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Verfasst am: 16.05.07, 13:14 Titel: Zahlungsunfähigkeit bei 122€ Bußgeld
Hi!
Wegen angeblichen Verstoßes gegen §2 und 2a im Tierschutzgesetzes bekam jemand einen Bußgeldbescheid in Höhe von 120€ +20€ "Gebühren" die er innerhalb von 2 Wochen bezahlen muss.
Da er weder Arbeit hat noch Hartz IV bezieht oder irgendwelche sonstigen Einkünfte hat und das Geld eventuell nicht innerhalb der Frist auftreiben kann, wäre es Interessant zu wissen ob es Sinn hat eine Zahlungsunfähigkeit "darzutun", worauf auch im Bußgeldbescheid hingewiesen wurde.
Ebenfalls interessant zu wissen wäre was im Falle einer nichtzahlung passieren könnte oder ein Link oder Hinweis darauf wie so ein Brief betreffs Zahlungsunfähigkeit auszusehen und darin zu stehen hat.
Zuletzt bearbeitet von bumsbomber am 16.05.07, 13:54, insgesamt 3-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.05.07, 13:22 Titel: Re: Zahlungsunfähigkeit bei 122€ Bußgeld
bumsbomber hat folgendes geschrieben::
Hi!
Alternativ würde ich gerne wissen ob und wieviel Tage Ersatzhaft ich dafür bekommen könnte, da ich das Bußgeld auch als absolut ungerechtfertigt empfinde und erstrecht die Vorgehensweise der zuständigen Beamtin und es von daher auch garnicht zahlen möchte.
wenn Sie sich sicher sind empfiehlt es sich wohl Einspruch einzulegen und das ganze gerichtlich klären zu lassen. _________________ ausgezeichnet
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 16.05.07, 13:41 Titel:
Hallo !
die Moderatoren hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
Freundliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Ich dachte immer, die Geschichten von Leuten, die nur von Luft Leben wären reine Erfindung.
Zitat:
Da er weder Arbeit hat noch Hartz IV bezieht oder irgendwelche sonstigen Einkünfte hat
oder habe ich da was falsch verstanden.
Irendwoher muss doch Geld kommen.
Bei Nichtzahlung (Auch nicht in Raten), erfolgt Pfändung durch die zuständige Behörde.
Dann gibt es auch noch die Möglichkeit der Erzwingungshaft, wenn man sich weigert, seine Schulden bei Vater Staat zu bezahlen.
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