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mal angenommen, ein Kind soll auf Antrag eingeschult werden. Antrag auf vorzeitige Einschulung ist gestellt, das Kind an einer Grundschule angemeldet und den dortigen Eignungstest hat es ohne Probleme bestanden.
Nun entscheidet man sich ( z.B. aufgrund von Problemen mit Geschwisterkind an dieser Schule) das Kind nicht an dieser, sondern an einer anderen Schule anzumelden bzw.umzumelden.
Wäre es dann korrekt wenn der Rektor, der ersten Schule, beim Schulamt den Antrag auf vorzeitige Einschulung widerruft, anstatt nur die Anmeldung an seiner Schule zurückzunehmen?
Wäre schön zu erfahren, ob der Rektor in einer solchen ( angenommenen ) Situation richtig gehandelt hat oder nicht.
Nun entscheidet man sich ( z.B. aufgrund von Problemen mit Geschwisterkind an dieser Schule) das Kind nicht an dieser, sondern an einer anderen Schule anzumelden bzw.umzumelden.
Die Eltern ziehen also ihre Schulanmeldung und ihren Antrag auf vorzeitige Einschulung bei Schule A zurück und stellen beide Anträge bei Schule B neu.
Zitat:
Wäre es dann korrekt wenn der Rektor, der ersten Schule, beim Schulamt den Antrag auf vorzeitige Einschulung widerruft, anstatt nur die Anmeldung an seiner Schule zurückzunehmen?
Wieso sollte der Rektor das Schulamt überhaupt in die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung eines Kindes miteinbeziehen? Das ist doch zunächst allein seine Entscheidung. Erst wenn es zu Konflikten käme, wäre evtl. eine höhere Stelle einzuschalten.
Zitat:
das Kind an einer Grundschule angemeldet und den dortigen Eignungstest hat es ohne Probleme bestanden.
Die Eltern wollen wohl, dass das Kind an Grundschule B aufgrund des Eignungstests an Schule A aufgenommen wird und keinen neuen Eignungstest machen muss? Darauf besteht m.E. kein Anspruch. Der Schulleiter von B entscheidet über den neuen Antrag auf vorzeitige Einschulung. Er kann sich auf den Eignungstest an Schule A stützen, muss das aber nicht. Er kann auch einen eigenen Eignungstest verlangen.
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