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Verfasst am: 07.05.07, 19:39 Titel: Wahlbogen ohne Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Hallo,
sind in der Schule bestimmte Wahlbögen (beispielsweise für die LK-Wahl für 12. und 13. oder den Religionsunterricht) ohne die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig (für den Fall, dass ein Schüler das 18te Lebensjahr noch nicht erreicht hat) oder wäre eine solche Wahl auch ohne die Unterschrift verbindlich? Falls ihr habt, wäre ich auch über dazu passende Paragrafen glücklich - wusste leider nicht genau, wo ich schauen sollte.
"Zuständig" ist wohl diese Verordnung. Darin kommt weder das Wort "Eltern" noch der Begriff "Erziehungsberechtigte" vor, sondern es heißt nur "Schüler" oder "Schülerin(nen)".
Im § 55 Schulgesetz steht nur, dass Eltern zu informieren sind, nicht aber, dass sie mitentscheiden dürfen. Wo ihnen allerdings ein Wahlrecht zusteht ist nach § 59 die Schulform und der Bildungsgang.
Wenn das Problem ein wenig konkreter beschrieben wäre, könnte man vielleicht besser weiterhelfen.
"Bestimmte Wahlbögen" sind weder "nötig" noch vorgeschrieben. Aber das war vermutlich gar nicht die Frage. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Es geht um die Wahl für die "Profile" für die 12. Klasse. Es gibt einen Vorwahlbogen (ohne Unterschrift) und einen Hauptwahlbogen (mit Unterschrift). Auf dem Vorwahlbogen ist außerdem ein Alternativprofil angegeben, welches vom Schüler anzukreuzen ist. Nach der Hauptwahl muss der Koordinator (der Lehrer, der die Profilzusammenstellung für die 12. Klasse behandelt) einige Schüler darum bitten, das Profil zu wechseln, da mehrer überfüllt sind, jedoch nur in eins der Profile einer übergroße Zahl an Schülern gehen kann, sodass dieses "gedoppelt" werden kann. Sollten sich die Schüler nicht finden, hat der Koordinator nach dem Schulgesetz zu losen. Er würde Schüler herauslosen, und sie dann in ihr Alternativprofil stecken, welches sie auf dem Vorwahlbogen (ohne Unterschrift des Erziehungsberechtigten!!) angegeben haben - auf dem Hauptwahlbogen, der zwar eine Unterschrift der Eziehungsberechtigten enthält, war keine Alternativprofilwahl angeeben.
Daher fragen sich die Schüler, ob es rechtmäßig ist, sie überhaupt in dieses Alternativprofil zu stecken, weil es ihrer Meinung nach nicht verbindlich ist.
Es geht um die Wahl für die "Profile" für die 12. Klasse. Es gibt einen Vorwahlbogen (ohne Unterschrift) und einen Hauptwahlbogen (mit Unterschrift). Auf dem Vorwahlbogen ist außerdem ein Alternativprofil angegeben, welches vom Schüler anzukreuzen ist.
Es gibt also für das Alternativprofil keine Auswahlmöglichkeit mehr, sondern nur eine einzige Möglichkeit? Dann handelt es sich hier um keine echte Wahl - das macht die Sache möglicherweise anfechtbar.
Zitat:
Nach der Hauptwahl muss der Koordinator (der Lehrer, der die Profilzusammenstellung für die 12. Klasse behandelt) einige Schüler darum bitten, das Profil zu wechseln, da mehrer überfüllt sind, jedoch nur in eins der Profile einer übergroße Zahl an Schülern gehen kann, sodass dieses "gedoppelt" werden kann.
Sprich: Eine bestimmte Höchstzahl an Schülern pro Profilgruppe ist vorgegeben, und vermutlich auch eine Untergrenze: Wenn nur 2 Schüler das Profil "Latein-Altgriechisch-Phönizisch" wählen, dann kommt diese Gruppe nicht zustande, wenn aber 50 Schüler das Profil "Deutsch-Englisch-Chinesisch" wählen, dann käme diese Gruppe 2x zustande, und die "Lateiner" würden gebeten, auch dorthin zu wechseln. Habe ich das jetzt richtig "übersetzt"?
Zitat:
Sollten sich die Schüler nicht finden, hat der Koordinator nach dem Schulgesetz zu losen. Er würde Schüler herauslosen, und sie dann in ihr Alternativprofil stecken, welches sie auf dem Vorwahlbogen (ohne Unterschrift des Erziehungsberechtigten!!) angegeben haben - auf dem Hauptwahlbogen, der zwar eine Unterschrift der Eziehungsberechtigten enthält, war keine Alternativprofilwahl angeeben.
Daher fragen sich die Schüler, ob es rechtmäßig ist, sie überhaupt in dieses Alternativprofil zu stecken, weil es ihrer Meinung nach nicht verbindlich ist.
Wenn das Losverfahren im Schulgesetz mit drin steht ist es erst mal nicht rechtswidrig sondern gesetzeskonform.
