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keine abiturzulassung - niedersachsen - wiederholen

 
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placidus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 18:15    Titel: keine abiturzulassung - niedersachsen - wiederholen Antworten mit Zitat

hallo,

bin neu hier und muss gleich was fragen, hab mich zwar schon versucht "schlau zu machen", hab aber leider nichts wirkliches gefunden, hier nun der angenommene, allgemeine fall:

Ein Schüler A erhält in Niedersachsen, nachdem die Noten des verkürzten 4. Schulhalbjahres (13/2)feststehen, keine Abiturzulassung und möchte deswegen die 13. Klasse wiederholen.
1. Frage: müsste Schüler A bereits nach dem offiziellen Ende des (verkürzten) Semesters 13/2in das bereits angefangene Semester 12/2 zurückgehen oder darf er bis zum Beginn des Semsters 13/1 der Schule fern bleiben? Wenn er zum erscheinen verpflichtet wäre (Benotung würde es für ihn in 12/2 nicht geben, erst ab 13/1 wieder), müsste er dann sein Fernbleiben in 12/2 entschuldigen?
(Da Schüler A natürlich halbwegs vorbildlich ist, würde er sogar freiwillig seine beiden LK's, sowie die beiden P-Fächer besuchen, aber muss er auch Kunst, Musik, Religion, Sport o.ä. besuchen?)

Nun würde es in Niedersachsen ein weiteres Problem geben: der "alte" Jahrgang des Schülers A muss seine Abiturprüfungen nach dem "alten" Oberstufensystem ablegen (d.h. 2 LK's, 2 P-Fächer). Der jetzige, neue Jahrgang von Schüler A hat jedoch ein neues System mit einem P-Fach mehr und keinen frei wählbaren LK's, sondern bestimmten "Profilen". Da Schüler A jedoch das Recht hat, das System, mit dem er in die Kursstufe eingetreten ist, beizubehalten, passt keines der Profile für ihn, weshalb er in jedem Fach, das er bereits hatte, einen neuen Kurs zugewiesen bekommt und "zwischen den Profilen läuft", weshalb es Probleme mit den Stunden/Kursen gibt, da seine neuen teilweise parallel stattfinden würden, weshalb er nur 3 von 4 Englischstunden, eines Leistungskurses (vorher hatte Schüler A nur einen Grundkurs) besuchen kann.
2. Frage: Wird Schüler A nun nach Leistungskursniveau beurteilt und muss die normalen Klausuren mitschreiben oder wird es für ihn eine spezielle Regelung geben?
3. Frage: Ist dies überhaupt erlaubt (LK statt GK)? (Hintergrundinformation zum neuen Kurssystem in Niedersachsen: die "alten" Grundkurse hatten 3 Wochenstunden, die "neuen" nur 2, die LK's nur noch 4 statt 5 Stunden, dafür gibt es 4 statt 5 Abiturprüfungsfächer) Würde ein neuer Grundkurs (2-stündig) für Schüler A ausreichen, oder muss er, um auf (mindestens) 3 Wochenstunden zu kommen, einen LK/Fach mit erhöhten Anforderungen besuchen? Das Problem, einen LK statt einen GK zu bekommen hat Schüler A in mehreren Fächern.

Nehmen wir an, es würde ein-zwei Wochen, in denen Schüler A in 12/2 bereits am Unterricht teilgenommen hat, eine Stundenplanänderung geben, nach der er nun nur noch 2 Wochenstunden am Englischunterricht teilnehmen könnte. Schüler A fällt dieses auf und er sucht Rat bei seinem Oberstufenkoordinator, welcher meint, er müsse sich einen zweiten Englischkurs zusätzlich aus dem Stundenplänen raussuchen. Allerdings würde Schüler A auch im zweiten Kurs nicht an allen Stunden teilnehmen können. Auf Nachfrage von Schüler A wird ebenfalls gesagt, dass sich die Stundenpläne zum 13. Schuljahr nicht ändern würden und er auch dann zwei verschiedene Englischkurse besuchen müsste und für einen Wiederholer nicht extra Stundenplanänderungen vorgenommen werden würden, was wahrscheinlich sowieso nicht möglich wäre.
4. Frage: Muss Schüler A nun 2 verschiedene Kurse teilweise besuchen oder hat er Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?


ist für den ersten Beitrag wohl recht lange geworden, aber sicherlich hab ich was vergessen:)
würde mich für eure sichtweisen zu diesem fall interessieren und hoffe, dass sich überhaupt jemand den beitrag komplett durchliest;)
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo placidus,
Zitat:
müsste Schüler A bereits nach dem offiziellen Ende des (verkürzten) Semesters 13/2in das bereits angefangene Semester 12/2 zurückgehen
Ich nehme an, ja.

