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Under Tischtennisverein wird regelmäßig von anderen Vereinen zu Turnieren sowie von unserem Dachverband zu Wettbwerben und weiterführenden Meisterschaften eingeladen. Dabei ist mir aufgefallen, dass viele der Wettbewerbsauschreibungen die Formulierung "Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen." enthalten. Nun ist es mir zum Glück noch nicht passiert, aber von einer anderen Mannschaft habe ich gehört, dass sie bei einer Meisterschaft beinah systematisch benachteiligt wurden. Obwohl sie in vielen Fällen nachweisen konnten, sich nach den vorgebenen Regeln verhalten zu haben, wurden ihre Einsprüche ignoriert und ohne weitere Begründung abgewiesen. Was ist in so einem Fall? Durch die Teilnahme hat man ja den Rechtswegsausschluss akzeptiert. Oder kann es Konstellationen geben, in denen dieser Ausschluss ungültig ist?
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