Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Habe einen befristeten Vertrag bis Januar ´05.
Chefin hat mir gekündigt. Einfach so. Ohne Grund.
Ich arbeite seit 1 Monat also noch in der Probezeit.
Darf Sie mir so einfach kündigen. Ohne Grund.
Habe ich denn gar keine Rechte.
Meine Ex-Chefin hat eine Langzeitarbeitslose eingestellt. Da winkt das Geld vom Staat.
Das Arbeitsamt zahlt Geld an den Chef, wenn man eine Langzeitarbeitslose einstellt.
Deswegen musste ich weichen. Ich bin nun arbeitlos. Habe keine Ahnung wie ich meine Miete zahlen soll.
Habe ich keine Rechte. Kann man mir so einfach kündigen. Ohne Grund.
Gibt es nicht so eine Art Anlaufstellte für grundlos entlassene Arbeitnehmer???????
Eine Telefonnummer, Adresse, oder Homepage?
Im Befristeten Arbeitsvertrag steht, speziell zur Kündigung folgendes:
Das Anstellungsverhältnis kann jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Unberührt hiervon bleiben weitergehende Kündigungsvorschriften gemäß Kündigungsfristengesetz sowie die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund.
Meine Ex-Chefin hat mir den "Kündigungswich" vorgelegt. Habe aber nicht unterschrieben. Sie hat von mir keine Unterschrift. Sie hat mir zum 15.10.04 gekündigt.
Die 4 Wochen hält sie ein.
Kann ich denn gar nichts machen gegen diese Ungerechtigkeit. Enlassung ohne Grund.
Auch wenn es die Probezeit ist?????
Eine Kündigung ist auch ohne entgegennehmende Unterschrift des Arbeitnehmers wirksam. Dies wird noch erleichtert, wenn die Kü unter Zeugen ausgehändigt wurde. Evtl befindet sie sich morgen früh nochmals in deiner Post und wurde per Einwurf versandt.
Deine finanzielle Anlaufstelle wäre das Arbeitsamt, falls du die Anwartschaftszeit erfüllt hast, oder eben das Sozialamt und die Wohngeldstelle.
Meine Ex-Chefin hat mir den "Kündigungswich" vorgelegt. Habe aber nicht unterschrieben. Sie hat von mir keine Unterschrift.
Eine Unterschrift von dir brauch sie zur Wirksamkeit der Kündigung auch nicht.
Sie hat mir zum 15.10.04 gekündigt.
Die 4 Wochen hält sie ein.
Kann ich denn gar nichts machen gegen diese Ungerechtigkeit. Enlassung ohne Grund.
Auch wenn es die Probezeit ist?????
Das ist leider das normale Risiko, was (fast) jeder Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten hat. Wenn in dem befristeten Vertrag keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden wäre, hätte deine Chefin ihn nicht ohne weiteres kündigen können vor Ablauf der Befristung, aber so...
Solange man in der Probezeit ist kann man gekündigt werden ohne angabe von Gründen bzw. einer Frist (die gibt es nicht in der Probezeit)
Gruß
Martin
Eine sofortige Kündigung gibt es (ausser bei ausserordentlicher Kündigung) nur bei einer Ausbildung nach dem BBiG in der Probezeit (und da muss ein Grund angegeben werden!). Ansonsten ist das mit dem "ohne Frist" was du da schreibst so pauschal schlicht und ergreifend falsch Martin.
Das ist falsch Martin, der Gesetzgeber sieht in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vor, falls nicht im Arbeitsvertrag sogar noch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart ist.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine vorzeitige Kündigung, eigentlich dem Sinn der Befristung nach, gar nicht möglich.
Du sollst auf die Befristung bestehen. Die 6 Monaten sind nur für eine sozialwidrige Kündigung. Deine Kündigung ist etwas anderes.
Du sollst ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen und Klage auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende der vereinbarte Vertragszeit erheben. Der befristeter Arbeitsvertrag kann nur noch aus wichtigem Grund geündigt werden. Einen solchen Grund hat der Ageber nur bei schwerwiegende Gründe. Ausserdem muss er erstmal eine Abmahnung schreiben bevor er kündigen kann.
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine vorzeitige Kündigung, eigentlich dem Sinn der Befristung nach, gar nicht möglich.
"(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist." http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/__15.html
Du sollst auf die Befristung bestehen. Die 6 Monaten sind nur für eine sozialwidrige Kündigung. Deine Kündigung ist etwas anderes.
Du sollst ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen und Klage auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende der vereinbarte Vertragszeit erheben. Der befristeter Arbeitsvertrag kann nur noch aus wichtigem Grund geündigt werden. Einen solchen Grund hat der Ageber nur bei schwerwiegende Gründe. Ausserdem muss er erstmal eine Abmahnung schreiben bevor er kündigen kann.
Ich hätte so gemacht, kostet dich fast nichts!
MfG
rechtminus
rechtminus du gibst hier Ratschläge, die dem Fragesteller nichts nützen. Lies dir einfach nochmal den GANZEN thread durch.
"(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist." http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/__15.html
Hallo!
Rein juristisch gesehen gibts es keine Möglichkeit ein befristetes Arbeitsvertrag grundlos zu kündigen. Die Politiker haben doch Geschäfte und gestalten dem Bedarf entsprechend. Eigentlich schade dass die sog. Jura nach Bedarf und nicht nach Recht ausgeübt wird.
Wäre ich betroffen, so hätte ich gegen Abs. 3 bis hin zum Bundesverfassungsgericht gegangen. Jura regelt das Recht und Rechte und nicht etwa Bedarf oder zum Gunsten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.