Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.05.07, 12:29 Titel: Anzeige unrechtmäßig mehrmals verwendet ohne zu bezahlen
Hallo,
bin noch ein totaler Neuling hier, aber hoffe mal, es gibt hier was rechtliche Dinge angeht, schlauere Leute wie ich
Ich habe folgendes Problem, eigentlich sind es zwei.
Ich besitze eine kleine Werbeagentur und habe letztes Jahr einer Firma (diese schaltet immer "hässliche" Anzeigen), eine Anzeige zukommen lassen, wie ICH sie für schön und effektiv halten würde. Nun hatte diese Firma (handelt sich um ein großes Fitnesstudio) direkt in dieser Woche einen großen Tag der Offenen Tür und mich gefragt, ob ich diese Anzeige nicht mal "als Versuch bzw. Probe" zur Zeitung schicken könnte. Sollte die Resonanz gut, sein würde wir uns für eine weitere Zusammenarbeit zusammensetzen. Es handelte sich um eine EINMALIGE Schaltung zur Probe.
Natürlich nie wieder was gehört. Nun ist diesselbe Anzeige mit anderem Datum, diesen Mittwoch (1/3 Seite, also sehr groß!) schon wieder in der Zeitung gewesen. Daraufhin (den Typen vom Fittnesstudio konnte ich nicht erreichen) habe ich der Zeitung per email an den zuständigen Anzeigenvertreter sowie an die info-Adresse AUSDRÜCKLICH untersagt diese Anzeige aus obigen Gründen nochmals so oder abgeändert zu schalten und sie aufgefordert die Anzeige zu löschen.
Doch heute ist genau diesselbe Anzeige erneut wieder in der Zeitung. "Meine" Internetadresse steht dort auch als Verfasser oben in der Ecke.
Ich hatte mich ja schon damals darüber geärgert, aber diese Dreistigkeit und Frechheit ärgert mich nun wirklich sehr und ich würde gerne wissen, obwohl ich mich gütlich einigen will, wie denn die Rechtslage ist.
Frage 1: Ist die Anzeige mein geistiges Eigentum? Schließlich hat der Betreiber des Fittnesstudio niemals dafür bezahlt und sie weiterhin noch 2x ohne mein Wissen verändert bzw. abgedruckt. Wäre ich im Recht, mir nun die Anzeigengestaltung bezahlen zu lassen?
Frage 2: Wie seiht es mit der Zeitung aus? Ich habe der Zeitung (ET ist heute) Mittwochabend per email schwarz auf weiß die Schaltung bzw. Nutzung AUSDRÜCKLICH untersagt! Doch die Anzeige wurde heute erneut abgedruckt. Ich würde zumindest als "Wiedergutmachung" eine Gratisanzeige in derselben Größe für mich erhalten. Wie stehen da die Chancen?
Hoffe es war nicht zu viel geschrieben, aber wäre für jede Antwort dankbar!!!!!!!!!
Scheint mir allgemein gesehen ein Verstoß gegen die Vereinbarung zu sein.
Ob im Einzelfall ein Unterlassungs- und/oder Schadensersatzanspruch besteht, müsste konkret geprüft werden.
Daher vielleicht Anwalt aufsuchen, der sich im Urheberrecht /Wettbewerbsrecht auskennt.
Die Zeitung könnte als Mitstörer angesehen werden, aber siehe dieses Urteil:
BGH Az. I ZR 249/03 ( 14.06.2006) unter Bundesgerichtshof.de abrufbar
Nur unschwer erkennbare Verstöße begründen eine Mitstörerhaftung, das ist bei Fragen, die die Gestaltung / Urheberschaft einer Anzeige betreffen, in der Regel nicht der Fall. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.