Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.05.07, 00:09 Titel:
Sebastian Mares hat folgendes geschrieben::
Vielleicht noch eine Frage: ist es möglich von seinem Rückgaberecht Gebrauch zu machen bevor die Ware versendet wurde (wenn der Käufer sich das anders überlegt)?
Vom Rückgaberecht nein, vom Widerrufsrecht ja. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 06.05.07, 11:22 Titel:
wikipedia ist eine freie online enzyklopedie die von jedem erweitert u. verbessert werden kann, deshalb sollte man bedenken das wiki zum schnellen einlesen mal ganz okay ist ABER niemals wirklich vertrauenswürdig. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Was hat der Verkäufer eingeräumt?
Widerrufsrecht(§ 355 BGB) oder Rückgaberecht(§ 356 BGB)?
Widerrufsrecht = 40,-€ Grenze Rückgaberecht= Verkäufer trägt grundsätzlich die Rücksendekosten(s.§ 357 BGB).
Was die Hinsendekosten betrifft, die überwiegende Meinung geht in die Richung das diese auch erstattet werden müssen aber hierzu fehlt es noch an einer höchstrichterlichen Entscheidung (BGH).
So müsste der Käufer im Einzelfall diese einklagen ohne die Gewähr das sich das zuständige Gericht den bisherigen zugunsten der Käufer ergangenen Entscheidungen anschließt... _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.05.07, 12:57 Titel:
Sebastian Mares hat folgendes geschrieben::
Hat man so ein Widerrufsrecht immer
Im Fernabsatz ja (es erlischt jedoch unter bestimten Bedingungen, vgl. §312d BGB). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.