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Arbeit nich gewertet!!!

 
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Lain
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 12:46    Titel: Arbeit nich gewertet!!! Antworten mit Zitat

Also


an einer Schule in Hamburg wird eine Englischarbeit geschrieben.
Person A sitzt neben Person B.
Person A hat die Arbeit schon längst abgeben,Person B fragt Person A nach einer Antwort.
Person A will gerade sagen das sie das nicht weiß jedoch kommt die Lehrerin und behauptet Person A habe Person B geholfen.
Nun soll die Arbeit von Person A nicht gewertet werden also 6.
Ist dies rechtlich korrekt?


Mfg
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*peace*
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Person A tatsächlich nichts gesagt hat, dann liegt schon mal keine Täuschungshandlung vor.
Auch einen Täuschungsversuch würde ich erstmal verneinen.
Mit etwas Phantasie könnte man allerdings konstruieren, dass bereits das Eingehen des A auf Kommunikationsversuch von Seiten des B als versuchte Kooperation und damit als Täuschungsversuch gewertet werden könnte. Unabhängig davon, ob A dem B in diesem Fall jetzt weiterhelfen konnte oder nicht.
Wenn A primär nur wollte, dass B Ruhe gibt, dann würde ich es auf jeden Fall verneinen.

Soviel zur Theorie.
Die Frage dürfte jetzt allerdings sein, was dem A davon(ggf. auch vor einer höheren Stelle) geglaubt wird bzw. wie der Lehrer die Bewertung genau begründet. Wenn er definitiv sagt "Der A hat dem B geholfen", dann ist das schlicht unwahr, eine darauf gestützte Bewertung mit Ungenügend wäre unrechtmäßig.
Wenn der Lehrer o.g. Theorie nachgeht, könnte er im Streifall damit durchkommen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Lain
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag




Danke für die Antwort.
Aber was Person A nun nicht versteht ist,das ihre Arbeit nicht gewertet wird.
Denn die Arbeit hatte die Person A schon längst abgegeben.
Die Person B durfte nach einigen Protest weiterschreibe bzw sie hat den Zettel zurück bekommen.
Ist es gerecht das nur die Arbeit der Person A nicht gewertet wird?
Person A habe diesen Täuschungsversuch bestritten,aber ihr wurde nicht geglaubt.




Mfg
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*peace*
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte noch mal mit dem Fachlehrer sprechen - in der Pause oder nach dem Unterricht. Wenn der sich nicht überzeugen lässt, geht man zum Klassenlehrer, Beratungslehrer, Vertrauenslehrer (oder wie auch immer die/der bei A und B heißt). Wenn das auch nicht hilft, dann muss der "Fall" vor den Schulleiter.
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mitternächtliche Grüße.


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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zur grundsätzlichen Frage:
meines Wissens wird beim "Täuschungsversuch" generell nicht unterschieden, ob dieser zu eigenen oder fremden Gunsten erfolgt ist. Wenn also das einschlägige Schulgesetz die Sanktion "'ungenügend' als Note für die Klausur aller Teilnehmer eines TV" vorsieht, ist das folglich unabhängig von der Frage, ob einzelne dieser Klausuren schon abgegeben wurden oder nicht. Denn es handelt sich um eine generelle (aber tatbezogene) Sanktion und nicht um eine faktische Bewertung der Frage, welche Auswirkungen der (unvollendete) Versuch auf die tatsächlichen Arbeiten hatte (deswegen ist ja schon der "Täuschungsversuch" sanktionabel und nicht erst die vollendete Täuschung).
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
wird beim "Täuschungsversuch" generell nicht unterschieden, ob dieser zu eigenen oder fremden Gunsten erfolgt ist.

Völlig richtig.

Wenn ein Täuschungsversuch vorliegt, müssten beide - A und B - allerdings gleich behandelt werden. Es wäre nicht erlaubt, dass der eine seine "reguläre" Note bekommt, der andere aber ein "ungenügend".
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mitternächtliche Grüße.


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Lain
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.
Wenn die Person B auch eine 6 bekommen hätte wäre es ja "gerecht"
Aber nur die Person A solle ein eine 6 vekommen.

Person A wird auf jeden Fall mit dem Schulleiter sprechen.



Mfg
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte vor allem klar machen, dass er nie die Absicht hatte, einen Täuschungsversuch zu unternehmen. Wenn A - wie oben geschildert - überhaupt nichts zu B gesagt hat, dann war A auch nicht am Täuschungsversuch beteiligt.
Dass B den A angesprochen hat, konnte A ja wohl nicht verhindern.
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