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Persönlichkeitsrecht Zeitung

 
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missy69
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Anmeldungsdatum: 25.05.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Schenklengsfeld

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 06:39    Titel: Persönlichkeitsrecht Zeitung Antworten mit Zitat

Ich bin nebenberuflich in unserem Freibad als Reinigungskraft für diesen Sommer beschäftigt. Die Tätigkeit übe ich nur aus, weil ich mir ein bisschen Geld nebenbei verdienen möchte.
Am 22.05.07 besuchte ein Fotograf von unserer hiesigen Tageszeitung das Bad und machte Fotos. Ich wurde gebeten als "Statist" in einer Rettungsaktion zu agieren, was ich auch tat. Das Ganze ging ziemlich schnell, da es der gute Mann wohl eilig hatte.
Zu meiner großen Empörung sah ich dann mein Bild mit dem Untertitel "Reinungskraft XXX (mein voller Name)" am nächsten Tag in der Zeitung.
Ich wurde nicht danach gefragt ob ich mit meinem Namen und Berufsstand erscheinen möchte, es ging lediglich um ein Statistenbild.
Ist dies nicht ein Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht, da ich der Meinung war/ bin als "Model" abgelichtet zu werden, da sonst keiner zur Verfügung stand (das Bad war zu diesem Zeitpunkt leer)?
Ich möchte keine Beratung, sondern wissen, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, der die Zeitung verklagt... auf Schmerzensgeld. Ich fühle mich gedemüdigt durch diesen Text und ziehe schon in Erwägung den Nebenjob (der Vertrag hierfür ist noch nicht mal unterschrieben) fallen zu lassen, da ich mich nun schäme öffentlich als "Putze" dazustehen.

Vielen Dank,
Missy
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 10:36    Titel: Re: Persönlichkeitsrecht Zeitung Antworten mit Zitat

missy69 hat folgendes geschrieben::
Ich möchte keine Beratung, sondern wissen, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, der die Zeitung verklagt...
Ist das keine Beratung, wenn Sie wissen wollen, ob Sie in dem konkreten Fall in Ihrem Recht verletzt wurden?

Falls Sie wissen wollen, ob man ein Bildnis von jemanden ohne zu fragen veröffentlichen darf, grundsätzlich nein. siehe Kunsturheberrechtgesetz §§ 22, 23 u. 33
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/
Falls Sie wissen wollen, ob es eine Einwilligung in die Veröffentlichung darstellt, wenn man sich einem Pressefotografen als Statist zur Verfügung stellt, grundsätzlich ja.
Falls Sie wissen wollen, ob man dann auch automatisch den Namen nennen darf, grundsätzlich nein.
Falls Sie wissen wollen, wieviel Schmerzensgeld ein Richter für so eine Persönlichkeitsrechtsverletzung als angemessen ansieht, da kann ich nicht helfen aber eine Beleidigung sehe ich nicht.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 11:36    Titel: Re: Persönlichkeitsrecht Zeitung Antworten mit Zitat

missy69 hat folgendes geschrieben::
Ich fühle mich gedemüdigt durch diesen Text und ziehe schon in Erwägung den Nebenjob (der Vertrag hierfür ist noch nicht mal unterschrieben) fallen zu lassen, da ich mich nun schäme öffentlich als "Putze" dazustehen.


Und im Schwimmbad sieht man Sie nicht? Und den Job haben Sie nicht selbst gewählt? Ich sehe hier Schmerzensgeld bei Null.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Linus Cornell
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 16:28    Titel: Re: Persönlichkeitsrecht Zeitung Antworten mit Zitat

missy69 hat folgendes geschrieben::
Ich fühle mich gedemüdigt durch diesen Text und ziehe schon in Erwägung den Nebenjob (der Vertrag hierfür ist noch nicht mal unterschrieben) fallen zu lassen, da ich mich nun schäme öffentlich als "Putze" dazustehen.



Warum? Was ist so schlimm dabei, "Putze" zu sein? Sehr böse
_________________
You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mache selber Pressefotos. Wenn ich jemanden mit dessen Einverständnis fotografiere und ich erfrage anschließend den Namen etcpp, dann bestimmt nicht um diesen in meinem persönlichen Adressbuch zu notieren sondern weil ich ihn evtl. für einen Bildtext benötige Mit den Augen rollen
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 28.05.07, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Und weiter? Mit Sicherheit stellt eine Antwort nicht in jeder Situation und bei jeder Fragestellung ein Einverständnis (durch Handeln) dar. Nur weil es ein Reporter etwas menscheln lassen will, heißt daß nicht, daß ein Statist davon auszugehen hat, das er zum Thema wird.
_________________
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Julius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 28.05.07, 20:46    Titel: Re: Persönlichkeitsrecht Zeitung Antworten mit Zitat

missy69 hat folgendes geschrieben::

Ich möchte keine Beratung, sondern wissen, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, der die Zeitung verklagt... auf Schmerzensgeld.


Nein, das lohnt sich nicht.
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