Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 14.05.07, 10:17 Titel: GEZ Mahnung wegen rückständiger Rundfunkgebühren
Person A bekam ständig Briefe von der GEZ über festgesetzte Rundfunkgebühren.......Person A hat aber nie darauf reagiert da Person A nie ein Empfangsgerät in seiner Wohnung hatte (da er immer bei seiner Freundin und seiner Tochter war) Nun will GEZ ein Vollstreckungsverfahren einreichen das ist Person A dann doch zu wider. GEZ verlangt für 10/05-06/6 523,36 €.......
Was kann Person A tun die nie ein Empfangsgerät besaß da er die Wohnung nur nebenher hatte!
Zuletzt bearbeitet von bubu1312 am 14.05.07, 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
Person A kann, wenn sie Post vom zuständigen Mahngericht bekommt, Widerspruch einlegen und erklären, dass die Forderung der GEZ nichtig ist. Das Mahngericht kann dann den Vorgang dem Hauptsachegericht vorlegen, welches dann zu entscheiden hat. In der Verhandlung kann A dann erläutern, warum die GEZ von ihm kein Geld bekommen soll. Achtung! Erst wenn die GEZ den Prozess gewonnen hat und A dann nicht bezahlt, kann ein Vollstreckungsverfahren über den im Gerichtsprozess Titel erwirkt werden.
MfG Mutti
P.S. Aufpassen! Auch ein Autoradio in dem Privat- PKW von A berechtigt die GEZ zum abkassieren.
Person A hatte 2004 in seiner alten Wohnung ein Empfangsgerät doch nach seinem Umzug in die andere Wohnung keines mehr!!! Hätte ich dies Person A Abmelden müssen???????
Natuerlich muss sich Person A abmelden, wenn Person A kein Rundfunkgeraet mehr bereit haelt. Das und die Nachzahlung sollte A schleunigst in Angriff nehmen.
abmelden muss sich Person A jetzt trotzdem noch? Person erhielt nämlich bei seinem letzten Umzug in eine andere Stadt einen Brief von der GEZ ob er ein Fernsehr oder radiogerät besitze dies beantwortete er mit nein.........ist das nicht auch wie eine Abmeldung!!! Bei dem Umzug geht das das GEZ nachfragt oder was???? Eigenartig!
abmelden muss sich Person A jetzt trotzdem noch? Person erhielt nämlich bei seinem letzten Umzug in eine andere Stadt einen Brief von der GEZ ob er ein Fernsehr oder radiogerät besitze dies beantwortete er mit nein.........ist das nicht auch wie eine Abmeldung!!! Bei dem Umzug geht das das GEZ nachfragt oder was???? Eigenartig!
Die Abmeldung hat gegenüber der GEZ bzw. der Rundfunkbehörde zu efolgt, § 4 Abs. 2 RGebStV.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.