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Betreuer vernachlässigt den Betreuten. Was kann man tun?

 
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Karlchen
Gast





BeitragVerfasst am: 23.11.04, 21:32    Titel: Betreuer vernachlässigt den Betreuten. Was kann man tun? Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Bekannte betreut ihren schwer autistischen Sohn (30 Jahre) seit seiner Geburt.
Vor einem halben Jahr wurde ihr die Betreuung mit Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. entzogen. Sie ist seit Jahren Alkoholikerin und nicht immer einfach, aber hat auch keine heftigen Ausfälle o.ä. Allerdings ist das Haus der beiden nie vernachlässigt, im Gegenteil. Auch ihren Sohn hat sie gefördert wo sie konnte. Das ihr die Betreuung entzogen wurde ist nicht wirklich das Problem. Der Betreuuer der vom Gericht eingesetzt wurde, nimmt seinen Job aber nicht sehr ernst.
P. soll eigentlich rund um die Uhr betreut werden. Die Leute die dafür angestellt wurden, sind aber überfordert. P. wird nicht gefördert, Brot verschimmelt im Brotkasten und P. isst auch verschimmeltes Brot, wenn man ihn nicht hindert und es hindert ihn keiner. Versorgt wird er mit Pizza und Nudeln und Konservenkram obwohl er ziemlich umfangreich ist. Eine überforderte Betreuuerin ist vorgestern einfach verschwunden und hat P. über Nacht alleine gelassen. Im Übergabebuch wird das nicht erwähnt.
Die Mutter von P. weiss nie welche Leute in ihrer Wohnung auftauchen und kennt die Leute oft nicht. Manchmal sind Betreuuer nur einen Tag da. Wenn Betreuuer Besuch haben wird sie aus der eigenen Küche geschickt. Ps. Mutter möchte ihren Sohn in einer Wohngruppe unterbringen. Die Betreuuer sind dagegen. Sie möchten mit P. in eine eigene Wohnung ziehen. Die Suche nach einer Wohnung läuft schon. Einer der Betreuuer verdient an der Betreuung wohl ganz gut und sieht bei einer Unterbringung von P. in einer Wohngruppe seinen Arbeitsplatz schwinden. Auch dieser Betreuuer unternimmt mit P. absolut nichts, sitzt am Computer und ist nur anwesend wenn er Lust dazu hat. Ps. Mutter wird wegen ihrer Alkoholsucht mit ihren Einwänden nicht ernst genommen. Nachdem ich mir das Elend ein paarmal live angesehen habe bin ich stinksauer. Was macht man in so einer Situation?

viele Grüße

Anna
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anna-Karlchen,

Sie müssen unterscheiden zwischen (rechtlicher) Betreuung und (tatsächlicher) Pflege. Der Betreuer trifft die Entscheidungen, die Pfleger kümmern sich tatsächlich um den Betroffenen. Wenn die Pfleger ihre Arbeit nicht ordentlich verrichten, sollten Sie dies dem rechtlichen Betreuer mitteilen, damit dieser etwas dagegen unternimmt.

Gruß
Vormundschaftsrichter
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Karlchen
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.04, 12:29    Titel: Der Unterschied ist klar... Antworten mit Zitat

Hallo,
der Unterschied ist mir klar. War missverständlich formuliert.
Der gesetzliche Betreuer hat nach eigener Aussage 40 Klienten zu betreuen und
ist mit dem Pfleger der sich hauptsächlich kümmern sollte befreundet.
Er ist also so gut wie nie anwesend. Darauf angesprochen, das P. 14h alleine gelassen wurde, also auch keine Mahlzeiten etc. meinte der Betreuer, dass as schon nicht schaden würde. Ich finde das ist eine seltsame Auffassung von Betreuung.
Also nochmal meine Frage: Was kann ich tun?

Anna
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 03:29    Titel: Re: Der Unterschied ist klar... Antworten mit Zitat

Karlchen hat folgendes geschrieben::

Also nochmal meine Frage: Was kann ich tun?
Anna


Sehr geehrter Herr Karlchen,
zunächsteinmal bin ich kein Rechtsanwalt, sondern betroffener. Als solcher habe ich versucht mich schlau zu machen. An diesen "Erfahrungen" kann ich Sie im Rahmen einer "Nachbarschaftshilfe" teilhaben lassen. Allerdings mit den üblichen Ausschlußklauseln, was meine eventuelle Haftung angeht.

Zunächsteinmal kann der Betreuer über § 1901 BGB in die Pflicht genommen werden. Wenn das nicht fruchtet, dazu Bescherde beim Vormundschaftgsericht nach § 1837 BGB einlegen, mit Hinweis auf § 356 StGB (Parteiverrat) und § 12 FGG (Untersuchungsgrundsatz). Sollte auch das im Sand verlauf (wie bei mir), dann kann ich nur Raten mit den gleichen Paragraphen zur nächst höheren Gerichtsinstanz zu gehen. Zu dem ganzen aber vorher unbedingt gerichtsrelevante Beweise sammeln, und diese beifügen.

Ich sage es aber gleich, bei mir war das komplett ein echter Schuß in den Ofen. Böse Allerdings stehe ich uner Betreuung, vielleicht ist das bei Ihnen anders.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 16:13    Titel: Re: Der Unterschied ist klar... Antworten mit Zitat

Karlchen hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Also nochmal meine Frage: Was kann ich tun?
Anna


Sehr ggehrter Herr Karlchen,
als günstig dürfte es sich erweisen wenn Sie nachlesen was in

Organisatorische Foren

Mitgliederinformationen u. Support

recht.de - Knigge, die Juriquette

steht. Es hört sich vielleicht unsinnig an, aber auf Ihre Art zu formulieren werden sie wahrscheinlich keine vernünftige Antwort bekommen. Das ist so vom Gesetz her vorgesehen.

MfG P. Winkler
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