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Anmeldungsdatum: 16.05.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Bad Urach
Verfasst am: 16.05.07, 12:18 Titel: Der Verein im Europarecht
Hallo an Alle!
In der Hoffnung, Hilfe zu bekommen, wende ich mich an dieses Forum.
Es geht um Vereinsrecht i.V.m. Europarecht.
Leider bin ich da nicht auf dem neusten Stand. Habe nur gehört, dass das Europäische Vereinsrecht vor dem Aus steht.
Folgende Frage:
Kann ein Verein, der in Frankreich ansässig ist, in Deutschland eine Arbeitsgemeinschaft oder eine Gruppe bilden? Wenn ja, wie würde sich das dann versicherungstechnisch und seitens des Finanzamtes in Deutschland auswirken? Müsste diese AG oder Gruppe eingetragen werden im Register? Zählt diese Gruppe oder AG rechtlich voll und ganz zu Frankreich?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die vielen Bemühungen, eine Antwort zu finden!
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