In der Oberstufenverordnung (§ 10) steht eindeutig: "entscheidet sich die Schülerin oder der Schüler im Rahmen des Angebots der Schule". Die Eltern teilen der Schule durch ihre Unterschrift lediglich mit, dass sie von der Wahl des Schülers Kenntnis genommen haben. Der Schüler, der nun sagt "ich will aber 'Latein-Altgriechisch-Phönizisch'" bewegt sich also außerhalb des Angebots der Schule. Entweder nimmt er "Deutsch-Englisch-Chinesisch" oder er muss sich eine Schule suchen, an der sich für das Profil "Latein-Altgriechisch-Phönizisch" genügend Schüler finden.
Wenn es für das Alternativprofil tatsächlich keine Wahlmöglichkeit gab, dann wäre das Verfahren anfechtbar. Aber ich vermute, dass es nur an der missglückten Formulierung der Frage liegt, dass nämlich in Wirklichkeit auch beim Alternativprofil eine echte Wahlmöglichkeit bestanden hat. Dann wäre an der Vorgehensweise der Schule nämlich nichts auszusetzen.
Im Übrigen: Dem Verfasser der Frage würde ich von einem Profil mit sprachlichem Schwerpunkt abraten - vielleicht eher "Sport-Biologie-Ernährungslehre"
Gruß, mitternacht
was bin ich froh, dass ich völlig "unprofiliert" Abi machen durfte ... _________________ mitternächtliche Grüße.
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Es gibt also für das Alternativprofil keine Auswahlmöglichkeit mehr, sondern nur eine einzige Möglichkeit? Dann handelt es sich hier um keine echte Wahl - das macht die Sache möglicherweise anfechtbar.
Entschuldigung - hier habe ich mich schlecht ausgedrückt. Also auf dem Vorwahlbogen können die Schüler zwischen vier Profilen (Profil A, B, C und D) wählen. Dann müssen sie sich als Alternativprofil eines der drei übrigen ankreuzen. Entscheidet sich beispielsweise ein Schüler für Profil A, so kann er als Alternativwahl noch B, C oder D anwählen (wohlgemerkt jedoch lediglich auf dem Vorwahlbogen). Auf dem Hauptwahlbogen kann der Schüler nur sein Profil angeben (kein Alternativprofil). Er kann seine Entschediung auch ändern, das heißt, auf dem Hauptwahlbogen etwas anderes als auf dem Vorwahlbogen angeben.
Zitat:
Sprich: Eine bestimmte Höchstzahl an Schülern pro Profilgruppe ist vorgegeben, und vermutlich auch eine Untergrenze: Wenn nur 2 Schüler das Profil "Latein-Altgriechisch-Phönizisch" wählen, dann kommt diese Gruppe nicht zustande, wenn aber 50 Schüler das Profil "Deutsch-Englisch-Chinesisch" wählen, dann käme diese Gruppe 2x zustande, und die "Lateiner" würden gebeten, auch dorthin zu wechseln. Habe ich das jetzt richtig "übersetzt"?
So ist es!
Beispielsweise so:
Zur Verfügung steht Profil A, Profil B, Profil C und Profil D.
Der Koordinator will, dass jedes Profil nicht mehr als gut 20 (vllt. auch 22 Schüler hat). Da es jedoch auf der Schule um die 100-105 Schüler gibt, müsste dementsprechend ein Profil gedoppelt werden.
Profil A sei mit 20 Schülern gut besetzt. Profil B, C und D haben jedoch mit knapp 30 Schülern deutlich zu viele Schüler. Der Koordinator schaut nun, welche Alternativprofile (die von dem Vorwahlbogen) die Schülern in den Profilen B, C und D angekreuzt haben.
Haben beispielsweise in den Profilen B und C jeweils die Hälfte der Schüler Profil D als Alternative angekreuzt, so wird er versuchen aus Profil B und C vllt. etwa jeweils 7 herauszuholen (von denen die als Alternative D gewählt haben). Dann wären B und C in einer besseren Größe (etwa 22). Profil D wäre dann um etwa 14 "aufgebläht", und hätte insgesamt etwa 45 Schüler - nun kann es gedoppelt werden, sodass es zwei Profile von Profil D gibt (mit 22 und 23 Schülern).
Finden sich die Schüler aus Profil C und B nicht freiwillig, würde der Koordinator eben losen. Die Schüler sind der Meinung, dies sei nicht rechtmäßig, da auf dem Vorwahlbogen keine Unterschrift des Erziehungsberechtigten zu finden ist, und der Koordinator bei dieser Wahl erklärt habe, der Vorwahlbogen sei nicht verbindlich.
Nein, für das Sprachliche habe ich mich nicht entschieden War es denn so unverständlich
Nein, für das Sprachliche habe ich mich nicht entschieden War es denn so unverständlich
"Glasklar" formuliert wäre anders. Aber das letzte war schon deutlich besser.
Zitat:
Beispielsweise so:
Zur Verfügung steht Profil A, Profil B, Profil C und Profil D.
