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GEZ Mahnung wegen rückständiger Rundfunkgebühren

 
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bubu1312
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:17    Titel: GEZ Mahnung wegen rückständiger Rundfunkgebühren Antworten mit Zitat

Person A bekam ständig Briefe von der GEZ über festgesetzte Rundfunkgebühren.......Person A hat aber nie darauf reagiert da Person A nie ein Empfangsgerät in seiner Wohnung hatte (da er immer bei seiner Freundin und seiner Tochter war) Nun will GEZ ein Vollstreckungsverfahren einreichen das ist Person A dann doch zu wider. GEZ verlangt für 10/05-06/6 523,36 €.......
Was kann Person A tun die nie ein Empfangsgerät besaß da er die Wohnung nur nebenher hatte!


Zuletzt bearbeitet von bubu1312 am 14.05.07, 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mutti 2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A kann, wenn sie Post vom zuständigen Mahngericht bekommt, Widerspruch einlegen und erklären, dass die Forderung der GEZ nichtig ist. Das Mahngericht kann dann den Vorgang dem Hauptsachegericht vorlegen, welches dann zu entscheiden hat. In der Verhandlung kann A dann erläutern, warum die GEZ von ihm kein Geld bekommen soll. Achtung! Erst wenn die GEZ den Prozess gewonnen hat und A dann nicht bezahlt, kann ein Vollstreckungsverfahren über den im Gerichtsprozess Titel erwirkt werden.

MfG Mutti

P.S. Aufpassen! Auch ein Autoradio in dem Privat- PKW von A berechtigt die GEZ zum abkassieren.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Anmeldung eine Vollstreckung?
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Mutti 2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Ohne Anmeldung eine Vollstreckung?


Zwangsanmeldung durch GEZ vorausgesetzt.

Mutti
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bubu1312
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Person A hatte 2004 in seiner alten Wohnung ein Empfangsgerät doch nach seinem Umzug in die andere Wohnung keines mehr!!! Hätte ich dies Person A Abmelden müssen???????

Oh ich befürchte schlimmes!!!!!!!!

Gibt es trotzdem noch eine Chance????
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Natuerlich muss sich Person A abmelden, wenn Person A kein Rundfunkgeraet mehr bereit haelt. Das und die Nachzahlung sollte A schleunigst in Angriff nehmen.
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bubu1312
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

abmelden muss sich Person A jetzt trotzdem noch? Person erhielt nämlich bei seinem letzten Umzug in eine andere Stadt einen Brief von der GEZ ob er ein Fernsehr oder radiogerät besitze dies beantwortete er mit nein.........ist das nicht auch wie eine Abmeldung!!! Bei dem Umzug geht das das GEZ nachfragt oder was???? Eigenartig!
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 20.05.07, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

bubu1312 hat folgendes geschrieben::
abmelden muss sich Person A jetzt trotzdem noch? Person erhielt nämlich bei seinem letzten Umzug in eine andere Stadt einen Brief von der GEZ ob er ein Fernsehr oder radiogerät besitze dies beantwortete er mit nein.........ist das nicht auch wie eine Abmeldung!!! Bei dem Umzug geht das das GEZ nachfragt oder was???? Eigenartig!


Die Abmeldung hat gegenüber der GEZ bzw. der Rundfunkbehörde zu efolgt, § 4 Abs. 2 RGebStV.
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