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Verfasst am: 01.05.07, 02:25 Titel: Verantwortung abschieben per AGB
Ist es gültig, in die AGB eines Forums oder eines ähnlichen Dienstes zu schreiben, dass der User für seine Beiträge selbst verantworlich ist/haftet? Oder kann man die Verantwortung nicht so leicht "abschieben"?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 01.05.07, 10:22 Titel:
Wer soll denn sonst für den Beitrag haften? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Reinschreiben kann man viel, die Frage ist, was der Richter dazu sagt.
Soweit ich weiß, besagte ein kürzlich ergangenes Urteil, daß eine Mitstörerhaftung grundsätzlich in Betracht kommt und eine Löschungspflicht nach Information des Betreibers über den rechtswidrigen Beitrag besteht. _________________ Viele Grüße
Mäuslein
Reinschreiben kann man viel, die Frage ist, was der Richter dazu sagt.
Soweit ich weiß, besagte ein kürzlich ergangenes Urteil, daß eine Mitstörerhaftung grundsätzlich in Betracht kommt und eine Löschungspflicht nach Information des Betreibers über den rechtswidrigen Beitrag besteht.
Wie der Begriff "Mitstörer" schon ausdrückt, kann der Betreiber unter bestimmten Umständen mithaften, d.h. aber doch einfach grundsätzlich haftet der Einsteller des Beitrags ganz alleine = Störer.
Auch ändert die mögliche Mithaftung des Betreibers nichts an der Haftung des Verfassers. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 01.05.07, 16:36 Titel:
Mäuslein hat folgendes geschrieben::
Der Forenbetreiber natürlich (als Mitstörer).
Um Wiederholungen zu vermeiden: Smiler hat Recht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Die obige Frage von Biber war: "Wer soll denn sonst für den Beitrag haften?"
Hatte ich im Zusammenhang mit dem OP so verstanden: Wer käme sonst noch als Haftender in Betracht?
Antwort: Der Forenbetreiber.
Aus dem Urteil:
Zitat:
Der Kläger ist hinsichtlich der Verbreitung dieser Äußerung Störer (...), denn Störer ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht (...) das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach nicht erforderlich.
Es bewahrheitet sich damit, was schon während der mündlichen Verhandlung von den Richtern angekündigt wurde: Die vollständige Haftung des Forum-Betreibers für die Postings in seinem Board, unabhängig von der Kenntnis seiner Beiträge.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.05.07, 02:34 Titel:
Schön rausgesucht, aber m. E. lautet der entscheidende Satz in Ihrem zweiten Link:
Kanzlei Dr. Bahr hat folgendes geschrieben::
Die Entscheidung steht im klaren Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und ist auch nicht mit dem Urteil des OLG Hamburg im Heise-Fall (Urt. v. 22.08.2006 - Az.: 7 U 50/06) vereinbar. Wieder einmal offenbart damit die 24. Zivilkammer des LG Hamburg ihre ganz eigene Interpretation des Gesetzeswortlautes.
Daher würde ich die Aussage
Mäuslein hat folgendes geschrieben::
Wer käme sonst noch als Haftender in Betracht?
Antwort: Der Forenbetreiber.
trotz dieses Urteils nicht unterschreiben wollen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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