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Hallo,
mein Sohn (23j) hat auf seinen Auto einen Aufkleber, der nicht wirklich nett ist.
"Es lebe der Terrorismus"
Den Aufkleber hat er schon seit Jahren, er hatte deswegen auch schon einmal eine Vorladung bei der KriPo gehabt. Mit dem Hinweis damals, dass der zwar nicht Verboten wär aber auch nicht toll ist.
Montag standen nun wieder 2 Beamte vor der Tür und sprachen über den Aufkleber, die RAF usw. ich hatte es mir gedultig angehört und die Herren drauf hingewiesen, dass mein Sohn an der Arbeit ist. Sie meinten, sie können Strafrechtlich nix gegen den Aufkleber bzw gegen meinen Sohn unternehmen, es hatte sich halt ein Anwohner beschwert.
Heut wieder mehrere Anrufe, u.a. soll mein Sohn bei denen Vorfahren und irgendwie der hinweis, dass das Auto stillgelegt werden soll.
Ich wollte nun gern wissen, was jetzt sache ist! Kann man aufgrund des papperl das Auto Still-legen? Kann Strafrechtlich noch mehr kommen???
Er ist natürlich Stur wie ein alter Esel und will das teil nicht abmachen oder ändern...
Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen, mich würde interessieren, was auf mein Kind zu kommen könnte!
rechtlich wird vermutlich gegen den Aufkleber tatsächlich nichts zu machen sein, weil es (leider) keinen Tatbestand "Verstöße gegen den guten Geschmack" oder "Öffentliche Verblödung" oder "Dummheit im Strassenverkehr" gibt.
Ich persönlich, der die Terroristenfahndungen der siebziger als langhaariger Anfänger im Strassenverkehr erlebt hat, kann allerdings jedem Polizeikollegen das Gefühl nachempfinden, welches ihn da beschleicht . Vor allem wenn es einer aus der "Erlebnisgeneration" ist.
Und ich kann von meinem Gefühl berichten welches ich jedesmal bei einer neuen Verkehrskontrolle hatte, weil ich durch mein Äußeres, meine "politischen Aufkleber" und meine Renitenz wohl in das Fahndungsraster passte, und einfach mal besonders durchsucht wurde.
Heute, dreissig Jahre danach, kann ich den damals oft Gleichaltrigen zitternd die MP 5 haltenden Kollegen nur Abbitte leisten, weil ich durch meine Dämlichkeit erst die etwas angespannte Situation ausgelöst habe.
Will damit sagen, der Sprößling, der seine Abnabelungsrenitenz auf diese Weise zu bewältigen sucht, wird zukünftig halt mit weiteren Kontrollen, ggf. Durchsuchungen etc. zu rechnen haben, wenn er seinen "geschmackvollen" Aufkleber nicht entfernt.
Die damals jungen Polizeibeamten dürften heute zwar schon alt und erfahren sein, aber immer wieder unangenehm an ihre Anfängerzeiten erinnert werden. Deswegen habe ich für die Verletzung der Gefühle (viele Polizeisten sind damals auch umgekommen ) durchaus Verständnis.
Also, der Filius soll sich mal mit der jüngeren deutschen Geschichte befassen und an die Gefühle seiner Mitmenschen denken. Wenn er dann den Aufkleber immer noch nicht entfernt, darf er das rechtlich vertretbar wohl auch.Aber er soll hinterher hier nicht heulen, dass er dauernd und unberechtigt in Verkehrskontrollen entsprechend behandelt wird.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Hallo,
erst einmal ein Danke schön, für die Antworten!
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Also, der Filius soll sich mal mit der jüngeren deutschen Geschichte befassen und an die Gefühle seiner Mitmenschen denken. Wenn er dann den Aufkleber immer noch nicht entfernt, darf er das rechtlich vertretbar wohl auch.Aber er soll hinterher hier nicht heulen, dass er dauernd und unberechtigt in Verkehrskontrollen entsprechend behandelt wird.
