Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - schulklo -> seife + abtrockenmöglichkeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

schulklo -> seife + abtrockenmöglichkeit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
placidus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.05.07, 01:01    Titel: schulklo -> seife + abtrockenmöglichkeit? Antworten mit Zitat

moin,

muss gleich noch eine frage stellen, diese beschäftigt mich nun auch schon etwas:
auf einer schule A gibt es zwar mehrere "öffentliche" toiletten ohne zugangsbeschränkung im schulgebäude selbst (öffentlich, weil das schulgebäue theoretisch von aussen her betretbar wäre und allen schülern der zugang erlaubt ist,
btw gibt/gab es bei euch eigentlich ne art "oberstufenklo" o.ä.?), jedoch sind diese, abgesehen von unnachvollziehbaren dingen wie einem vollgepinkelten boden, seit mehreren wochen ohne seife und handtücher ausgestattet, obwohl diese sonst meistens vorhanden waren. Ein schüler B aus schule A stört sich daran, weiss auch nicht, ob dieses evt aufgrund der zerstörungswut mancher anderer schüler nun so gehandhabt wird, jedoch möchte er sich eigentlich nur nach seinem toilettengang anständig die hände wäschen können, was zumindest seife voraussetzen würde. es wurde auch zu keinem zeitpunkt auf ein entsprechendes problem aufmerksam gemacht.
frage: hat schüler A ein "recht" auf hygenie-utensilien auf seinem schulklo, oder müsste er sich selbst ne seife mitbringen?
schüler B weiss auch nicht, ob der direktor über dieses problem überhaupt kentniss erlangt hat, sollte er diesen ansprechen, darum bitten und notfalls (falls rechtlich unterstüzt) diese fordern?

ich hoffe mein anderes thema gerät nicht in vergessenheit, die antworten, speziell auf die letzten fragen würden mich brennend interessieren, auch wenn diese fragen für viele wohl lapidar (falsches wort, aber m.m.n. passend) wirken Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mangomann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.05.07, 01:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, dies entbehrt nicht einer gewissen Komik: "Herr Direktor, ich verlange 'ne Seife auf dem Sch**sshaus!" Winken Na ja, ich würde im Fall des Schülers einfach 'ne Seife und ein Handtuch mitbringen. Ob ein Rechtsanspruch auf Seife und Handtuch besteht, weiß ich nicht, aber selbst wenn... den durchsetzen zu wollen, wäre wohl recht albern. Eine Möglichkeit wäre sicher, sich per Brief an die Schulleitung zu wenden und sein Anliegen höflich darzulegen.

Mit besten Grüßen
Mangomann
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.