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Führerschein weggenommen wegen fehlenden Lichtbild
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Law
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.05.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.05.07, 20:33    Titel: Führerschein weggenommen wegen fehlenden Lichtbild Antworten mit Zitat

Hi habe hier auch mal eine Frage,


Mir wurde heute der Führerschein von der Polizei BW abgenommen.

Grund war hierfür das meine alte Graue Pappe kein Lichtbild mehr enthielt. Das muss wohl im laufe der Jahre verlorenen gegangen sein.

Der selbe Beamte hatte mich schon vor 4 Monaten angehalten und gesagt ich solle mir einen "neuen " Beantragen aber die Kosten waren mir zu hoch und ich hatte keine Lust auf das Amt zu gehen.

NUn wollte ich von dem Beamten eine Rechtsvorschrift wissen warum er das überhaupt darf. Schließlich gehört der Führerschein mir und billig war er auch nicht.

Kennt einer von euch eine Rechtsvorschrift? Beschwerde habe ich schon eingeleitet, bin mal gespannt wie sich das entwickelt. Aber nur weil die damals auf dem Amt das Bild nicht richtig befestigten habe ich kein Interesse daran dafür Geld auf den Tresen des Amtes zu legen.


mfg



Daniel
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 08:29    Titel: Re: Führerschein weggenommen wegen fehlenden Lichtbild Antworten mit Zitat

Law hat folgendes geschrieben::
Mir wurde heute der Führerschein von der Polizei BW abgenommen.

Grund war hierfür das meine alte Graue Pappe kein Lichtbild mehr enthielt. Das muss wohl im laufe der Jahre verlorenen gegangen sein.
[...]
Kennt einer von euch eine Rechtsvorschrift?

Da m.W. keine einschlägige OWi-/Strafnorm existiert, die den Besitz eines FS mit abgelöstem Lichtbild poenalisiert (jedenfalls, sofern das Lichtbild nicht vorsätzlich abgelöst wurde), wird es sich wohl nicht um eine repressive (strafverfolgende) Sicherstellung auf der Grundlage der §§94ff StPO (ggf. iV.m. §46 OWiG) handeln.

In Betracht kommt also nur eine präventive (gefahrenabwehrende) Sicherstellung auf der Grundlage des Polizeirechtes des Landes BW.

Bei der Sicherstellung des FS wurde doch wohl eine entsprechende Sicherstellungsbescheinigung ausgehändigt? Auf dieser sollte die zu Grunde liegende Rechtsvorschrift angegeben sein...
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 10:46    Titel: Re: Führerschein weggenommen wegen fehlenden Lichtbild Antworten mit Zitat

Toph hat folgendes geschrieben::

........die den Besitz eines FS mit abgelöstem Lichtbild poenalisiert...


Hallo,

was, zum Teufel, ist pönalisieren? Geschockt

Gruß
DonRWetter Verlegen
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Guckst du hier..

In diesem Fall wohl "unter Strafe stellen"...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 11:04    Titel: Re: Führerschein weggenommen wegen fehlenden Lichtbild Antworten mit Zitat

Law hat folgendes geschrieben::
Der selbe Beamte hatte mich schon vor 4 Monaten angehalten und gesagt ich solle mir einen "neuen " Beantragen aber die Kosten waren mir zu hoch und ich hatte keine Lust auf das Amt zu gehen.

Na hoffentlich haben Sie diese Begründung nicht in Ihre Beschwerde geschrieben ... Lachen

Law hat folgendes geschrieben::
Schließlich gehört der Führerschein mir und billig war er auch nicht.

Der Führerschein (das Dokument als solches) gehört mitnichten Ihnen, es befindet sich lediglich in Ihrem Besitz. Die Kosten hierfür waren kein Kaufpreis, sondern Gebühren.
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Laaaswood
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Guckst du in § 2 VI S.1 i.V.m. § 6 I Nr. 1h StVG i.V.m. Anlage 8 (zu § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 48 Abs. 3) der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.

Tja, da musst du wohl doch zum Amt - und das ist auch gut so.

