Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Churchill Kriegsverbrecher?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Churchill Kriegsverbrecher?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Wir haben eine gemeinsame Währung und das Europäische Palarment.
Nicht so ganz. Die britische Währung ist immer noch das Pfund.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Wir haben eine gemeinsame Währung und das Europäische Palarment.
Nicht so ganz. Die britische Währung ist immer noch das Pfund.
Lachen - Lieber Lehrer,

das stimmt natürlich - aber jetzt bitte keinen Eintrag ins Klassenbuch schreiben. Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
... Außerdem gab es nie einen Kriegsverbrecher Harris und es wird ihn auch nicht geben, da Harris 1984 gestorben ist und gegen Tote keine Gerichtsverfahren geführt werden.

Gegen Sir Winston Leonard Spencer Churchill (* 30. November 1874 in Woodstock (England); † 24. Januar 1965 in London) wird es ebenfalls kein Gerichtsverfahren geben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Gegen Sir Winston Leonard Spencer Churchill (* 30. November 1874 in Woodstock (England); † 24. Januar 1965 in London) wird es ebenfalls kein Gerichtsverfahren geben.


Aber das Denkmal scheint carn ja auch nicht für strafrechtlich relevant zu halten.

Oder hat er es nur übersehen? Mit den Augen rollen
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Gegen Sir Winston Leonard Spencer Churchill (* 30. November 1874 in Woodstock (England); † 24. Januar 1965 in London) wird es ebenfalls kein Gerichtsverfahren geben.


Aber das Denkmal scheint carn ja auch nicht für strafrechtlich relevant zu halten.

Oder hat er es nur übersehen? Mit den Augen rollen


Mal abgesehen, dass sich die Diskussion durch die Feststellung, dass die Verherrlichung von Kriegsverbrechen nicht strafbar, eruebrigt, ist ein Curchill-Denkmal nicht unbedingt eine Verherrlichung von Kriegsverbrechen, da man Churchill eben auch andere Dinge zuschreiben kann, somit ein Aufstellen eines solchen Denkmals nicht unbedingt gleichbedeutend ist mit "Toll, dass du so viele Zivilisten umgebracht hast."

Bei Harris ist das anders, als Chef des Bomber Commands war es beinahe seine einzige Aufgabe moeglichst viele deutsche Staedte platt zu machen, inklusive der dortigen Zivilisten, deswegen kann ein Denkmal von ihm eigentlich nichts anderes bedeuten als "Toll, dass du so viele Zivilisten umgebracht hast."

Aber nachdem solches Lob eh nicht strafbar ist, ist es nicht weiter wichtig.


Und noch nebenbei, Hitler wurde ebenfalls nie als Kriegsverbrecher verurteilt, trotzdem kann eine entsprechende Aeusserung zu seiner Person oder Handeln sehr wohl strafbar sein(Darf man in D eigentlich Hitler Statuen aufstellen?). Deswegen waere es fuer ein hypothetisches Verbot Kriegsverbrecher oder ihre Handlungen zu loben/rechtfertigen, irrelevant, ob die Personen als Kriegsverbrecher verurteilt wurden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Haegar_the_Horrible
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 17:35    Titel: Don't mention the war (Monty Python) Antworten mit Zitat

Es gibt heute noch genügend (Unterschichten-)Engländer, die den 2. Weltkrieg noch nicht überwunden haben. In England wurde ich mal mit der Frage konfrontiert: "Hey, you German, you have lost the war, what do you think about?" Mit der Antwort: " Yes, but you have lost your Empire!" war die Diskussion gleich beendet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Und noch nebenbei, Hitler wurde ebenfalls nie als Kriegsverbrecher verurteilt, trotzdem kann eine entsprechende Aeusserung zu seiner Person oder Handeln sehr wohl strafbar sein(Darf man in D eigentlich Hitler Statuen aufstellen?).
Könnte das unter Volksverhetzung fallen? Oder doch eher § 86?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
... Und noch nebenbei, Hitler wurde ebenfalls nie als Kriegsverbrecher verurteilt, trotzdem kann eine entsprechende Aeusserung zu seiner Person oder Handeln sehr wohl strafbar sein(Darf man in D eigentlich Hitler Statuen aufstellen?). ...

