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Verfasst am: 24.09.04, 11:26 Titel: umschreiben der kündigung nach vergleich vor arbeitsgericht
hi,
ich bin zunächst verhaltensbedingt fristlos gekündigt worden.
nach einer kündigungsschutzklage habe ich mich dann vor dem arbeitsgericht verglichen mit dem arbeitgeber. im vergleich steht jetzt ordentliche kündigung aus betriebsbedingten gründen.
die für mich zuständige arbeitsagentur lässt diesen vergleich als nachweis für eine betriebsbedingte kündigung jetzt nicht ausreichen.
sie wollen eine umgeschriebene kündigung durch meinen arbeitgeber, die auf betriebsbedingte kündigung lautet. der arbeitgeber weigert sich aber, mir das umzuschreiben.
habe ich da einen anspruch auf umschreiben der kündigung?
was kann ich machen?
Verfasst am: 24.09.04, 16:00 Titel: Re: umschreiben der kündigung nach vergleich vor arbeitsgeri
karin32 hat folgendes geschrieben::
die für mich zuständige arbeitsagentur lässt diesen vergleich als nachweis für eine betriebsbedingte kündigung jetzt nicht ausreichen.
Die Arbeitsagentur kann keine "umgeschriebene Kündigung" verlangen, aber in der "Arbeitsbescheinigung" (das Formblatt, das der Arbeitgeber ausfüllen muß), müßte ggf. der Grund geändert werden.
Trotzdem wäre ich mir nicht so sicher, daß der Vergleich zur Vermeidung einer Sperrzeit reicht. Ein Vergleich kommt zustande ohne daß das Gericht den Sachverhalt prüft, es kann also sein daß dennoch der verhaltensbedingte Grund für die Kündigung tatsächlich vorhanden war und der Arbeitgeber lediglich darauf verzichtet, eine fristlose Kündigung durchzusetzen. Die Arbeitsagentur könnte das von Amts wegen ermitteln, z.B. durch Befragen des Arbeitgebers.
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