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Verfasst am: 19.12.04, 08:34 Titel: Haftung von Anwälten bei Fristversäumnis
Immer wieder kommt es vor, das anwälte Fristen z.B. zur Abwehr einer Zwangsvollstreckung versäumen und es deswegen zu Vollstreckungsgegenklegen kommen muss.
Sind Anwälte hier in der Haftung, so dass Ansprüche geltend gemacht werden und hat das automatisch zur Folge, dass ein Mandant Rechtsmittel gegen seinen Anwalt einsetzen muss um Ansprüche dürchzusetzen.
Verfasst am: 19.12.04, 14:59 Titel: Re: Haftung von Anwälten bei Fristversäumnis
franne67 hat folgendes geschrieben::
Immer wieder kommt es vor, das anwälte Fristen z.B. zur Abwehr einer Zwangsvollstreckung versäumen und es deswegen zu Vollstreckungsgegenklegen kommen muss.
Sind Anwälte hier in der Haftung, so dass Ansprüche geltend gemacht werden und hat das automatisch zur Folge, dass ein Mandant Rechtsmittel gegen seinen Anwalt einsetzen muss um Ansprüche dürchzusetzen.
Gruß
Frank
Müssten sie selbst wissen Herr Lorenz. Und alle dachten, das Gespamme hat ein Ende...
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