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Widerspruch gegen Note der mündlichen Abiturprüfung möglich?

 
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kröte
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 14:13    Titel: Widerspruch gegen Note der mündlichen Abiturprüfung möglich? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich bin noch ganz neu hier und werde versuchen mich bestmöglich an die Regeln zu halten.
Aus dem Titel könnt ihr ja bereits erkennen, worum es geht:
Besteht die Möglichkeit gegen die Note der mündlichen Abiturprüfung Widerspruch einzulegen?
Nehmen wir an, ein Schüler einer niedersächsischen IGS legt im Fach X seine mündliche Abiturprüfung ab. Bereits während der Prüfung muss der Prüfer vom Protokollanten darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Prüfling bestimmte Inhalte bereits erklärt habe.
Bei der Notenvergabe erhält der Schüler 2 Punkte, erneut mit dem Hinweis des Prüfers er habe bestimmte Inhalte nicht erklärt.
Kann der Schüler irgendetwas gegen diese Benotung tun? Ist eine Einsicht in das Prüfungsprotokoll möglich und sinnvoll?

Vielleicht könnt ihr/ können Sie mir ein paar Tipps geben.
Vielen Dank bereits im Voraus und viele Grüße...
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Schriftlichen, ausführlich begründeten Einspruch an den Schulleiter. Der kann die Wiederholung der Prüfung anordnen und den "ersten Durchgang" für ungültig erklären.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.07, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Widerspruch kann man schon einlegen. Damit ist aber noch nichts gewonnen. Und der Lehrer wird mit Sicherheit hundert gute Gründe benennen können, weshalb die Prüfung so und nicht besser zu bewerten war.

Ein Recht auf Akteneinsicht in das Prüfungsprotokoll besteht. Die Frage ist, ob die Schule auch die Akteneinsicht gewährt. Meiner Erfahrung nach wird sie dies eher nicht tun, auch wenn sie rechtlich dazu verpflichtet ist. Die Einsicht in das Protokoll bringt aber auch meistens nicht viel, da steht in der Regel nicht viel drin.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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