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Verantwortung abschieben per AGB

 
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Xero
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 02:25    Titel: Verantwortung abschieben per AGB Antworten mit Zitat

Ist es gültig, in die AGB eines Forums oder eines ähnlichen Dienstes zu schreiben, dass der User für seine Beiträge selbst verantworlich ist/haftet? Oder kann man die Verantwortung nicht so leicht "abschieben"?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wer soll denn sonst für den Beitrag haften? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Mäuslein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wer soll denn sonst für den Beitrag haften? Geschockt


Der Forenbetreiber natürlich (als Mitstörer).

Reinschreiben kann man viel, die Frage ist, was der Richter dazu sagt.
Soweit ich weiß, besagte ein kürzlich ergangenes Urteil, daß eine Mitstörerhaftung grundsätzlich in Betracht kommt und eine Löschungspflicht nach Information des Betreibers über den rechtswidrigen Beitrag besteht.
_________________
Viele Grüße
Mäuslein
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mäuslein hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
Wer soll denn sonst für den Beitrag haften? Geschockt


Der Forenbetreiber natürlich (als Mitstörer).

Reinschreiben kann man viel, die Frage ist, was der Richter dazu sagt.
Soweit ich weiß, besagte ein kürzlich ergangenes Urteil, daß eine Mitstörerhaftung grundsätzlich in Betracht kommt und eine Löschungspflicht nach Information des Betreibers über den rechtswidrigen Beitrag besteht.

Wie der Begriff "Mitstörer" schon ausdrückt, kann der Betreiber unter bestimmten Umständen mithaften, d.h. aber doch einfach grundsätzlich haftet der Einsteller des Beitrags ganz alleine = Störer.
Auch ändert die mögliche Mithaftung des Betreibers nichts an der Haftung des Verfassers.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mäuslein hat folgendes geschrieben::
Der Forenbetreiber natürlich (als Mitstörer).
Um Wiederholungen zu vermeiden: Smiler hat Recht. Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Mäuslein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 07.05.07, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Er mag zwar recht haben, aber die Auskunft ist nicht erschöpfend.

Und zwar liegt ein Urteil vor, daß eben die Haftung des Forenbetreibers als Störer besagt:

http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20070427.html

Die obige Frage von Biber war: "Wer soll denn sonst für den Beitrag haften?"

Hatte ich im Zusammenhang mit dem OP so verstanden: Wer käme sonst noch als Haftender in Betracht?

Antwort: Der Forenbetreiber.

Aus dem Urteil:

Zitat:
Der Kläger ist hinsichtlich der Verbreitung dieser Äußerung Störer (...), denn Störer ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht (...) das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach nicht erforderlich.


http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20070427.html


Kommentar zur Haftung:

Zitat:
Es bewahrheitet sich damit, was schon während der mündlichen Verhandlung von den Richtern angekündigt wurde: Die vollständige Haftung des Forum-Betreibers für die Postings in seinem Board, unabhängig von der Kenntnis seiner Beiträge.


http://www.dr-bahr.com/news_det_20070505044638.html
_________________
Viele Grüße
Mäuslein
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 02:34    Titel: Antworten mit Zitat

Schön rausgesucht, aber m. E. lautet der entscheidende Satz in Ihrem zweiten Link:
Kanzlei Dr. Bahr hat folgendes geschrieben::
Die Entscheidung steht im klaren Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und ist auch nicht mit dem Urteil des OLG Hamburg im Heise-Fall (Urt. v. 22.08.2006 - Az.: 7 U 50/06) vereinbar. Wieder einmal offenbart damit die 24. Zivilkammer des LG Hamburg ihre ganz eigene Interpretation des Gesetzeswortlautes.
Daher würde ich die Aussage
Mäuslein hat folgendes geschrieben::
Wer käme sonst noch als Haftender in Betracht?
Antwort: Der Forenbetreiber.
trotz dieses Urteils nicht unterschreiben wollen. Winken
_________________
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Sapere Aude! (Kant)
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