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Ein Betrieb macht den Laden dicht. Mitarbeiterin beauftragt einen RA. Dieser reicht Klage ein gegen den Arbeitgeber zur Durchsetzung einer Abfindung. Arbeitgeber einigt sich daraufhin mit der Mitarbeiterin direkt auf eine angemessene Abfindung.
Sache erledigt.
Nun zu den Kosten, Leistungen des RA: Beratungsgespräch und Klageschrift.
Wie hoch dürfen die Rechtsbeistandskosten ausfallen?
Wieviel Prozent der geforderten/der tatsächlich erhaltenen Abfindung?
Wie zu erwarten war, keine Antwort. Der gemeine Forenschreiber ist eben recht einfach gestrickt und antwortet nur, wenn es gilt, anderen über den Mund zu fahren. Oder wenn er versucht, Gags zu reißen. Das ist keine Frage der Intelligenz, eher des Charakters.
[Obwohl man die Gags lieber denen überlassen sollte, die etwas davon verstehen, z.B. mir]
Für alle, die dennoch an der Materie interessiert sind, die gerne wissen möchten, was Gerichte und Anwälte an Kosten berechnen, berechnen dürfen, hier ein informativer Link:
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 21.12.04, 08:34 Titel:
hasselluhn hat folgendes geschrieben::
Wie zu erwarten war, keine Antwort. Der gemeine Forenschreiber ist eben recht einfach gestrickt und antwortet nur, wenn es gilt, anderen über den Mund zu fahren. Oder wenn er versucht, Gags zu reißen. Das ist keine Frage der Intelligenz, eher des Charakters.
[Obwohl man die Gags lieber denen überlassen sollte, die etwas davon verstehen, z.B. mir]
Für alle, die dennoch an der Materie interessiert sind, die gerne wissen möchten, was Gerichte und Anwälte an Kosten berechnen, berechnen dürfen, hier ein informativer Link:
Vielleicht haben die "gemeinen Forenschreiber" mehr Gespür dafür, was ein ernstzunehmender Beitrag ist und was nicht, als es Ihnen lieb sein kann.
Der Hinweis auf den Link dokumentiert ja ausreichend, dass Sie ein Frage gar nicht stellen, sondern eine Leimrute auslegen wollten, auf die dann die Dummen ("gemeinen Forenschreiber") gehen sollten.
Lassen Sie es besser, "hasseluhn", sonst stellt am Ende noch einer die Charakterfrage ....
1) Zitieren ist unnötig, da die Beitrage untereinander aufgeführt werden und niemand Lust hat, alles doppelt zu lesen.
2) Selbstverständlich war die Frage ernst gemeint und wurde nur nach 2-tägiger Recherche von mir selbst beantwortet.
3) Der Vokabel "Leimrute" legt nahe, daß Sie an einer Aufklärung in diesem Punkt nicht interessiert sind. In Zeiten des Internets müssen Sie allerdings hinnehmen, daß es recht einfach ist, sich qualifizierte Informationen zu beschaffen.
4) Zur Frage des Charakters: Wo hasselluhn ist, da ist gut.
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