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Kind tödlich verunglückt/Akteneinsicht, Blutprobe

 
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habibi809
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 41
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 22:36    Titel: Kind tödlich verunglückt/Akteneinsicht, Blutprobe Antworten mit Zitat

Hallo,

der 17-jährige Sohn meiner Freundin ist diese Woche tötlich verunglückt. Meiner Freundin geht es dementsprechend schlecht. Ihr Sohn ist von einem Zug erfaßt worden und dabei gestorben. Am Todestag ging die Polizei noch von einem Fremdverschulden aus, weil eine ganze Gruppe schwarzgekleideter Jugendlicher am Gleis vom Zugführer gesehen wurde. Zwei Tage später will die Polizei die Sache fallenlassen. Blutprobe wurde zwar entnommen, aber nicht ausgewertet.

Meine Frage nun:
Hat die Mutter des Kindes ein Recht auf Akteneinsicht bei der Polizei? Und wie kann sie diese geltend machen?

Hat die Mutter Anspruch darauf, dass die Blutprobe auf Fremdmittel (z. B. K.O-Tropfen oder ähnliches) untersucht wird? Wie muß sie diese geltend machen?

Ihr Sohn wurde noch nicht "freigegeben", dennoch will die Polizei den Fall einstellen.


Für Hinweise vorab besten Dank!!!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.06.07, 23:09    Titel: Re: Kind tödlich verunglückt/Akteneinsicht, Blutprobe Antworten mit Zitat

habibi809 hat folgendes geschrieben::
der 17-jährige Sohn meiner Freundin ist diese Woche tötlich verunglückt.

Mein Beileid! Weinen

habibi809 hat folgendes geschrieben::
Hat die Mutter des Kindes ein Recht auf Akteneinsicht bei der Polizei? Und wie kann sie diese geltend machen?

Ja, aber Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt für sie beantragen.

habibi809 hat folgendes geschrieben::
Hat die Mutter Anspruch darauf, dass die Blutprobe auf Fremdmittel (z. B. K.O-Tropfen oder ähnliches) untersucht wird? Wie muß sie diese geltend machen?
Ihr Sohn wurde noch nicht "freigegeben", dennoch will die Polizei den Fall einstellen.

Ist der Fall aus Sicht der Polizei/Staatsanwaltschaft denn klar? Unfall? Suizid?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöle

Die Polizei kann diesen Fall gar nicht einstellen. Wenn zunächst von Fremdverschulden ausgegangen wurde, besteht der Verdacht einer Straftat. Ergo musste ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Daraus resultierend ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Die Polizei kann und darf keine Verfahren einstellen.

Grüssle
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Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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habibi809
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 41
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,
die Polizei will das Verfahren definitiv einstellen. Die Gruppe von Jugendlichen, die vom Zugführer gesehen wurde, sind verschwunden und nicht ermittelbar - würde nichts bringen, weil ein aktives Fremdverschulden ohnehin nicht nachweisbar wäre. Auch die Blutprobe soll nicht ausgewertet werden.

Meine Freundin möchte dennoch weiterhin die Blutprobe auf z. B. Drogen ausgewertet haben, um festzustellen, ob eigens eingenommene Drogen (z. B. Alkohol, Hasch) oder heimlich zugeführte Drogen (z. B. Happy-Tropfen, K.O.-Tropfen) "schuld" waren.

Suizid ist -auch nach den Aussagen von Klassenkameraden etc.- unwahrscheinlich. Der Junge hat gerade seine Schulabschlußprüfungen hinter sich und vor kurzem erst seinen Wunsch-Lehrvertrag unterschrieben.

Lt. Polizei bzw. Zugführer ist ihr Sohn auf den Zug mit geballter Faust direkt zugerannt. Macht so wohl kein psychisch erschöpfter Selbstmörder und auch kein torkelnder Volltrunkener.

Da meine Freundin Gewißheit haben möchte, was an dem Abend mit ihrem Kind passiert ist, möchte sie weiterhin diese Blutprobe ausgewertet haben. Geht das nur mit Anwalt oder was muß sie tun?
Kann meine Freundin drauf bestehen, dass die neben den Gleisen gesichteten, schwarzgekleideten Jugendlchen weiterhin gesucht werden müssen - selbst bei Eigeneinnahme von Drogen sind das ja ZEUGEN für einen Unfall, oder?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Weshalb lesen sie nicht meine Antwort? Diesbezüglich kann ich nur zur Konsultation eines Rechtsanwaltes raten.
Ich betone nochmals: DIE POLIZEI KANN UND DARF KEIN VERFAHREN EINSTELLEN!!!


Grüssle
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.06.07, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hui, das war aber laut, Aber Recht hat der Obermotz trotzdem. Einstellen kann nur die StA. Und hierhin wäre hinsichtlich der weiteren Beweiserhebungen die entsprechende Anregung zu richten. und eine vorsichtige Anfrage, wie es denn dem Zugführer geht, die gehen nämlich nach derartigen Geschnissen (ist ziemlich blöd jemanden sehenden Auges überzumangeln ohne Ausweichmöglichkeit und so) regelmäßig auf dem Zahnfleisch, und ausser den beruflich involvierten fragt keine Sau nach deren Befinden.
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rueger
Gast





BeitragVerfasst am: 28.06.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

:!:

Zuletzt bearbeitet von rueger am 29.08.07, 21:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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habibi809
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 41
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 22:29    Titel: Danke! Antworten mit Zitat

Guten Abend miteinander!
Erst mal vielen Dank für Eure Unterstützung. Die Polizei war gestern nochmals bei meiner Freundin. Nachdem meine Freundin weiterhin die Auswertung will, wird die Blutprobe nun ausgewertet. Falls dann wirklich "Fremd"drogen im Spiel waren, wird sie sicherlich einen Anwalt brauchen. Es bleibt jetzt erst mal das Ergebnis abzuwarten.
Vielen Dank!
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