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Makler-Courtage fällig?

 
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Joerg
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 12:26    Titel: Makler-Courtage fällig? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen...
Hier ging es schon einmal um ein ähnliches Thema, dennoch nochmal mein Fall:

In er Zeitung wird ein Objekt annonciert. Ich rufe den Makler an, erhalte die Adresse und ein Besichtigungstermin wird vereinbart.
Das Objekt an sich ist mir bekannt, wie ich auch die Verkäufer kenne. Dass das Objekt zum Verkauf steht, ist mir allerdings nicht bekannt.
Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass ich am Telefon dem Makler implizit zu verstehen gegeben habe, dass ichdas Objekt kannte und auch bei der Besichtigung sagte, dass der Verkäufer mir bekannt ist. Dies wurde mir auch vom Makler mit den Wirten "ach daher sagten Sie gleich ach dieses Objekt" bestätigt.

Das Objekt wird besichtigt und ist auch interessant für uns. Leider gibt es Probleme, da das Objekt wohl ca. 70k€ zu billig annonciert wurde bzw. der Makler diesen Preis ohne Rücksprache mit den Veräusserern "geschossen" hat.
Der Makler kümmert sich nun eigentlich gar nicht mehr und mittlerweile ist auch sein Vertrag ausgelaufen.
Unterschrieben wurde von mir definitiv nichts.

Die Frage ist nun: Wenn wir mit den Verkäufern einig werden sollten, ist dann auch die Courtage fällig? Nach dem was ich gelesen habe, vermutlich schon....gibt es denn keine Möglichkeit diese zu umgehen? Ich betone: Ich möchte hier NICHT zum Betrug anstiften! Meine Meinung ist nur: Dass der gute Mann von mir aus was bekommen soll, aber für diese lausige Arbeit? Eigentlich habe ich die ganzen verhandlungen geführt und nicht er...dazu siehe auch die nächste Frage...

Die weitere Frage wäre noch: Da der Makler wirklich lausig arbeitetm möchte ich natürlich keinesfalls 5% plus MwSt. zahlen. Was passiert denn, wenn der Makler sich stur stellt und auf seien 5% beharrt?

Die allerletzte Frage ist nun noch: Wie geht man vor, sollte man sich mit dem Veräusserer einig werden? Lässt man den Makler aussen vor und wartet was passiert? mehr als eine Rechnung schreiben kann er ja nicht? Oder sollte man ihn gleich einbinden, was definitv Kosten zur Folge hat...?

Ich weiß, ist viel, ich hoffe aber auf Aufklärung..
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Joerg
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 18:22    Titel: Re: Makler-Courtage fällig? Antworten mit Zitat

Dass das Objekt zum Verkauf steht, ist mir allerdings nicht bekannt.

Genau darum geht es - und zwar nur darum. Der Provisionsanspruch eines Maklers basiert auf dem "Nachweis zum Abschluss einer Kaufgelegenheit".
Das bedeutet, es ist schlichtweg egal, ob Sie das Haus kennen, weil Sie z.B. seit 20 Jahren jeden Tag daran vorbeilaufen. Es ist auch egal, ob Sie den Eigentümer viellicht sogar schon aus Ihrer Schulzeit kennen. Es kommt nur darauf an, ob Ihnen bekannt war, daß dieser Eigentümer dieses Haus zum Verkauf anbietet.
Dieses Wissen ist das Kapital des Maklers. Dieses Wissen Ihnen mitgeteilt zu haben berechtigt ihn zur Forderung seiner Provision falls es zum Kaufabschluss kommt.
Als Sie beim Makler angerufen haben, dachten Sie, daß der Makler umsonst arbeitet, oder wussten Sie, daß er bei Kauf auch eine Provision verlang - und wieviel Provision? Oder waren Sie überrascht davon, daß ein Makler gegen Erfolgshonorar arbeitet?
Wenn Sie - im Wissen um seine Provisionsforderung - von ihm Objekt-Adresse und Eigentümer-Name erfragen, so haben Sie damit ja sein Provisionsverlangen bestätigt.
Wenn Sie das vom Makler nachgewiesene Objekt erwerben, so schulden Sie ihm die versprochene Provision. Übrigens auch dann, wenn Sie später kaufen sollten.

Der Makler braucht Ihnen weder selbst das Haus zeigen, d.h. Sie können ruhig alleine besichtigen und auch alleine mit dem Eigentümer verhandeln, der Makler hat trotzdem seinen Provisionsanspruch.
In der Praxis wird ein Makler gerne bei Besichtigungen und Verhandlungen dabei sein, denn damit erhöht er seine Abschluss-Chance, aber er muß es nicht.
MfG
Dieter
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Joerg
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 18:30    Titel: Re: Makler-Courtage fällig? Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal Danke für die Info. Das war auch ein Antwort, wie ich Sie mir vorgestellt habe. Sachlich, neutral, ohne gleich "Betrug, Betrug" zu schreien.
Vielen Dank dafür. Habe ich mir so auch schon gedacht. Hätte ja nur sein können, dass es vielleicht doch irgendwelche Unterschiede gibt, da oftmals ja ein Dokument als Nachweis unterschrieben werden muss.

Die Sache hat sich seit heute Mittag ohnehin erledigt, da die Kaufpreisforderung des Veräusserers und von uns leider doch recht weit auseinander liegen.
Naja...sei es drum.

Wie gesagt, weiß ich Ihre Antwort und vor allem die Art und Weise, wie so erfolgt ist, zu schätzen. Vielen Dank und ein schönes Wochenende

Joerg
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