Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
wenn auf einem Erotikportal (geschützt durch X-Check) eine Userin ein Foto in ihrem Profil veröffentlicht , auf welchem sie im Badeanzug am Strand mit ihrem ca. 1 jährigen Sohn (angezogen) an der Hand zu sehen ist, verstösst das in irgendeiner Weise gegen den Jugendschutz?
wenn auf einem Erotikportal (geschützt durch X-Check) eine Userin ein Foto in ihrem Profil veröffentlicht , auf welchem sie im Badeanzug am Strand mit ihrem ca. 1 jährigen Sohn (angezogen) an der Hand zu sehen ist, verstösst das in irgendeiner Weise gegen den Jugendschutz?
Es verstößt sicher gegen § 22 Kunsturhebergesetz, sofern keine Einwilligung der abgebildeten Dame zur Veröffentlichung des Fotos vorliegt.
Das gilt selbst dann, wenn das Foto an einem öffentlichen Strand aufgenommen worden ist, vorausgesetzt, die Dame ist nicht bloßes Beiwerk (einer Strandaufnahme) auf dem Foto. Sollte sie blosses Beiwerk auf dem Foto sein, könnte sie trotzdem die Entfernung von dieser Seite verlangen, weil ihr Interesse, nicht auf einer Erotikseite abgebildet zu erscheinen, den Interessen des Seitenbetreibers vorgeht.
Es verstößt sicher gegen § 22 Kunsturhebergesetz, sofern keine Einwilligung der abgebildeten Dame zur Veröffentlichung des Fotos vorliegt.
Das gilt selbst dann, wenn das Foto an einem öffentlichen Strand aufgenommen worden ist, vorausgesetzt, die Dame ist nicht bloßes Beiwerk (einer Strandaufnahme) auf dem Foto. Sollte sie blosses Beiwerk auf dem Foto sein, könnte sie trotzdem die Entfernung von dieser Seite verlangen, weil ihr Interesse, nicht auf einer Erotikseite abgebildet zu erscheinen, den Interessen des Seitenbetreibers vorgeht.
Lesen Sie doch mal richtig! Es stand im Ursprungsposting eindeutig, dass die Userin dieses Bild, dass sie selbst zeigt, selbst in Ihrem Profil veröffentlicht hat. Die Ausführungen über Kunsturhebergesetz sind hier also überflüssig.
Bei aller Kinderporno-Hysterie, die schon normale Famlienfotos (Kinder in der Badewanne) zu KiPo hochstilisiert, sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.
Übrigens sind solche Fälle sowieso nicht vom JuSchG erfaßt, sondern allenfalls vom StGB. Und da ist nun wirklich kein Tatbestand zu erkennen.
Wie schon gesagt, das Foto zeigt die Userin selbst mit ihrem Sohn, wobei das Bild ein ganz normales Urlaubsbild ist. Die Frau hat sogar nen Badeanzug an.
Ich fragte weil sich ein anderer User beschwert hat, das auf diesem besagten Profil ein Kind abgebildet ist.
Ich persönlich fand es auch übertrieben, war mir aber nicht sicher wie die Rechtslage da aussieht.
wenn auf einem Erotikportal (geschützt durch X-Check) eine Userin ein Foto in ihrem Profil veröffentlicht , auf welchem sie im Badeanzug am Strand mit ihrem ca. 1 jährigen Sohn (angezogen) an der Hand zu sehen ist, verstösst das in irgendeiner Weise gegen den Jugendschutz?
Danke und Grüsse
Jessica
WAHHHHHHHHHHHH KINDERPORNO!!!!!!
Garantiert steigst du schlimmes Ding auch mit deinem Kind zusammen in die Badewanne!
Oder lässt es nackt irgendwo rumlaufen!
Pfui sag ich da nur!
Man sollte dich einsperren!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.