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mal angenommen ein Mitarbeiter erhält von der Firma A einen Firmenwagen durch Gehaltsumwandlung. Der Firmenwagen ist geleast. Die Firma A ist Fahrzeughalter und der Leasing Vertrag wurde zwischen der Leasingfirma und der Firma A geschlossen.
Die Firma A hat mit dem Mitarbeiter einen Vertrag bzgl. der Nutzung des Firmenwagens geschlossen (Kraftfahrzeug-Überlassungsvertrag: Überlassungszeitpunkt, Entferung Firma A zu Wohnort, private Nutzungsanteil, Bruttolohnverzicht, geltwerte Vorteil und akzeptieren der Dienstwagenrichtlinie).
Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach 12 Monate entscheidet sich Firma A ein Zusatzklausel aufzunehmen, die besagt, dass der Mitarbeiter verpflichtet ist den Leasingvertrag zu übernehmen, wenn er die Firma A auf eigenen Wunsch verlässt.
Der Mitarbeiter unterschreibt den Zusatz.
Der Mitarbeiter entschließt sich die Firma A auf eigenen Wunsch vor Ablauf des Firmenwageleasings zu verlassen.
Müsste der Mitarbeiter das Leasing für die restliche Laufzeit übernehmen, obwohl er nicht den Vertrag mit der Leasingfirma geschlossen hat?
Ist die Zusatzklausel der Firma A rechtlich gesehen korrekt?
Vielen herzlichen Dank schon mal vorab.
Gruß
snoodels
Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung mit dem Arbeitgeber: Ja.
Aufgrund einer ev. fehlenden Vereinbarung mit der LG: Nein.
Letztendlich entscheidet einzig und allein die LG, wer das Fahrzeug übernimmt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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