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Gesetzeslücken, Auslegungsmöglichkeiten: Wozu?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.05.07, 20:35    Titel: Gesetzeslücken, Auslegungsmöglichkeiten: Wozu? Antworten mit Zitat

Hallo. Wozu gibt es in den Gesetzen Lücken und Auslegungsmöglichkeiten? Damit sich Personen mehr streiten und Gerichte genug zu tun haben?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.05.07, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde einfach behaupten, weil man nicht alles bis ins Kleinste regeln kann.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.05.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, so einfach behaupten geht nicht Winken . Sonst müsste ja jede Regelungslücke bzw. Undeutlichkeit behoben werden, sobald sie bekannt wird, zumindest zum nächsten Jahr. Und das ist nicht der Fall: Es wird immer wieder auf paar Jahre alte Kommentare und Urteile verwiesen. Die Probleme sind also schon länger bekannt, aber nicht gesetzlich geregelt.

P.S.
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Nullum est iam dictum, quod non sit dictum prius
(Terenz, 161 a. Chr.)
Was heißt das auf Deutsch?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.05.07, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::

P.S.
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Nullum est iam dictum, quod non sit dictum prius
(Terenz, 161 a. Chr.)
Was heißt das auf Deutsch?

Es ist noch nichts gesagt worden, was nicht schon zuvor gesagt worden wäre.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte bei dieser Frage schon Gesetzeslücken und Auslegungsmöglichkeiten trennen.
Während Gesetzeslücken - sofern sie nicht gewollt sind, weil eben wirklich nicht jeder Pups bis ins Kleinste gesetzlich geregelt werden soll und kann - geschlossen werden, wenn sie erkannt wurden (ggf. scheitert es dann am Gesetzgebungsverfahren), sind Auslegungsmöglichkeiten zu Bestimmungen grundsätzlich gewollt.
Gesetze sind nun mal so formuliert, dass sie allegemeingültig anzuwenden sind. Um jedoch Einzelfallgerechtigkeit zu ermöglichen gibt es die Auslegung.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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RATom
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, diese Frage ist eigentlich eine Frage nach dem Rechtssystem:

BEHAUPTUNG: Man KANN durchaus jeden Einzelfall regeln.

BEWEIS: Das (zum Beispiel) anglo amerikanische rechtssystem basiert (vereinfacht ausgedrückt) genau auf dieser Rechtsetzungsmethodik. Man nennt das "Case Law". Hier werden Gesetze in dem Sinne wie wir sie in Deutschland kennen, nur vergleichsweise rudimetär erlassen. Die eigentliche rechtsetzung erfolgt über (aus dem TV ja hinlänglich bekannte) Präzedenzfälle. Dabei wird zu jedem Sachverhalt, den ein Gericht zu beurteilen hat, geprüft, ob genau dieser Einzelfall schonmal abgeurteilt wurde. Ist das der Fall, so gilt dieser alte (eben: Präzedenz)fall (quasi) als Gesetz.

Wie alle aus dem TV wissen, kommt es aber nach etlichen hundert Jahren Rechtsentwicklung immer wieder vor (eigentlich bei den allermeisten bedeutenden Sachverhalten), daß ein genau passender Präzedenzfall nicht existiert. Daher sind zum Beispiel in den USA die (Ober)Gerichte heute auch einer der Haupt"gesetz"geber.

WIE ALSO HIER?: Unser Rechtssystem richtet sich an vom Souverän (heute eben "das Volk") erlassenen Gesetzen aus, die (im Idealfall, Negativbeispiele, wie die Maulkorbgesetze gibt es genug) nicht aufgrund eines konkreten Vorfalls erlassen werden, sondern eine Art "Grundordnung" gewährleisten sollen. Die Gerichte sind dann dazu da, diese Grundordnung zu gewährleisten. Und das geschieht eben über Auslegung.

Meines Erachtens ist unser System das zu bevorzugende, weil (zumindest, wenn es plangemäß genutzt wird) es sicherstellt, daß die Wertvorstellungen des Souveräns die Grundlage des Rechts bilden und nicht die Wertvorstellungen relativ weniger speziell mehr ver- als ausgebildeter Richter im Elfenbeinturm.
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