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Allgemeine Fragen zur Schulpflicht und Fernunterricht

 
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Christian7989
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 19:04    Titel: Allgemeine Fragen zur Schulpflicht und Fernunterricht Antworten mit Zitat

Hallo

Meine Frage :

Person A ist nach der 9ten Klasse von der Gesamtschule ohne abschluss
abgegangen.Hat aber dann durch ein Berufsschulvorbereitungs Jahr (Intertationnaler Bund ) den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben. Nun wollte Person A
auf einen Berufskolleg seinen Realschulabschluss nachmachen. Person A wurde aber auf keinem Berufskolleg angenommen. Person A ist 17 Jahre alt und möchte jetzt durch Fernunterricht den Realabschluss erwerben ist dies möglich ?
Ist Person A noch Schulpflichtig ( Wohnort: NRW )

mfg Christian7989
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 23:34    Titel: Re: Allgemeine Fragen zur Schulpflicht und Fernunterricht Antworten mit Zitat

Christian7989 hat folgendes geschrieben::
Person A ist 17 Jahre alt und möchte jetzt durch Fernunterricht den Realabschluss erwerben ist dies möglich ?
Ist Person A noch Schulpflichtig ( Wohnort: NRW )
Beide Antworten sind "ja".

Person A ist noch schulpflichtig; nachzulesen hier.

Ob Fernunterricht, private Schule oder Abendrealschule der ideale Weg ist, muss der Schüler selber herausfinden. Es gibt Entscheidungshilfen dazu, z. B. diese. Fernunterricht erfordert sehr hohe Arbeitsdisziplin und ist unter Umständen auch recht teuer. Je nach Ort der Schule muss man dann für die Abschlussprüfung noch eine (oder mehrere) längere Reisen machen. Bei den Schulabteilungen der Bezirksregierungen bekommt man auch weitere Auskünfte, z. B. welche weitere Schullaufbahn möglich ist, Anschriften der Schulen etc. Adressen dazu gibt es hier.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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