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Zahlungsunfähigkeit bei 122€ Bußgeld

 
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bumsbomber
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 13:14    Titel: Zahlungsunfähigkeit bei 122€ Bußgeld Antworten mit Zitat

Hi!

Wegen angeblichen Verstoßes gegen §2 und 2a im Tierschutzgesetzes bekam jemand einen Bußgeldbescheid in Höhe von 120€ +20€ "Gebühren" die er innerhalb von 2 Wochen bezahlen muss.

Da er weder Arbeit hat noch Hartz IV bezieht oder irgendwelche sonstigen Einkünfte hat und das Geld eventuell nicht innerhalb der Frist auftreiben kann, wäre es Interessant zu wissen ob es Sinn hat eine Zahlungsunfähigkeit "darzutun", worauf auch im Bußgeldbescheid hingewiesen wurde.

Ebenfalls interessant zu wissen wäre was im Falle einer nichtzahlung passieren könnte oder ein Link oder Hinweis darauf wie so ein Brief betreffs Zahlungsunfähigkeit auszusehen und darin zu stehen hat.


Zuletzt bearbeitet von bumsbomber am 16.05.07, 13:54, insgesamt 3-mal bearbeitet
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 13:22    Titel: Re: Zahlungsunfähigkeit bei 122€ Bußgeld Antworten mit Zitat

bumsbomber hat folgendes geschrieben::
Hi!

Alternativ würde ich gerne wissen ob und wieviel Tage Ersatzhaft ich dafür bekommen könnte, da ich das Bußgeld auch als absolut ungerechtfertigt empfinde und erstrecht die Vorgehensweise der zuständigen Beamtin und es von daher auch garnicht zahlen möchte.



wenn Sie sich sicher sind empfiehlt es sich wohl Einspruch einzulegen und das ganze gerichtlich klären zu lassen. Idee
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Auch Ihr origineller Nick wird Sie nicht davor schützen, sich an die Forenregeln halten zu müssen.

Bitte editieren Sie Ihren Beitrag entsprechend, das geht einfach, wenn Sie sich des >edit< buttons oben rechts in Ihrem Beitrag bedienen.

Mit Grüssen

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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bumsbomber
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Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 13:35    Titel: Re: Zahlungsunfähigkeit bei 122€ Bußgeld Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
wenn Sie sich sicher sind empfiehlt es sich wohl Einspruch einzulegen und das ganze gerichtlich klären zu lassen. Idee


Enstehen dann nicht Gerichtskosten die evtl höher ausfallen als das Bußgeld?


yamato hat folgendes geschrieben::
Hallo !

Auch Ihr origineller Nick wird Sie nicht davor schützen, sich an die Forenregeln halten zu müssen.

Bitte editieren Sie Ihren Beitrag entsprechend, das geht einfach, wenn Sie sich des >edit< buttons oben rechts in Ihrem Beitrag bedienen.

Mit Grüssen

Lulu


Was ist los? Was soll ich editieren?
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=10079


Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn Sie vor Gericht verlieren Mit den Augen rollen
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

die Moderatoren hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)


Freundliche Grüsse

Lulu
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wildmom77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Tja,daran sehen wir wieder,wer lesen kann ist klar im Vorteil Lachen
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte immer, die Geschichten von Leuten, die nur von Luft Leben wären reine Erfindung.
Zitat:
Da er weder Arbeit hat noch Hartz IV bezieht oder irgendwelche sonstigen Einkünfte hat
oder habe ich da was falsch verstanden.
Irendwoher muss doch Geld kommen.

Bei Nichtzahlung (Auch nicht in Raten), erfolgt Pfändung durch die zuständige Behörde.
Dann gibt es auch noch die Möglichkeit der Erzwingungshaft, wenn man sich weigert, seine Schulden bei Vater Staat zu bezahlen.
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