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§109a STGB / Spotten

 
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PzBrig15
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 38
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 21:21    Titel: §109a STGB / Spotten Antworten mit Zitat

Spotter machen ja bekanntlich Fotoaufnahmen von Flugzeugen und Fluggeräten. Oftmals handelt es sich auch um militärische Flugzeuge . Demnach dürften zeitweise die Fotografen mit dem §109a des STGB in Berührung kommen. Zwar wird an Flugplätzen dieser Paragrah wohl nicht mehr restriktiv angewandt, aber um Klarheit zu bekommen würde ich gerne wissen, ob dieser Paragraph auch auf Flugzeuge und Flugplätze der Bundespolizei zutrifft. Die Bundespolizei ist ja keine militärische Einrichtung .

Sind eigentlich Fotoaufnahmen von Zäunen innerhalb von Flugplätzen der Bundespolizei erlaubt ??? Auch wenn keine Beschilderung "Fotografierverbot" dort angebracht sind???

Danke für die Antworten
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.05.07, 16:28    Titel: Re: §109a STGB / Spotten Antworten mit Zitat

PzBrig15 hat folgendes geschrieben::
Demnach dürften zeitweise die Fotografen mit dem §109a des STGB in Berührung kommen.
Irgendwie scheint das der falsche Paragraph zu sein. § 109a StGB handelt von der Wehrpflicht, aber nicht vom Photographieren.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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