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Verfasst am: 24.09.04, 11:07 Titel: Beerdigungs- und Räumungskosten
Hallo,
seit 20 Jahren habe ich von meinem Vater nichts gehört, er wollte mit mir keinen Kontakt. Nun war heute die Polizei bei mir und sagte mir, daß er verstorben sei. Ich solle mir die Schlüssel abholen und die Beerdigung veranlassen oder die Sache der Stadt in der er wohnt übertargen lassen. Letztes habe ich nun auch gemacht. Das Erbe werde ich auf jeden Fall ausschlagen. Meine Frage nun: welche Kosten können auf mich zukommen? Ich kann keine Beerdigung zahlen, habe es jetzt gerade mal geschaftt meine Schulden ein wenig abzubezahlen. Der Polizist sagte mir, daß ich die nächste Verwandte sei und deshalb für alles zu sorgen hätte, obwohl meine Vater noch einen Halbbruder hat, simmt das?
Wäre über jeden Rat wirklich sehr dankbar, vor allen wegen den Kosten.
Verfasst am: 24.09.04, 11:41 Titel: Re: Beerdigungs- und Räumungskosten
Hallo Cindy,
die Ausschlagung des Erbes würde ich mir noch mal überlegen.
Auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften kannst Du als nächste Angehörige für die öffentlich-rechtlichen Kosten der Beerdigung in Anspruch genommen werden, ohne dass Du Erbin bist. Die Höhe der Kosten ist von gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Verfasst am: 25.09.04, 11:38 Titel: Re: Beerdigungs- und Räumungskosten
Das ERbe würde ich schon ausschlagen, wenn zu erwarten ist, daß der Vater noch irgendwo Schulden hat.
Auch würde ich das Erbe schon deswegen ausschlagen, da noch Gläubiger in den Startlöchern stehen würden.
Wenn kein Geld da ist..Erbe ausschlagen.
Richtig ist, daß man die Beerdigungskosten zu tragen hat, egal wie lange man keinen Kontakt zum Vater mehr hatte.
Hat man das Geld nicht, muß man einen Antrag stellen, wie Hans schon geschrieben hat.
Das erfordert aber, daß man seine Konten offen legt um zu beweisen daß kein Geld für Beerdigung da ist.
Gruß
Melly _________________ Melly
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