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Steuerhinterziehung - Selbstanzeige ???

 
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Josef
Gast





BeitragVerfasst am: 20.12.04, 12:47    Titel: Steuerhinterziehung - Selbstanzeige ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin KFZ-Mechaniker und haben in den vergangenen Jahren immer wieder mal kleinere Reparaturen für Bekannte und nicht so Bekannte erledigt. Ich habe die Ware bei einem Großhändler eingekauft und diese dann mit einem kleinen Aufschlag und natürlich mit meinem Stundenlohn weiterberechnet. Nun kommt das Problem ich habe kein Gewerbe angemeldet und auch keine Rechnungen geschrieben.

Durch eine Prüfung des Großhändlers wurde festgestellt, daß ich dort doch für einige tausend Euro im Jahr 2002 Ware gekauft habe - und habe vom finanzamt ein Schreiben bekommen, in dem ich dies erklären soll.

Kann mich eine Selbstanzeige noch retten ? - Wie hoch können sie meine Einnahmen schätzen ?

Hilfe was soll ich tun ???
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GungS
Gast





BeitragVerfasst am: 20.12.04, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Überlegung 1: Mund halten.
Aber was soll das bringen?
Die Finanzbehörde kennt zumindest deine Einkäufe bei dem Großhändler und wird entsprechende Umsätze annehmen. Ebenso wird sich die Staatsanwaltschaft für das Strafverfahren verhalten.
Man kann dann allenfalls versuchen, den Arbeitslohn 'verschwinden' zu lassen, aber ob man das glaubt...

Überlegung 2: Alles vollständig offenlegen (und dies auch als Selbstanzeige bezeichnen)
Dann wird natürlich alles bekannt, auf Lücken zu hoffen bringt dann nichts.
Allerdings solltest du wissen, daß die Strafbefreiung der Selbstanzeige nicht eintritt, wenn die Tat bereits (wenn auch nur teilweise) entdeckt war. Allerdings könnte man hier damit arbeiten, daß die Tat konkret eben noch nicht bekannt war (AStBV). Selbst wenn es zu einer Bestrafung käme, würde das Verhalten auf jeden Fall das Strafmaß mindern.

Ich würde die 2. Variante empfehlen und außerdem anwaltlichen Rat einzuholen

GungS
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Phil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du keine Rechnungen geschrieben hast, wie soll das Finanzamt dann wissen, ob oder wieviel Gewinn Du erzielt hast? Es ist ja nicht verboten, als KFZ-Mechaniker privat seinen Freunden bei Reparaturen zu helfen. Kannst doch einfach sagen, und Du hast die Teile zum Selbstkostenpreis Deinen Bekannten ins Auto verbaut, natürlich ohne Stundenlohn. Mich würde nur interessieren, wie Du ohne Gewerbeschein bei einem Großhändler einkaufst, oder hast Du die Einkäufe über Deine Werkstatt abgewickelt?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Phil hat folgendes geschrieben::

Wenn du keine Rechnungen geschrieben hast, wie soll das Finanzamt dann wissen, ob oder wieviel Gewinn Du erzielt hast?


Das zeigt sich nach Durchsuchung und Einsichtnahme in alle Konten. Falls eine plausible Erklärung für den Ankauf der Teile fehlt, reicht das für einen Anfangsverdacht.

Ein interessanter Aspekt ist bei Personen mit gleichmäßigen Bezügen (Gehalt) oft z.B. auch das Schweigen der Bankkonten. Wenn viel weniger abgebucht wurde oder teure Sachen ohne Abbuchung angeschafft wurden, muss das Geld ja irgendwoher kommen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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