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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 23.05.07, 15:21    Titel: Änderungen GmbH Antworten mit Zitat

http://www.n-tv.de/805900.html

Ich habe das ganze bisher nicht sonderlich intensiv verfolgt. Wie sind denn eigentlich solche Sätze wie

Zitat:

Die Neuregelungen sollen in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten. Das derzeitige GmbH-Gesetz gilt weitgehend unverändert seit 1892. Die große Koalition will damit Existenzgründungen erleichtern. Zudem soll der Missbrauch stärker bekämpft werden. So sollen Gläubiger bei der Insolvenz ihr Geld leichter retten können. In Deutschland gibt es nach Schätzungen rund eine Million GmbHs.

zu interpretieren?

Heisst das im Ergebnis wird die GmbH abgeschaft (weil das beschränkte Haftung nur noch im Namen der Gesellschaft steht) oder heisst es eher man führt eine deutsche Limited ein?

Was glaubt ihr?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 23.05.07, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu ist heute ein ausführliches Interview mit Frau Zypries in der F.A.Z., auf Seite 15 der Printausgabe oder hier:
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E3AE08CAFD2F24F8697518A21F3A5DBDD~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe dazu nocheinmal eine Frage: Gibt es irgendwo eine Übersicht was genau die Vorraussetzungen für die "MiniGmbH" sind?
Und die Frage wäre ja auch: Ich mache eine MiniGmbh auf, 0€ Einlage, bestelle bei einer Firma Ware für 1.000 Euro auf Rechnung, verschenke die Ware / lasse sie mir klauen oder sonst was und schon kann ich den Laden als Insolvent betrachten? Wäre ja eine interessanten Möglichkeit für Leute mit Neigungen zu entsprechenden Handlungen...
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Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Methew hat folgendes geschrieben::
..............und schon kann ich den Laden als Insolvent betrachten? Wäre ja eine interessanten Möglichkeit für Leute mit Neigungen zu entsprechenden Handlungen...


Hallo,

aus meiner Sicht:

Überschuldet ja, aber nicht insolvent, wenn z.B. ein Kreditrahmen bei einer Bank dahintersteht.

Gruß
DonRWetter
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Überschuldet ja, aber nicht insolvent, wenn z.B. ein Kreditrahmen bei einer Bank dahintersteht.

Dürfte eigenltich keine Rolle spielen...

aus §64 GmbHG
Zitat:

Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, so haben die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.

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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Dürfte eigenltich keine Rolle spielen...


Hallo,

richtig, aber ich habe mich hier an den Begriffen hochgezogen Winken Nicht umsonst unterscheidet das Gesetz die beiden Begriffe.

Ich konstruiere das mal weiter:

Wie ist es denn zu beurteilen, wenn der "Kreditrahmen" ein persönlich abgesichertes Darlehen sein würde?

Gruß
DonRWetter
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wie ist es denn zu beurteilen, wenn der "Kreditrahmen" ein persönlich abgesichertes Darlehen sein würde?

Da der Kredit dann in solchen Fällen mehr oder weniger wie "Eigenkapital" gewertet wird sehe ich kein Problem...
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