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Fahrerflucht nach Leihwagenbeule im Ausland

 
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Antilla
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 22:10    Titel: Fahrerflucht nach Leihwagenbeule im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo!
Wenn am letzten Abend eines Urlaubs in Spanien ein ausparkender Jeep vor den Augen der Hotelgäste rückwärts in die Fahrertür des geparkten Leihwagens reinfährt und eine Beule verursacht, Fahrerflucht begeht, aber von der örtlichen Polizei anhand des Kennzeichens identifiziert wird, müsste doch eigentlich die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen, oder? Angenommen, die Urlauber haben wegen des Flugtermins keine Zeit mehr, sich selbst um die Sache zu kümmern:
1.Ist es Recht, dass die Leihwagenfirma die Kaution von 180€ einbehält?
2.Hätte es Aussicht auf Erfolg, wenn ein Anwalt mit der spanischen Polizei bzw. mit der Versicherung des Verursachers Kontakt aufnehmen würde?
3.Könnte man den Fahrzeugführer wegen Fahrerflucht verklagen?

Antilla
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 17.05.07, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
1.Ist es Recht, dass die Leihwagenfirma die Kaution von 180€ einbehält?

Bis zur Schadenbegleichung durch den Schadensverursacher oder Mietwagenkunden - vermutlich ja.
Das ist ja gerade der Sinn einer Sicherheitsleistung ("Kaution"). Winken
Schliesslich ist es trotz bekanntem Schadensverursacher zunächst für die Mietwagenfirma noch keinesfalls sicher, dass sie den Schaden auch vom Verursacher erstattet bekommt.

Übrigens: Bei Vollkaskoschutz wird meistens eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung vorläufig einbehalten. Falls kein Vollkaskoschutz besteht, ist der Mietwagenkunde mit € 180 Kaution eher noch gut bedient.

Zitat:
2. Hätte es Aussicht auf Erfolg, wenn ein Anwalt mit der spanischen Polizei bzw. mit der Versicherung des Verursachers Kontakt aufnehmen würde?

Würde zumindest die Chancen deutlich vergrössern. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Zitat:
3. Könnte man den Fahrzeugführer wegen Fahrerflucht verklagen?

Verklagen sowieso nicht, höchstens anzeigen.

In Spanien gibt es aber den deutschen Tatbestand der "unerlaubten Entfernung vom Unfallort" wohl nicht, weshalb die Polizei bei blossem Sachschaden bestenfalls den Unfallverursacher ermittelt, darüber hinaus aber nicht tätig wird.
Es bleibt nur der zivilrechtliche Weg, Schadenersatz einzuklagen.

Quelle:
http://www.vsspanien.com/_rgb/rgb_artikel_show.php?recordID=23

Der Autor des verlinkten Textes ist nach Selbstauskunft Anwalt auf Mallorca (siehe Button "Informationen zum Autor" am Ende des Textes).

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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