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Verfasst am: 13.07.07, 09:54 Titel: Volljährigen-Unterhalt / Bedarf des Ehegatten
Guten Morgen - habe mal wieder eine Frage:
In den Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt ist unter
21.5 Anpassung des Selbstbehalts
22 Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten
zu lesen:
Ist bei Unterhaltsansprüchen minderjähriger und diesen nach § 1603 Abs.2 Satz 2 BGB gleichgestellter Kinder der Unterhaltspflichtige verheiratet, werden für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mindestens 650,- ¤ angesetzt.
Wenn es sich um einen priviligerten Volljährigen handelt:
Wie schaut es denn aus, wenn der Unterhaltszahler wieder verheiratet ist und seine jetzige Ehefrau zwar berufstätig ist (obwohl noch ein minderjähriges Kind vorhanden ist), aber ihr Einkommen nicht den Bedarfsatz von mindestens 650 EUR erreicht. Wird dann der verbleibende fehlende Betrag zwischen Einkommen der Ehefrau und 650 EUR bei Ermittlung des Haftungsquote beim Vater angerechnet (kein Mangelfall)?
Also z. B.:
Einkommen der Ehefrau monatlich 550 EUR
Bedarf als Ehepartner des Zahlungspflichtigen 650 EUR
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Anrechnung des Bedarfs beim Haftungsanteil = 100 EUR
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