entnehmen, ja erst mit dem zweiten Antrag abgegeben. Davor liegt lediglich eine (unverbindliche) Anfrage vor, ob ein (hypothetisches) Angebot überhaupt annahmefähig wäre (vgl. der Anfrage bei einer Bank "geben Sie auch Kredite an Chinesen?" oder bei einem Bäcker "backen Sie auch Hochzeitstorten in Penisform?").
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Johannes 20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Danke für deinen Beitrag. Ich glaube aber du hast meine Frage falsch verstanden. Es ging mir darum, ob der zweite Antrag ein Angebot darstellt. Der Kunde A schreibt versichert zwar dem Wettunternehmen z.B. per Mail er werde die Wette abschliessen, schliesst sie aber dann doch nicht ab.

Jetzt ist meine Frage ob das Wettunternehmen Schadensersatzansprüche gegen den Kunden A hätte.

Grüsse

Johannes
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.05.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Johannes 20 hat folgendes geschrieben::
Es ging mir darum, ob der zweite Antrag ein Angebot darstellt.


Das hängt einzig und allein am Wortlaut im Einzelfall.

"Ich werde morgen eine Wette auf 'Nominator' auf Sieg im 3. Rennen ab plazieren" ist sicher kein Angebot. "Dann schließe ich eine Wette auf 'Nominator' auf Sieg im 3. Rennen ab" hingegen wohl schon.
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