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Arbeitslos (ohne Grund)

 
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keinen
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 14:43    Titel: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Hallo

Habe einen befristeten Vertrag bis Januar ´05.
Chefin hat mir gekündigt. Einfach so. Ohne Grund.
Ich arbeite seit 1 Monat also noch in der Probezeit.
Darf Sie mir so einfach kündigen. Ohne Grund.
Habe ich denn gar keine Rechte.

Meine Ex-Chefin hat eine Langzeitarbeitslose eingestellt. Da winkt das Geld vom Staat.
Das Arbeitsamt zahlt Geld an den Chef, wenn man eine Langzeitarbeitslose einstellt.
Deswegen musste ich weichen. Ich bin nun arbeitlos. Habe keine Ahnung wie ich meine Miete zahlen soll.

Habe ich keine Rechte. Kann man mir so einfach kündigen. Ohne Grund.
Gibt es nicht so eine Art Anlaufstellte für grundlos entlassene Arbeitnehmer???????
Eine Telefonnummer, Adresse, oder Homepage?

Traurig
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 14:49    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

War denn in deinem befristeten Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart?

MfG miau
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keine (Verfasser)
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 15:01    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Im Befristeten Arbeitsvertrag steht, speziell zur Kündigung folgendes:

Das Anstellungsverhältnis kann jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Unberührt hiervon bleiben weitergehende Kündigungsvorschriften gemäß Kündigungsfristengesetz sowie die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

-----------------------------------------------------------------------------------

Meine Ex-Chefin hat mir den "Kündigungswich" vorgelegt. Habe aber nicht unterschrieben. Sie hat von mir keine Unterschrift. Sie hat mir zum 15.10.04 gekündigt.
Die 4 Wochen hält sie ein.

Kann ich denn gar nichts machen gegen diese Ungerechtigkeit. Enlassung ohne Grund.
Auch wenn es die Probezeit ist?????

Bitte helfen Sie mir.

Weinen
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 15:25    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Eine Kündigung ist auch ohne entgegennehmende Unterschrift des Arbeitnehmers wirksam. Dies wird noch erleichtert, wenn die Kü unter Zeugen ausgehändigt wurde. Evtl befindet sie sich morgen früh nochmals in deiner Post und wurde per Einwurf versandt.

Deine finanzielle Anlaufstelle wäre das Arbeitsamt, falls du die Anwartschaftszeit erfüllt hast, oder eben das Sozialamt und die Wohngeldstelle.
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 15:48    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Meine Ex-Chefin hat mir den "Kündigungswich" vorgelegt. Habe aber nicht unterschrieben. Sie hat von mir keine Unterschrift.

Eine Unterschrift von dir brauch sie zur Wirksamkeit der Kündigung auch nicht.

Sie hat mir zum 15.10.04 gekündigt.
Die 4 Wochen hält sie ein.

Kann ich denn gar nichts machen gegen diese Ungerechtigkeit. Enlassung ohne Grund.
Auch wenn es die Probezeit ist?????

Das ist leider das normale Risiko, was (fast) jeder Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten hat. Wenn in dem befristeten Vertrag keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden wäre, hätte deine Chefin ihn nicht ohne weiteres kündigen können vor Ablauf der Befristung, aber so... Traurig

MfG miau
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 19:02    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Solange man in der Probezeit ist kann man gekündigt werden ohne angabe von Gründen bzw. einer Frist (die gibt es nicht in der Probezeit)

Gruß
Martin
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 19:11    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Solange man in der Probezeit ist kann man gekündigt werden ohne angabe von Gründen bzw. einer Frist (die gibt es nicht in der Probezeit)

Gruß
Martin


Eine sofortige Kündigung gibt es (ausser bei ausserordentlicher Kündigung) nur bei einer Ausbildung nach dem BBiG in der Probezeit (und da muss ein Grund angegeben werden!). Ansonsten ist das mit dem "ohne Frist" was du da schreibst so pauschal schlicht und ergreifend falsch Martin.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

MfG miau
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 20:37    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Das ist falsch Martin, der Gesetzgeber sieht in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vor, falls nicht im Arbeitsvertrag sogar noch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 20:47    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Hallo!

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine vorzeitige Kündigung, eigentlich dem Sinn der Befristung nach, gar nicht möglich.

Du sollst auf die Befristung bestehen. Die 6 Monaten sind nur für eine sozialwidrige Kündigung. Deine Kündigung ist etwas anderes.

Du sollst ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen und Klage auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende der vereinbarte Vertragszeit erheben. Der befristeter Arbeitsvertrag kann nur noch aus wichtigem Grund geündigt werden. Einen solchen Grund hat der Ageber nur bei schwerwiegende Gründe. Ausserdem muss er erstmal eine Abmahnung schreiben bevor er kündigen kann.

Ich hätte so gemacht, kostet dich fast nichts!

MfG
rechtminus
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Harry
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 21:07    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Wenn die PZ vereibart war, dürfte dies alles chancenlos sein.

ciao
Geschockt
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 21:31    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine vorzeitige Kündigung, eigentlich dem Sinn der Befristung nach, gar nicht möglich.

"(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist." http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/__15.html

Du sollst auf die Befristung bestehen. Die 6 Monaten sind nur für eine sozialwidrige Kündigung. Deine Kündigung ist etwas anderes.

Du sollst ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen und Klage auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende der vereinbarte Vertragszeit erheben. Der befristeter Arbeitsvertrag kann nur noch aus wichtigem Grund geündigt werden. Einen solchen Grund hat der Ageber nur bei schwerwiegende Gründe. Ausserdem muss er erstmal eine Abmahnung schreiben bevor er kündigen kann.

Ich hätte so gemacht, kostet dich fast nichts!

MfG
rechtminus

rechtminus du gibst hier Ratschläge, die dem Fragesteller nichts nützen. Lies dir einfach nochmal den GANZEN thread durch.

MfG
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 23:32    Titel: Re: Arbeitslos (ohne Grund) Antworten mit Zitat

"(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist." http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/__15.html


Hallo!

Rein juristisch gesehen gibts es keine Möglichkeit ein befristetes Arbeitsvertrag grundlos zu kündigen. Die Politiker haben doch Geschäfte und gestalten dem Bedarf entsprechend. Eigentlich schade dass die sog. Jura nach Bedarf und nicht nach Recht ausgeübt wird.

Wäre ich betroffen, so hätte ich gegen Abs. 3 bis hin zum Bundesverfassungsgericht gegangen. Jura regelt das Recht und Rechte und nicht etwa Bedarf oder zum Gunsten.

MfG
rechtminus
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