Der Koordinator will, dass jedes Profil nicht mehr als gut 20 (vllt. auch 22 Schüler hat). Da es jedoch auf der Schule um die 100-105 Schüler gibt, müsste dementsprechend ein Profil gedoppelt werden.
Profil A sei mit 20 Schülern gut besetzt. Profil B, C und D haben jedoch mit knapp 30 Schülern deutlich zu viele Schüler. Der Koordinator schaut nun, welche Alternativprofile (die von dem Vorwahlbogen) die Schülern in den Profilen B, C und D angekreuzt haben.
Haben beispielsweise in den Profilen B und C jeweils die Hälfte der Schüler Profil D als Alternative angekreuzt, so wird er versuchen aus Profil B und C vllt. etwa jeweils 7 herauszuholen (von denen die als Alternative D gewählt haben). Dann wären B und C in einer besseren Größe (etwa 22). Profil D wäre dann um etwa 14 "aufgebläht", und hätte insgesamt etwa 45 Schüler - nun kann es gedoppelt werden, sodass es zwei Profile von Profil D gibt (mit 22 und 23 Schülern).
Wer entscheidet, welches Profil doppelt zustande kommt? Der Koordinator? Oder könnten die Schüler hier noch Einfluss nehmen?
Zitat:
Finden sich die Schüler aus Profil C und B nicht freiwillig, würde der Koordinator eben losen.
O.K. Das war oben schon klar - scheint ja der vorgeschriebene Weg zu sein.
Zitat:
Die Schüler sind der Meinung, dies sei nicht rechtmäßig, da auf dem Vorwahlbogen keine Unterschrift des Erziehungsberechtigten zu finden ist,
Die Unterschrift des ERziehungsberechtigten hat auf "rechtmäßig" oder "unrechtmäßig" keinen Einfluss - der Erziehungsberechtigte bestätigt nur, dass er von dem Vorgang erfahren hat. Das Argument zieht also überhaupr nicht.
Zitat:
und der Koordinator bei dieser Wahl erklärt habe, der Vorwahlbogen sei nicht verbindlich.
Und plötzlich ist er es doch. Also sind die Schüler von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Damit wäre möglicherweise die Entscheidung auf dem Vorwahlbogen wegen Irrtums anfechtbar - insbesondere dann, wenn der Schüler im Bezug auf die "erste Wahl" seine Meinung bereits geändert hatte.
Eine "saubere" Lösung wäre es, dass man festlegt, dass die "erste Wahl" auf dem Hauptwahlbogen vorläufig gilt, die Schüler mit dem Wunsch B, C oder D aber nochmals über das gewünschte Ersatzprofil befragt werden. (Die Alternative A stünde dann nicht mehr zur Verfügung.) Zusätzlich könnte man abfragen, ob der Schüler freiwillig bereit wäre, auf seine erste Wahl zu verzichten. Eventuell käme dabei als Kompromiss heraus, dass C verdoppelt werden kann und nicht D, weil die Schüler damit besser klar kämen.
Demjenigen, der sich in seinem zugelosten Profil nicht wiederfindet, stünde möglicherweise immer noch der Weg eines Schulwechsels offen. In NRW kam das durchaus häufiger vor, dass Leute wegen bestimmter Leistungskurs-Fächer die Schule gewechselt haben, Musik-, Pädagogik- oder Latein-Kurse kamen eben nur an einigen wenigen Schulen zustande. _________________ mitternächtliche Grüße.
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[ Wer entscheidet, welches Profil doppelt zustande kommt? Der Koordinator? Oder könnten die Schüler hier noch Einfluss nehmen?
Implizit können die Schüler natürlich Einfluss nehmen, indem sie ja entscheiden, welches Alternativprofil sie auf dem Vorwahlbogen ankreuzen. Anschließend entscheidet jedoch ausschließlich der Koordinator.
Zitat:
Die Unterschrift des ERziehungsberechtigten hat auf "rechtmäßig" oder "unrechtmäßig" keinen Einfluss - der Erziehungsberechtigte bestätigt nur, dass er von dem Vorgang erfahren hat. Das Argument zieht also überhaupr nicht.
Das ist das, worauf es ankommt. Das wusste ich auch nicht. Eine Unterschrift ist also nicht dafür nötig, dass so eine Entscheidung verbindlich wird?
Ich dachte bisher immer, dass es bei Minderjährigen eine solche Unterschrift geben müsse, da ja praktisch zwischen Schüler und Schule fast schon ein Vertrag oder zumindest eine Einigung einhergeht. Aber anscheinend ist die Unterschrift nur ein Zeichen dafür, dass die Eltern in Kenntnis gesetzt worden sind.
Die freie Entscheidung hat trotzdem der Schüler, und daher ist eine solche Wahl auch ohne Unterschrift verbindlich, verstehe ich das richtig?
Bei 11. Klässern ist mir das ohnehin moralisch völlig verständlich - nur wenn ein 7. Klässler ankreuzen soll, was er für eine Fremdsprache machen will, oder welchen Religionskurs er belegt, sieht das meiner Ansicht nach schon ein wenig anders aus.
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