Laaaswood
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Laaaswood hat folgendes geschrieben::
Guckst du in § 2 VI S.1 i.V.m. § 6 I Nr. 1h StVG i.V.m. Anlage 8 (zu § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 48 Abs. 3) der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Sorry, aber die Normenkette besagt lediglich, dass ein FS mit Lichtbild ausgestellt wird. Das ist aber unstrittig...

Gesucht wird eine Norm, die den Inhaber verpflichtet, seinen FS wieder in den Zustand bei seiner Ausstellung zu bringen...

EDIT: Das einzig denkbare ist, eine solche Pflicht aus der Mitführungspflicht nach §4 (2) FeV herzuleiten...
§4 (2) FeV hat folgendes geschrieben::
Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
...etwa in der Art, dass der Mitführungspflicht nur durch einen FS mit Lichtbild genügt wird... Geschockt
_________________
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Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Toph hat folgendes geschrieben::

...
EDIT: Das einzig denkbare ist, eine solche Pflicht aus der Mitführungspflicht nach §4 (2) FeV herzuleiten...
§4 (2) FeV hat folgendes geschrieben::
Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
...etwa in der Art, dass der Mitführungspflicht nur durch einen FS mit Lichtbild genügt wird... Geschockt

Meiner Ansicht nach knapp daneben.
Ich würde es aus der Nachweispflicht herleiten.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Meiner Ansicht nach knapp daneben.
Ich würde es aus der Nachweispflicht herleiten.

Auch 'ne Idee.
Gefällt mir argumentativ aber beides nicht sonderlich...
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Warum ist denn da überhaupt ein Bild hineingepappt?
Damit man es wieder hinausnehmen darf?

Mano
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Warum ist denn da überhaupt ein Bild hineingepappt?
Damit man es wieder hinausnehmen darf?

Wir reden nicht vom hinausnehmen, das vorsätzliche Entfernen des Lichtbildes wäre strafrechtlich sehr wohl bewehrt (§274 (1) Nr. 1 StGB).

Es geht darum, ob eine Pflicht besteht, einen FS, in dem sich das Lichtbild ohne menschliches Zutun gelöst hat, zu erneuern.
_________________
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

das kommt davon wenn man statt lesen nur "scannt"....

Die Bilder in den alten Grauen sind mit Ringklemmösen besfetigt.
Wie sieht der "Lappen" denn aus, wenn sich schon die Bilder sozusagen verabschieden?

Für mich stellt sich eher die Frage, ist die FE mit Bild immer noch eine FE - wenn auch ohne Bild? Sprich, wird es als Dokument dadurch nicht ungültig? Weil unvollständig?

Wobei ich - von sowas mal überhaupt kein Plan habe.

Mano
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mir stellt sich die Frage, warum eigentlich ein Lichtbild da drin sein muss.
Wenn ich bedenke das es Leute gibt die mit 18 den Führerschein gemacht haben und nun werden diese mit 78 Lenzen auf den krummen Rücken von der Polizei angehalten und die Pappe wird gezeigt.
Da will etwa ein Polizeibeamter bei vergleich von Bild und Person feststellen können das die Person von 78 Lenzen die gleiche ist wie die auf dem Bild mit 18 im Führerschein Frage
Nicht zu glauben das man da noch Gleichheiten feststellen kann.

Habe mal meine Person im Spiegel mit mein Bild im Wehrpass mit 17 J. verglichen, dazwischen liegen 43 Jahre, habe mich selbst nicht wieder erkannt. Lachen
Habe dann nochmal nach meinem Wehrpass gesucht weil ich dachte es ist ein fremder, denn

" Früher war ich ein Jüngling mit lockigem Haar, heut habe noch unter den Armen ein paar." Lachen Lachen Lachen

Es ist halt so das da ein Bild drin sein muss egal wie es aus sieht, ob alt oder jung, nur damit ist der Lappen gültig.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::

Die Bilder in den alten Grauen sind mit Ringklemmösen besfetigt.
Aber nicht in allen. Mein "alter Grauer" hat so eine "Wellenstruktur" am Rand des Fotos. Ungefähr so wie hier.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Tica
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 19.05.07, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ungefähr so wie hier.



Ahja das is sicher nur ungefähr so wie da? Und nicht GENAUSO Winken
Schickes Bild wirklich Lachen
_________________
Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee
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