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Kündigung obwoll angeblich kein vertrag bestand

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 13:00    Titel: Kündigung obwoll angeblich kein vertrag bestand Antworten mit Zitat

Hi

ich habe ein riesen problem meine jetzige KFZversicherung hat beim straßenverkersamt eine
stillegung meines fahzeuges wegen fehlenden versicherungsschutzes gem.§29 d stvzo beantragt.

vorgeschichte : ich habe im märz diesen jahres bei der HDI eine doppelkarte beantragt, habe die auch bekommen , habe mein auto zugelassen, alles in butter gewesen. 2-3 wochen später bin ich umgezogen haben dem straßen verkersamt dieses gemeldet und natürlich auch der versicherung ( per tele. ). ich habe aber nie eine versicherungspolice bekommen oder rechnungen oder sowas es wurde auch nie versucht von meinem konto was abzuziehen. gestern am 23 .09.04 bekamm ich die mitteilung vom amt das der versicherungsschutz erloschen ist und ich innerhalb 3 tagen meine schilder hinbringen muß wegen abkratzen der plaketten oder aber eine doppelkarte vorlegen muß.

heute habe ich deswegen bei der versicherung angerufen und die haben mir gesagt das der schriftverkehr zurückgekommen ist und deshalb nach § 1 ( von was auch immer ) ein vertrag nicht zustande gekommen ist ( die hatten noch meine alte addresse im rechner drin warum auch immer ) aber nun frage ich mich welche versicherung läst sich solange zeit mit der kündigung oder aufhebung oder wie man es jetzt auch immer nennen mag ?
darüberhinaus möchte die HDI mich nicht weiterversichern oder mich überhaubtversichern obwoll sie mir schriftlich miteilen wollen das die kündigung NICHT wegen nicht bezahlen zustanden gekommen ist. sie haben einfach gesagt versichern sie ihr fahzeug um bei einer anderen gesellschaft.
jetzt kommt aber mein größtes problem die anderen gesellschaften egal welche ich angerufen habe möchten 1 jahr versicherungprämie in bar als vorzahlung haben weil die HDI mich gekündigt hat, obwoll ja kein vertrag zustande gekommen ist ( laut ausage der HDI ) wie kann man dann was kündigen was nicht vorhanden ist ???????

für ratschläge oder überhaubt antworten währe ich sehr sehr dankbar


Mfg Christian
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 22:47    Titel: Re: Kündigung obwoll angeblich kein vertrag bestand Antworten mit Zitat

Der Versicherungsvertrag ist trotz vorläufigem Deckungsschutz der Doppelkarte nicht zustande gekommen, da Du den Erstbeitrag offensichtlich nicht gezahlt hast. Anschriftenänderungen sind der Gesellschaft schriftlich anzuzeigen.
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Carsten
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 23:07    Titel: Re: Kündigung obwoll angeblich kein vertrag bestand Antworten mit Zitat

Hallo,

die HDI hat vollkommen korrekt gehandelt.

Mit Aushändigung der Doppelkarte (Wo haben Sie die überhaupt her?) bestand vorläufige Deckung in der K-Haftpflichtversicherung. Das ist ein eigenständiger Vertrag vor dem eigentlichen K-Versicherungsvertrag.

Um den zu bekommen, müssen Sie einen Antrag ausfüllen, mit Anschrift, Daten zum Fahrzeug, dem gewünschten Deckungsumfang und Ihrer bisherigen Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Die Versicherung stellt dann anhand dieser Daten eine Police aus, woraufhin Sie zwei Wochen Zet haben, zu bezahlen.

So wie Sie die Sache schildern, haben Sie nie einen Antrag eingereicht. Und nur anhand der Doppelkarte kann Sie weder die HDI noch irgendein anderer Versicherer identifizieren. Da können Sie noch so oft telefonisch eine Adressänderung mitteilen, ihre alte Adresse war ja noch nicht mal beim Versicherer bekannt. Und es gibt ja auch keinen Vertrag, zu dem die neue Adresse zugeordnet werden könnte.

Was jetzt passiert, ist ganz klar: Die Kündigung der vorläufigen Deckung durch die HDI ist wirksam, Sie werden für den versicherten Zeitraum eine Prämienrechnung zuzüglich einer speziellen Bearbeitungsgebühr bekommen.

Und noch ein Hinweis: Außer der HDI kann Ihnen kein anderer K-Haftpflichtversicherer den Abschluss einer Versicherung verweigern. Aber machen Sie es diesmal richtig. Erst einen Antrag ausfüllen, dann die Doppelkarte in Empfang nehmen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 02:02    Titel: Re: Kündigung obwoll angeblich kein vertrag bestand Antworten mit Zitat

ich habe mich vieleicht ein wenig falsch ausgedrückt also die alte adresse war der versicherung bekannt ( ich habe mich auch beim bürgeramt 3 tage nach dem umzug umgemeldet u.s.w ), ich habe auch den antrag ordnungsgemäß ausgefült das ganze zurückgeschickt darauf hin habe ich ja auch erst die doppelkarte bekommen, seit dem zeitpuckt habe ich nichts mer von denen gehört, als ich dort angerufen habe um meine neue adresse mitzuteilen und um zu fragen wo die police bleibt haben die ja noch gesagt das in den nästen tagen alles kommt und ich mich nicht weiter darum kümmern muß, naja das ist jetzt auch egal, auf was es mir ankommt is das keine andrere versicherung mein auto versichern möchte es sei denn ich lege 1500 € ( 50 % risikozuschlag ) bar aufen tisch und das ist mir nen bischen zu heftig, auch wenn ich das auto brauche aber das kann ich mir nicht leisten , ich habe der HDI ja auch angeboten die monate zubezahlen ( was sie komische weise abgeleht haben ), und sorry aber welche versicherung versichert ein auto 6 monate auf doppelkarte bis denen einfählt " hey da war ja noch was" da is doch irgentwas schiefgelaufen. auch wenn es mein fehler war dann hätten die mir das doch sagen können aber die schweigen sich ja aus.

Trotzdem vielen dank für die antworten

Mfg Christian
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