Der Filius wurde schon lange vor dem Aufkleber immer aufgehalten, während dem Aufkleber hat nie ein Beamter auch nur einen Augenblick, seine Aufmerksamkeit dem Teil gewidmet.
Ich frage mich, wie zb eine Anzeige begründet wurde?!
@Rolf, dass mit dem Überkleben hab ich ja auch schon vorgeschlagen! Nur leider bockt das gute Kind
Heut nach der Arbeit ist ja der Termin, mal schaun was rausgekommen ist. Vielleicht sagt er mir das ja!
Ich frage mich, wie zb eine Anzeige begründet wurde?!
Hallo,
ich sagte ja:
WEGEN des Aufklebers wird er nichts bekommen, aber es kann ja sein, dass eine häufigere Verkehrskontrolle allein durch die Häufigkeit zu Anzeigen aus anderen Anlässen führt .
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ich frage mich, wie zb eine Anzeige begründet wurde?!
Hallo,
ich sagte ja:
WEGEN des Aufklebers wird er nichts bekommen, aber es kann ja sein, dass eine häufigere Verkehrskontrolle allein durch die Häufigkeit zu Anzeigen aus anderen Anlässen führt .
Grüße
Ronny
Meinst du, die stellen ihm dann die ganzen voll gemachten Pappbecher in Rechnung? Oder die vergeuteten Drogentests, die bei anderen vielleicht angeschlagen wären???
Das Auto an sich, wurde nie Kontrolliert. Er musste in schöner regelmäßigkeit am Straßenrand nen Drogentest machen, er hat inzwischen ne ganze Tüte davon!
Er schaut halt nicht wie der "normale" Deutsche durschnittsbürger aus! Aber dazu braucht man ja nicht viel, lange Haare reichen den meisten schon!
Ja ja, die böse böse Polizei macht wieder, was sie will. Sie kontrolliert trotz wiederkehrender negativer Ergebnisse ständig den selben Fahrer und das nur, weil der gemeine Polizist eine natürlich Abscheu gegenüber langen Haaren empfindet. Die Sachbearbeiter in den KKs sind natürlich noch viel schlimmer, wegen der immer wieder berichteten Langeweile, die in deutschen KKs herrscht, laden sie jemanden vor, nur um diesem mitzuteilen, dass man seinen Autoaufkleber nicht gutheisse, rechtlich aber nichts dagegen tun könne.
Oder aber da gibt es jemanden, der seinen Eltern nur die halbe Wahrheit erzählt. Obwohl, nein, das kann es natürlich nicht sein. Es ist - wie immer - die böse Polizei, die getrieben von Vorurteilen und Langeweile auf Bürgerjagd geht.
offensichtlich sind wir uns hier alle einig, dass der Aufkleber ungeschickt ist, also brauchen wir das nicht weiter zu thematisieren. Anscheinend sind wir uns auch einig, dass der Aufkleber nicht strafbar ist - auch mir fällt kein Straftatbestand ein.
Es geht also nur noch um die Frage, ob die Polizei Druck auf ihren Sohn ausüben darf, den Aufkleber zu entfernen. Erste Grundvoraussetzung dafür wäre, dass man den Aufkleber als Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ansehen kann.
Und weiter stellt sich die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage für die Stilllegung des Autos gibt.
Das sind aus meiner Sicht alles Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts.
... wie wär´s denn, das Ding als Öffentliches Ärgernis zu sehen ...
... und damit OWI?... _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
dass man den Aufkleber als Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ansehen kann.
Eine Verletzung des ordre public würde ich schon sehen wollen, weil Sitte und Anstand durchaus beeinträchtigt sind, eine Gefährdug der öSuO möchte ich verneinen
Zitat:
... und damit OWI?...
Welche Hausnummer meinen SIe ?