Zitat:
Da Schüler A jedoch das Recht hat, das System, mit dem er in die Kursstufe eingetreten ist, beizubehalten
Der Moderator des Forums, Herr Dr. Birnbaum, hat dieses Recht neulich auch erwähnt, ich kenne aber die Rechtsgrundlage dafür nicht. Sie?

Zitat:
2. Frage: Wird Schüler A nun nach Leistungskursniveau beurteilt und muss die normalen Klausuren mitschreiben oder wird es für ihn eine spezielle Regelung geben?
Es liegt in der pädagogischen Freiheit der Lehrer, für nicht vom Schüler zu vertretende Nachteile einen Nachteilsausgleich zu gewähren.

Die Antworten auf die 3. und 4. Frage kann man eigentlich nur dann finden, wenn man die o.g. Rechtsgrundlage kennt und weiß, ob diese in der Praxis auch durchsetzbar ist. Vielleicht meldet sich Herr Dr. Birnbaum nochmal.

Schöne Grüße
Kurt
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Da Schüler A jedoch das Recht hat, das System, mit dem er in die Kursstufe eingetreten ist, beizubehalten
Der Moderator des Forums, Herr Dr. Birnbaum, hat dieses Recht neulich auch erwähnt, ich kenne aber die Rechtsgrundlage dafür nicht. Sie?
Es handelt sich um den sogenannten "Vertrauensschutz", der aber meines Wissens nicht explizit im Gesetz geregelt ist.

Einen speziellen Fall kenne ich, wo explizit kein Vertrauensschutz besteht: Baden-Württemberg hat (wie Bayern auch) das Gymnasium von 9-jährig auf 8-jährig verkürzt. Diejenigen, die im 9-jährigen sind (derzeit 8. Klasse) und beim Wiederholen der Klasse in's 8-jährige kämen, werden nach Klasse 7 zurückgestuft. Begründung: Die 2. Fremdsprache setzt bereits in der 6. und nicht wie bisher in der 7. Klasse ein - ein Wiederholer müsste auf dem Stand weitermachen, auf dem er gerade ist. Rein zeitlich betrachtet, entsteht dem Schüler kein Nachteil: Er absolviert genau so viele Schuljahre, als hätte er eine Klasse im 9-jährigen Gymnasium wiederholt. Dass ein Schüler, der altersmäßig in die 9. Klasse vorrücken sollte, sich besonders wohl fühlt, wenn er sich dann als Wiederholer unter lauter Siebtklässlern wiederfindet, möchte ich allerdings bezweifeln.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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placidus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.05.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

so in etwa würde es schüler A auch gehen, da dieser bereits die 10te klasse wiederholen musste Smilie
eine grundlage für das recht, mit dem eigetretenem system auch zu wiederholen, kenne ich leider nicht, allerdings wurde dieses öfters gegenüber schüler A erwähnt, u.a. von seinem politik-lk-lehrer, welcher ebenfalls als vertrauenslehrer agiert und u.a.meinte, man könne notfalls klagen.
dieses thema ist, denke ich, allerdings eher nebensächlich, da schüler A offiziell das alte system weiterführen darf, allerdings (um auf entsprechende wochenstunden zu kommen) mehrere lk's/fächer mit erhöhten anforderungen aus dem neuen system bekam.
liegt es nun wirklich nur an der "pädagogischen Freiehit der Lehrer", ob diese schüler A andersweitig behandeln, theoretisch müsste schüler A also auch nach leistungskursniveau bewertet werden können, ohne eine bessere wertung der mündlichen noten und anderer(einfacherer) klausuren? es gibt als kein "recht", im leistungskurs mit grundkursniveau bewertet zu werden, also müsste sich schüler A damit abfinden und die lehrer direkt ansprechen und auf ihr wohlwollen hoffen?
wenn man frage 2 mit "nein" beantworten würde, müsste man frage 3 eigentlich mit "ja" beantworten, zum leidwesen schüler A's.
falls jemand zu frage 1 noch andere meinungen hat, würde ich dieses gerne hören, da ich selbst von mehreren wiederholern des 13ten jahrgangs gehört habe, das diese wohl kurz vor den sommerferien sich schonmal haben blicken lassen und dann erst ab der 13ten wirklich anwesend waren, allerdings kenne ich selbst kein recht, welches dieses klärt/unterstützt/widerlegt, so dass sich schüler A meiner meinung nach in einer grauzone bewegen würde und er lediglich erst jetzt zum unterricht erscheinen sollte, um einen guten eindruck bei den lehrern zu hinterlassen und "stress" mit oberstufenkoordinator und direx zu unterbinden.
auf antworten zu frage 4 bin ich sehr gespannt Winken

vielen dank euch beiden aber schonmal für die antworten Sehr glücklich
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