Geschockt Ist diese Frage wirklich ernst gemeint? Mit den Augen rollen Statt eines virtuellen Geschichtsunterrichts hier mal ein Link: Nürnberger Prozess.

Zur Strafbarkeit siehe: § 130 StGB (Volksverhetzung) in Verbindung mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).

Die Verherrlichung des Nationalsozialismus ist strafbar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen, dass sich die Diskussion durch die Feststellung, dass die Verherrlichung von Kriegsverbrechen nicht strafbar, eruebrigt, .....


Hat das jemand geschrieben?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen, dass sich die Diskussion durch die Feststellung, dass die Verherrlichung von Kriegsverbrechen nicht strafbar, eruebrigt, .....


Hat das jemand geschrieben?


Anscheinend macht es ihnen Spass, andere (und vielleicht sich selbst) zu verwirren:

Redfox hat folgendes geschrieben::

Da es den Straftatbestand "Verherrlichung von Kriegsverbrechern" nicht gibt, gibt es auch keine Möglichkeiten.


Also, ist jetzt das Bejubeln des Voelkermords in Ruanda in Deutschland ihrer Ansicht nach strafbar oder nicht?

Ich bin mir nicht sicher, das Bejubelb des Voelkermordes koennte man naelich zu einer Aufforderung zur Wiederholung sehen und das waere nach stgb130 strafbar.

Das bejubeln von Harris scheint aber nicht strafbar zu sein nach stgb130, es sei denn man argumentiert, dass durch das Lob fuer seine Handlungen man das britische Militaer indirekt dazu auffordert es ihm gleich zu tun und entsprechende feindliche Staedte in Afghanistan einaescherern soll, dass waere dann eine Aufforderung zu einem Kriegsverbrechen und das waere strafbar, sofern man es in D macht.

"Ist diese Frage wirklich ernst gemeint? "
Ja, denn

"Die Verherrlichung des Nationalsozialismus ist strafbar."

und ich weis nicht, ob das Aufstellen einer Statue automatisch eine Verherrlichung bedeutet. Mit einer Inschrift wie "dem verbrecherischten und schlechtesten Fuehrer aller Zeiten" waere die Verherrlichung vielleicht gar nicht mehr gegeben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Anscheinend macht es ihnen Spass, andere (und vielleicht sich selbst) zu verwirren:


Unterhalten wir uns über Kriegsverbrecher oder Kriegsverbrechen?

carn am 29.05.07; 14:58h hat folgendes geschrieben::
da das Denkmal Aufstellen und Pflegen eben Verherrlichung eines Kriegsverbrechers sein koennte)


carn am 29.05.07; 18:05h hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen, dass sich die Diskussion durch die Feststellung, dass die Verherrlichung von Kriegsverbrechen nicht strafbar,


Und wenn es um das Aufstellen des Harris-Denkmals geht, wäre zunächst eine Subsumtion unter § 130 StGB --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html oder § 131 StGB --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html vielleicht einmal angebracht.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Anscheinend macht es ihnen Spass, andere (und vielleicht sich selbst) zu verwirren:


Unterhalten wir uns über Kriegsverbrecher oder Kriegsverbrechen?

carn am 29.05.07; 14:58h hat folgendes geschrieben::
da das Denkmal Aufstellen und Pflegen eben Verherrlichung eines Kriegsverbrechers sein koennte)


carn am 29.05.07; 18:05h hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen, dass sich die Diskussion durch die Feststellung, dass die Verherrlichung von Kriegsverbrechen nicht strafbar,


Und wenn es um das Aufstellen des Harris-Denkmals geht, wäre eine Subsumtion unter § 130 StGB --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html oder § 131 StGB --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html vielleicht einmal angebracht.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen, dass sich die Diskussion durch die Feststellung, dass die Verherrlichung von Kriegsverbrechen nicht strafbar, eruebrigt, .....


Hat das jemand geschrieben?


Anscheinend macht es ihnen Spass, andere (und vielleicht sich selbst) zu verwirren:

Redfox hat folgendes geschrieben::

Da es den Straftatbestand "Verherrlichung von Kriegsverbrechern" nicht gibt, gibt es auch keine Möglichkeiten.