Könnte man drüber diskutieren, evtl. der § 118 OWiG:
...wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen,...und die öffentliche Ordnung zu gefährden.
Göhler sagt dazu:
Zitat:
Es kommt darauf an, ob die Handlung jenes Minimum an Regeln grob verletzt, ohne deren Beachtung auch eine für Entwicklungen offene Gesellschaft nicht auskommt.
Terrorismus ist verwerflich , die breite Masse wird sich zwar nur an den Kopf fassen wollen bei so einem Aufkleber, aber versuchen könnte man es wenn man sonst keine Arbeit auf dem Hof hat ...
Jetzt wäre die Frage offen, kann jemand handeln durch Unterlassen ?
Das würde ich bejahen wollen (Göhler, vor § 1 Rz. 11 ff). _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Meinst du, die stellen ihm dann die ganzen voll gemachten Pappbecher in Rechnung?
Nein
Hans_Meyer1 hat folgendes geschrieben::
Oder die vergeuteten Drogentests, die bei anderen vielleicht angeschlagen wären???
Nein
Hans_Meyer1 hat folgendes geschrieben::
Das Auto an sich, wurde nie Kontrolliert.
Mal ne blöde Frage.
Wie genau kontrolliert man den ein Auto an sich? Also abgesehen davon, dass man die Verkehrstüchtigkeit und die Funktionsfähigkeit der Technik kontrollieren kann?
Was genau kontrolliere ich denn an dem Auto, um herauszufinden, ob es einen möglichen Terroristen durch die Weltgeschichte transportiert? (das mit dem Terroristen war bewusst überspitzt ausgedrückt, bevor ich dafür ausgeschimpft werde )
Hans_Meyer1 hat folgendes geschrieben::
Er musste in schöner regelmäßigkeit am Straßenrand nen Drogentest machen, er hat inzwischen ne ganze Tüte davon!
Das ist so nicht richtig, oder ums deutlicher zu sagen: Es ist falsch.
Nieman muss einen Drogenvortest machen.
Diese Tests sind nämlich freiwillig.
Hans_Meyer1 hat folgendes geschrieben::
Er schaut halt nicht wie der "normale" Deutsche durschnittsbürger aus! Aber dazu braucht man ja nicht viel, lange Haare reichen den meisten schon!
Vom Prinzip her gebe ich ihnen natürlich recht. Niemand darf auf Grund seines äußeren in irgendeiner Weise durch den Staat schikaniert werden.
Aber ich gebe zu bedenken, dass z.b.Freunde der Reggaemusik dafür bekannt sind, dass sie durchaus mal ganz gerne den ein oder anderen Joint konsumieren. Für gewöhnlich tragen die auch lange Haare.
Auch in der Fraktion der Skater sind sowohl lange Haare, als auch der Konsum von Marihuana sehr verbreitet.
Soweit ich das weiß sieht es bei den "Linken" (Punks oder wie auch immer sie man sie bezeichenen möchte) auch nicht viel anders aus.
Und ihren Sohn könnte man, wenn man ihn nicht besser kennt, als aus ihren Erzählungen hier oder aus einer Verkehrskontrolle, bei der man dann auch noch diesen tollen Aufkleber (der offensichtlich reine Provokation ist und irgendwie eine Kontraeinstellung gegen dem Staat ausdrückt) sieht, durchaus zu der letzten Gruppierung hinzuzählen.
Diese polizeiliche Erfahrung kann natürlich rechtfertigen, warum ihrem Sohn häufiger mal ein Drogenvortest angeboten wird. Ich gebe dabei zu bedenken, dass ein Drogenvortest keiner speziellen gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Er ist freiwillig.
Erst wenn es soweit kommen würde, dass eine Blutprobe angeordnet wird, bedarf es einer Ermächtigung. Dieser würde sich aus dem §81a StPO ergeben.
Allerdings kann ich hier nichts erkennen, was eine solche Blutprobe rechtfertigen würde.
