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Fitnessstudio - fristlose Kündigung aus gesundheitl. Gründen

 
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pred
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Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 20:27    Titel: Fitnessstudio - fristlose Kündigung aus gesundheitl. Gründen Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen !

Folgender fiktiver Fall:

Kunde A kündigt bei einem Fitnessstudio fristlos wegen Krankheit. Er legt der Kündigung ein Attest bei, indem attestiert wird, dass er "in Zukunft ein entsprechendes Training aus medizinischen Gründen" zu unterlassen hat.

Die Gründe, weswegen A der Sport untersagt wird, werden ebenfalls im Attest ausführlich Dokumentiert.

Nun weigert sich B die Kündigung anzunehmen, da es ihm nicht reicht, dass im Vertrag "in Zukunft" steht. Laut B müsste es schon "auf Lebenszeit" oder so ähnlich heissen.

Desweiteren bemängelt B, dass A über die Probleme hätte bescheid wissen müssen. Schliesslich liegt die Ursache der Beschwerden schon Jahre zurück.

Jetzt ist es aber so, dass die Beschwerden aber deutlich in den Jahren nach der Ursache abgenommen haben und sich A deswegen beim Fitnessstudio angemeldet hat. Er konnte also nicht wissen, dass er wieder Probleme bekommt.

Nach kurzer Zeit des Trainings traten die besagten Probleme aber dann wieder auf und verschlimmerten sich.

Daher das Attest, nicht mehr trainieren zu dürfen.

Auch führt B an, dass man doch genug andere Geräte benutzen könnte. A möchte aber keine anderen Geräte benutzen.

Jetzt meine Fragen zum fiktiven Fall:

Wie stehen die Chancen, dass A in dem besagten fiktiven Fall vor Gericht durchkommen würde ?

Meiner Meinung nach liegt A im Recht. Er konnte nicht wissen, dass die Beschwerden beim Training wieder auftreten. Und er ist doch nicht verpflichtet, dann Geräte zu benutzen, die er eigentlich gar nicht benutzen möchte, oder ?

Und ich denke, dass es doch reicht, wenn im Attest steht, dass A "in Zukunft aus medizinischen Gründen ein entsprechendes Training zu unterlassen hat".

Ich würde mich über klärende Kommentare freuen !

mfg, pred`
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pred
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Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen !

Kann denn niemand zu dem fiktiven Fall Stellung nehmen ?

Ich wäre euch sehr dankbar Winken.

mfg, pred`
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