Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Volljährigen-Unterhalt / Bedarf des Ehegatten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Volljährigen-Unterhalt / Bedarf des Ehegatten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Feed
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 13.07.07, 09:54    Titel: Volljährigen-Unterhalt / Bedarf des Ehegatten Antworten mit Zitat

Guten Morgen - habe mal wieder eine Frage:

In den Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt ist unter

21.5 Anpassung des Selbstbehalts
22 Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten
zu lesen:

Ist bei Unterhaltsansprüchen minderjähriger und diesen nach § 1603 Abs.2 Satz 2 BGB gleichgestellter Kinder der Unterhaltspflichtige verheiratet, werden für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mindestens 650,- ¤ angesetzt.

Frage Wenn es sich um einen priviligerten Volljährigen handelt:

Wie schaut es denn aus, wenn der Unterhaltszahler wieder verheiratet ist und seine jetzige Ehefrau zwar berufstätig ist (obwohl noch ein minderjähriges Kind vorhanden ist), aber ihr Einkommen nicht den Bedarfsatz von mindestens 650 EUR erreicht. Wird dann der verbleibende fehlende Betrag zwischen Einkommen der Ehefrau und 650 EUR bei Ermittlung des Haftungsquote beim Vater angerechnet (kein Mangelfall)?

Also z. B.:
Einkommen der Ehefrau monatlich 550 EUR
Bedarf als Ehepartner des Zahlungspflichtigen 650 EUR
--------------------------------------------------------------------
Anrechnung des Bedarfs beim Haftungsanteil = 100 EUR
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.