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Hallo,
mein Sohn,14 Jahre geht in die 8.Klasse einer Hauptschule
er hat jemanden aus seiner Parralelklasse zusammengeschlagen
ein Freund von ihm hat dabei dass ganze gefilmt!
Er hat eine Strafanzeige wegen Körperverletzung bekommen
Morgens in der Schule kam der Schuldirektor zu meinem Sohn und sagte dass es auch Schuliche konsequenzen hat, es war aber in der Freizeit
kann er dass überhaupt machen???
ein Schüler,14 Jahre geht in die 8.Klasse einer Hauptschule
er hat in der Freizeit jemanden aus seiner Parallelklasse zusammengeschlagen
ein Freund von ihm hat dabei dass ganze gefilmt!
Er hat eine Strafanzeige wegen Körperverletzung bekommen
Morgens in der Schule kam der Schuldirektor zu dem Schüler und sagte, dass es auch schulische Konsequenzen hat, es war aber in der Freizeit
kann er das überhaupt machen?
Ja, schulische Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen bei außerschulischen Vorfällen, die den Schulfrieden erheblich beeinträchtigen, sind zulässig.
Wenn es körperliche Gewalt ist, die mit dem Handy gefilmt wird, heißt die Seuche "Happy Slapping". Es scheinen aber auch psychische Mobbingformen zuzunehmen, bei denen sich eine Gruppe von Schülern (häufiger Schülerinnen!) wahllos ein täglich wechselndes einzelnes Opfer sucht, das fertig gemacht wird. Das Opfer von heute kann schon morgen wieder in der Tätergruppe mitmachen. Auch hier scheinen per Handy weitergereichte "Vorbilder" im wahrsten Sinne des Wortes eine wesentliche Triebfeder zu sein. Dieses "vagabundierende Mobbing" ist noch viel schwerer zu erkennen, nachzuweisen und einzudämmen als körperliche Gewalttätigkeiten.
Ich hoffe, dass der Junge hart bestraft wird (auch von seinen Eltern!) und nicht zur "Belohnung" auch noch an einem Kuschel-Pädagogik-Kurs im warmen Süden teilnehmen darf. Solche Maßnahmen soll's im Jugendstrafrecht ja tatsächlich geben...
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