Also, ist jetzt das Bejubeln des Voelkermords in Ruanda in Deutschland ihrer Ansicht nach strafbar oder nicht? ...

Ja, dies wäre m.E. strafbar, allerdings nach § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Ja, dies wäre m.E. strafbar, allerdings nach § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten).


Hm. Unter welche der in § 140 StGB genannte rechtwidrige Tat des § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Taten oder unter welche rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, soll denn Völkermord fallen?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Anscheinend macht es ihnen Spass, andere (und vielleicht sich selbst) zu verwirren:


Unterhalten wir uns über Kriegsverbrecher oder Kriegsverbrechen?


Wer an eine bestimmte Person ehrt oder sonstwie wuerdigt, tut dies immer, weil er einige der Taten, Werke, Ideen oder Worte, die dieser Person zugeschrieben werden fuer wichtig und wertvoll befindet.
Bestehen die Taten, Werke, Ideen oder Worte, die einer Person zugeschrieben werden auschliesslich aus Kriegsverbrechen, wird jeder der ein Denkmal einer solchen Person aufstellt, automatisch einige der Kriegsverbrechen fuer wichtig und wertvoll beurteilen und das durch das Denkmal auch oeffentlich kundtun.

Somit ist ein (positives) Denkmal oder sonstiges Lob fuer eine Person, die ausschliesslich durch Kriegsverbrechen Bedeutung hat, automatisch auch ein (positives) Denkmal oder Lob dieser Kriegsverbrechen.

Unter gewissen Umstaenden ist also die Verherrlichung von Kriegsverbrechern und die Verherrlichung von Kriegsverbrechen identisch, dann naemlich wenn der verherrlichte Kriegsverbrecher nichts erwaehnenswertes vollnracht hat ausser seinen Kriegsverbrechen.

Da Harris http://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Harris nun fuer nichts anderes bekannt ist, als seine militaerische Taetigkeit als Chef der britischen Bomber im 2. Weltkrieg, ist die Bedingung erfuellt, ein Lob seiner Person ist immer ein Lob der militaerischen Aktionen - waren diese Kriegsverbrechen ist ein Lob fuer Harris also ein Lob fuer Kriegsverbrechen.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Harris listet als enizige weitere erwaehnenswerte Handlungen von Harris folgendes:
"Ab 1930 war er im Luftstab für den Nahen Osten tätig wo er an der blutigen Niederschlagung verschiedener Aufstände der dortigen Bevölkerung gegen die britische Kolonialherrschaft beteiligt war. Dabei setzte er Streubomben, Tretminen und Giftgas gegen die Zivilbevölkerung ein. Er begründete dies damit, dass seiner Ansicht nach Araber und Kurden nur eine Politik der harten Hand verstünden.")

Aber selbst wenn sie dieses Argument nicht teilen, nehmen wir doch mal einfach an, dass ein Lob fuer die Person Harris gleichbedeutend ist mit einem Lob fuer das was Harris in seiner Funktion als Chef der britischen Bomber getan hat.

Redfox hat folgendes geschrieben::

carn am 29.05.07; 14:58h hat folgendes geschrieben::
da das Denkmal Aufstellen und Pflegen eben Verherrlichung eines Kriegsverbrechers sein koennte)


carn am 29.05.07; 18:05h hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen, dass sich die Diskussion durch die Feststellung, dass die Verherrlichung von Kriegsverbrechen nicht strafbar,


Und wenn es um das Aufstellen des Harris-Denkmals geht, wäre eine Subsumtion unter § 130 StGB --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html oder § 131 StGB --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html vielleicht einmal angebracht.


131 setzt die Bedingung "schildert", dann wuerde ein Denkmal von Harris ohne Inschrift auf jeden Fall nicht betroffen sein. Aber ein Artikel mit dem Titel "Die grossartigen Leistungen von Harris" koennte sehr wohl darunter fallen.

In 130 finde ich nichts was gegen eine Verherrlichung von Bombenangriffen gegen deutsche Staedte im 2. Weltkrieg spraeche und somit nichts, was gegen Denkmaeler oder sonstiges von Harris sprechen koennte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 2 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.