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Rückgaberecht bei Onlinekauf

 
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sebastian Mares hat folgendes geschrieben::
Vielleicht noch eine Frage: ist es möglich von seinem Rückgaberecht Gebrauch zu machen bevor die Ware versendet wurde (wenn der Käufer sich das anders überlegt)?


Vom Rückgaberecht nein, vom Widerrufsrecht ja.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

wikipedia ist eine freie online enzyklopedie die von jedem erweitert u. verbessert werden kann, deshalb sollte man bedenken das wiki zum schnellen einlesen mal ganz okay ist ABER niemals wirklich vertrauenswürdig.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, werden in dem Wikipedia-Artikel zwei verschiedene Dinge behandelt - eben Rückgaberecht "als Alternative" zum Widerrufsrecht.

Der Erklärung der Wettbewerbszentrale glaub ich jetzt einfach mal fürs erste Winken
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/ecommerce/faq/4/default.aspx#textmarke7
_________________
The angels have the phone box


Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 06.05.07, 11:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat der Verkäufer eingeräumt?
Widerrufsrecht(§ 355 BGB) oder Rückgaberecht(§ 356 BGB)?
Widerrufsrecht = 40,-€ Grenze Rückgaberecht= Verkäufer trägt grundsätzlich die Rücksendekosten(s.§ 357 BGB).
Was die Hinsendekosten betrifft, die überwiegende Meinung geht in die Richung das diese auch erstattet werden müssen aber hierzu fehlt es noch an einer höchstrichterlichen Entscheidung (BGH).
So müsste der Käufer im Einzelfall diese einklagen ohne die Gewähr das sich das zuständige Gericht den bisherigen zugunsten der Käufer ergangenen Entscheidungen anschließt...
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sebastian Mares hat folgendes geschrieben::
Hat man so ein Widerrufsrecht immer


Im Fernabsatz ja (es erlischt jedoch unter bestimten Bedingungen, vgl. §312d BGB).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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