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Geldbörse verloren, heute kam Rechnung einer Videothek

 
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Jetstream
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 20:13    Titel: Geldbörse verloren, heute kam Rechnung einer Videothek Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor etwas mehr als zwei Wochen meine Geldbörse auf der Straße verloren,
vor drei Tagen kam sie mit der Post, ohne Geld natürlich, aber immerhin.

Nun mein Problem:
Heute bekam ich von einer örtlichen Videothek eine Erinnerung, dass ich doch bitte die vier vor 11 Tagen ausgeliehenen XBOX2-Spiele zurückgeben möge, da mitlerweile 88 Euro zusammengekommen seien. Ich habe sofort in der Filiale angerufen und auf den Anrufbeantworter gesprochen, dass ein Unbekannter mit meinem Ausweis die genannte Software ausgeliehen hätte.

Erwarten mich nun Schadensersatzforderungen?
Muss ich eventuell die Software neu kaufen? Diese ist ja anscheinend verschwunden.

Oder hätte der Verleih besser auf das Bild auf dem Ausweis achten müssen?
Die beim Verleih angegebene PLZ ist auch völlig falsch, diese stand nämlich nicht auf dem Ausweis.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.05.07, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Spiele deutlich nach dem Bemerken des Verlusts des Portemonnaies ausgeliehen wurden drängt sich die Frage auf, warum der Kartenbérechtigte die Karte nicht sofort hat sperren lassen. Die Vertragsbedingungen, insb. die AGB der örtlichen Videothek werden sicherlich einen Passus über Rechte und Pflichten für den Fall des Verlustes der Karte beinhalten
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Jetstream
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.05.07, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht um eine eventuelle Sperrung der Videotheken-Karte, ich besaß zu diesem Zeitpunkt kein Konto bei der genannten Videothek.
Der Unbekannte hat meines Erachtens mit meinem Personalausweis (den ich nicht sperren lassen kann) ein neues Konto bei der Videothek erstellt, deshalb auch die falsche PLZ (die eigene PLZ steht nicht auf dem Personalausweis.

Es tut mir leid, wenn ich den Sachverhalt unvollständig geschildert haben sollte.
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte beachten Sie die Forenregeln

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

Allgemein wäre dazu zu sagen, dass Videotheken grundsätzlich verpflichtet sind, eine Altersverifikation vorzunehmen. Die Anmeldung läuft in der Regel über die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen identifizierenden Dokuments.

Somit wäre ein Abgleich zwischen Anmeldezeitpunkt und tatsächlichem Aufenthaltsort der angeblich angemeldeten Person anzuraten um festzustellen, ob es wirklich der Anmelder war, der den Ausweis vorlegte.

In diesem Zusammenhang wäre es einerseits unklug, bereits jetzt eine Liste mit allen Aufenthaltsorten des betreffenden Zeitraums der Videothek vorzulegen, andererseits klug, für sich eine solche Liste ( mit der Erinnerung an mögliche Zeugen) zu fertigen.

Regelmäßig erinnern sich Mitarbeiter nicht an das, was vor ein paar Wochen geschehen ist und wenn es nur aus Selbstschutz ist.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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