Denn dafür würde ein Anfangsverdacht (oder eher "Anfangsbauchgefühl") wie er bei ihrem Sohn vorliegt nicht ausreichen.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 11.05.07, 11:08 Titel:
Hans_Meyer1 hat folgendes geschrieben::
Er musste in schöner regelmäßigkeit am Straßenrand nen Drogentest machen, er hat inzwischen ne ganze Tüte davon!
soll er doch die tüte im auto mitführen u. bei der nächsten kontrolle höflich (wirklich höflich, nicht pampig) sagen das die beamten sich einen aussuchen könnten u. ob er vielleicht einen mengenrabatt aushandeln kann z.b. 3 mal kontrolle mit drogentest u. die 4 halt ohne damit man sich ein bissel zeit einspart ;o)
Zitat:
Aber ich gebe zu bedenken, dass z.b.Freunde der Reggaemusik dafür bekannt sind, dass sie durchaus mal ganz gerne den ein oder anderen Joint konsumieren
u. anzug träger haben die nase - gestrichen voll- . _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Eine Verletzung des ordre public würde ich schon sehen wollen, weil Sitte und Anstand durchaus beeinträchtigt sind, eine Gefährdug der öSuO möchte ich verneinen
Das ist also die erste Frage: Verletzung der öffentlichen Ordnung?
Da bin ich nicht ganz sicher, ob es diesen Tatbestand als Voraussetzung für die Eröffnung des polizeilichen Aufgabenbereichs in allen Bundesländern gibt. Das Ganze erinnert mich irgendwie an den alten Repetitorfall, wo einer sein Auto weiß-grün lackiert und mit der Aufschrift "Politur" versieht. Wobei man in diesem Fall, glaube ich, sogar von einer Gefahr für die öS ausgegangen ist.
Die nächste Frage wäre dann, welche Maßnahmen die Polizei vornehmen darf, um die Gefahr für die öO zu beseitigen.
Zitat:
... warum ihrem Sohn häufiger mal ein Drogenvortest angeboten wird.
Neuerdings wird ihm ja sogar die Zwangsabmeldung seines KfZ angeboten
SCNR
Eine Verletzung des ordre public würde ich schon sehen wollen, weil Sitte und Anstand durchaus beeinträchtigt sind, eine Gefährdug der öSuO möchte ich verneinen
Das ist also die erste Frage: Verletzung der öffentlichen Ordnung?
Da bin ich nicht ganz sicher, ob es diesen Tatbestand als Voraussetzung für die Eröffnung des polizeilichen Aufgabenbereichs in allen Bundesländern gibt. Das Ganze erinnert mich irgendwie an den alten Repetitorfall, wo einer sein Auto weiß-grün lackiert und mit der Aufschrift "Politur" versieht. Wobei man in diesem Fall, glaube ich, sogar von einer Gefahr für die öS ausgegangen ist.
Die nächste Frage wäre dann, welche Maßnahmen die Polizei vornehmen darf, um die Gefahr für die öO zu beseitigen.
Zitat:
... warum ihrem Sohn häufiger mal ein Drogenvortest angeboten wird.
Neuerdings wird ihm ja sogar die Zwangsabmeldung seines KfZ angeboten
SCNR
Der von mir zitierte § 118 OWiG wäre zumindest in Hessen der Verwaltung zur Verfolgung übertragen
Da langt bereits die Geeignetheit der Handlung zur Belästigung der Allgemeinheit die Gefährdung muß nicht erfüllt sein. Dafür gibts dann auch nur max. 1000 €uronen
Die PolizeiKoll. hätten dann ggf. nur die Feststellung der OWi zu treffen und anzuzeigen, neben den ansonsten durchaus denkbaren peniblen Überprüfungen des Fahrzeugs auf Verkehrssicherheit.
Wäre es mein Bürschchen, gäbe es kein Taschengeld mehr
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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