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Sohn geht zur Schule und kann sich nicht krankenversichern?

 
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edith
Gast





BeitragVerfasst am: 20.12.04, 07:27    Titel: Sohn geht zur Schule und kann sich nicht krankenversichern? Antworten mit Zitat

Hallo,
bin ziemlich verzweifelt.Folgender Fall.
Bin seit 17 Jahren selbstständig und Privat Krankenversichert..Mein Mann ist bei mir teilzeitbeschäftigt.Daher ist unser Sohn ( macht das Abitur ) bei mir krankenversichert.
Nun habe ich die Krankenversicherung gekündigt bekommen,weil ich diese nicht zahlen konnte.Wie kann ich meinen Sohn jetzt krankenversichern? Er kann doch nichts dafür, das ich die Beiträge nicht mehr aufbringen konnte, hat aber keine Möglichkeit in eine Krqankenversicherung zu kömmen ?Kann er sich nicht selbst versichern,mache mir wahnsinnige Vorwürfe und bin hilflos.
Vielen Dank für viele Antworten.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 20.12.04, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
ist dein Mann bei dir versicherungspflichtig beschäftigt?
Dann ab zur Krankenkasse des Mannes.
Ansonsten: hin zum Sozialamt.

Gruß
HaWeThie
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edith
Gast





BeitragVerfasst am: 20.12.04, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ja mein Mann ist soialversicherungspflichtig angestellt.Aber die Krankenkasse weigert sich unsere´n Sohn aufzunehmen!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.12.04, 13:42    Titel: Weiß denn keiner eine Lösung?? Antworten mit Zitat

Halllo,
weiß denn keiner wie ich in meinen Sohn versichern kann ?
Brauche dringend Hilfe
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.12.04, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die gesetzliche Krankenkasse Deines Ehemannes muss Euren Sohn als Mitversicherten aufnehmen, wenn Du als Selbstständige mit privater Krankenversicherung ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze hast!
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.12.04, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Die gesetzliche Krankenkasse Deines Ehemannes muss Euren Sohn als Mitversicherten aufnehmen, wenn Du als Selbstständige mit privater Krankenversicherung ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze hast!



Nein, hier zählt die (höhere) Jahresarbeitsentgeltgrenze, nächstes Jahr sind das 46.800 Euro.

Da die Mitarbeiter der Krankenkasse das aber uch wissen, wäre es schon mal interessant die Begründung zu hören. Es sind natürlich noch weitere Ablehnungsgründe möglich.
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