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Ich habe das ganze bisher nicht sonderlich intensiv verfolgt. Wie sind denn eigentlich solche Sätze wie
Zitat:
Die Neuregelungen sollen in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten. Das derzeitige GmbH-Gesetz gilt weitgehend unverändert seit 1892. Die große Koalition will damit Existenzgründungen erleichtern. Zudem soll der Missbrauch stärker bekämpft werden. So sollen Gläubiger bei der Insolvenz ihr Geld leichter retten können. In Deutschland gibt es nach Schätzungen rund eine Million GmbHs.
zu interpretieren?
Heisst das im Ergebnis wird die GmbH abgeschaft (weil das beschränkte Haftung nur noch im Namen der Gesellschaft steht) oder heisst es eher man führt eine deutsche Limited ein?
Was glaubt ihr? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Ich habe dazu nocheinmal eine Frage: Gibt es irgendwo eine Übersicht was genau die Vorraussetzungen für die "MiniGmbH" sind?
Und die Frage wäre ja auch: Ich mache eine MiniGmbh auf, 0€ Einlage, bestelle bei einer Firma Ware für 1.000 Euro auf Rechnung, verschenke die Ware / lasse sie mir klauen oder sonst was und schon kann ich den Laden als Insolvent betrachten? Wäre ja eine interessanten Möglichkeit für Leute mit Neigungen zu entsprechenden Handlungen... _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
..............und schon kann ich den Laden als Insolvent betrachten? Wäre ja eine interessanten Möglichkeit für Leute mit Neigungen zu entsprechenden Handlungen...
Hallo,
aus meiner Sicht:
Überschuldet ja, aber nicht insolvent, wenn z.B. ein Kreditrahmen bei einer Bank dahintersteht.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 29.05.07, 11:57 Titel:
Zitat:
Überschuldet ja, aber nicht insolvent, wenn z.B. ein Kreditrahmen bei einer Bank dahintersteht.
Dürfte eigenltich keine Rolle spielen...
aus §64 GmbHG
Zitat:
Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, so haben die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.
_________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 29.05.07, 13:00 Titel:
Zitat:
Wie ist es denn zu beurteilen, wenn der "Kreditrahmen" ein persönlich abgesichertes Darlehen sein würde?
Da der Kredit dann in solchen Fällen mehr oder weniger wie "Eigenkapital" gewertet wird sehe ich kein Problem... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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