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Führerschein weg, 2j Frist abgelaufen!

 
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Totti
Gast





BeitragVerfasst am: 20.12.04, 14:55    Titel: Führerschein weg, 2j Frist abgelaufen! Antworten mit Zitat

Hallo erstmal! Ich weiß zwar nicht genau obs in Verwaltungsrecht passt, aber ich hoffe mir kann trotzdem jemand einen Rat geben!

Im Jan. 03 mußte ich meinen FS nach einem Unfall abgeben, der sich 6.02 zugetragen hatte. Kurz vor Weihnachten war zum ersten mal Polizisten bei mir, und wollten den FS beschlagnahmen! Ich drücke mich, bekam jedoch im Jan ein Schreiben in dem stand das der FS ungültig sei, und ich nicht mehr fahren dürfe auch wenn ich ihn noch in der Tasche hätte!

Ich mußte eine MPU machen. Beim ersten mal fiel ich durch, und bis zur zweiten verschwand meine Akte 3 Monate lang in den Tiefen der Aktenschränke der Deutschen Ämter und war nicht aufzufinden. Jedenfalls konnte ich die 2. MPU erst viel später als geplant absolvieren. Diese machte ich Ende Nov. und bekam da GA letzte Woche. Voller Vorfreude bin ich dann heute zum STVA, da man mir zusagte wenn ich das pos. GA vorlege bekomme ich sofort den FS zurück. Also hin, alles nötige vorgelegt und der Sachbearbeiter sagt mir die 2j Frist sei im Okt. abgelaufen!! Geschockt

Auf die Nachfrage wie das sein könne, obwohl ich erst im Jan 03 zum ersten mal das o.g. Schreiben bekam und den FS auch erst danach abgegeben habe, sagte er mir das sei uninteressant da der Beschluß zur Entziehung im Okt. gefasst worden sei, und deshalb auch im Okt. 04 die Frist abgelaufen wäre. Darüber aufgeklärt wurde ich trotz mehrfacher Telefonate nicht, obwohl ich x mal darauf hingewiesen habe das die Frist im Jan abläuft und man sich doch bitte beeilen möchte meine Akte zu finden, damit ich die frist einhalten kann.

Ich könnte Knochen kotzen! Jetzt steh ich hier mit pos. MPU Gutachten, aber ohne FS, ohne Geld nen neuen zu machen und wenn ich ihn neu gemacht habe, muß ich auch den 7,5t FS extra machen, den ich für meine geplante Selbstständigkeit dringend brauche!

Das alles weil meine Akte ewig durch die Ämter ging, und es niemand für nötig hielte mir mal mitzuteilen das die Frist im Okt abläuft, obwohl ich mehrfach pers. da war und x mal telefoniert hatte, und erwähnte das die Frist im Jan abläuft!

Kann man da echt nichts machen, wie der Sachbearbeiter gesagt hat, oder gibts nicht doch ne möglichkeit den FS sofort wieder zu bekommen!

Vielen Dank im vorraus!

MFG

Totti
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 20.12.04, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldige bitte, aber wenn sogar die Polizei bei dir auftaucht und den FS beschlagnahmen will, dann muss der Entzug schon lange rechtskräftig gewesen sein.
Entweder hast du die Ursprungsschreiben (Urteil) nicht ordentlich durchgelesen, oder wurdest von einem Anwalt falsch beraten.
Der Behörde ist kein Vorwurf zu machen.
Kein Sachbearbeiter sitzt Däumchen drehend mit deiner Akte auf dem Tisch am Schreibtisch und wartet, dass du anrufst, was von "Fristende Januar" sagst, um dich sofort zu berichtigen - auch hat der SB sicherlich nicht alle Daten im Kopf.
Du hättest ja mal verbindlich fragen sollen, wann die zwei Jahresfrist ausläuft - darauf hättest du die Behörde festnageln können.
Aber so - hier kann ich leider nur sagen: selbst schuld.
Die Behörde hält sich nur an die Gesetze - wenn nicht die, wer sonst??

Gruß
HaWeThie
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.12.04, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich würde ich dir vollkommen recht geben, aber als die Polizei auftauchte gabs noch kein Urteil. Die Verhandlung war erst im Juni 03! Der Unfall war wie gesagt 6.02, danach bekam ich den FS per Post zurück. Bis die Polizei kam,dachte ich an nichts böses! Das Urteil war 9 Monate FS Entzug, da ich vorher Medikamente genommen hatte, mit denen ich nicht hätte fahren dürfen. Die Zeit die der FS schon weg war wurde angerechnet!

Das der SB die Daten nicht im Kopf hat ist auch klar, aber wenn ich mit ihrm pers. rede, und er im PC meine Daten abruft hätte er doch mal ein Wort sagen können oder!?

Und wenn der Beschluß im Okt. gefasst wurde, warum kam die Polizei erst kurz vor Weihnachten?? Das erste Schriftstück das ich bekam war der Brief im Jan., davor wußte ich nur durch die Aussage der Polizisten davon! Also mußte ich doch davon ausgehen das die Frist ab Jan. läuft, oder?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 20.12.04, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also mußte ich doch davon ausgehen das die Frist ab Jan. läuft, oder?

nein - du hättest vom Dezember ausgehen müssen - warum hätte sonst die Polizei den FS beschlagnahmen sollen?
Ich bin mir sicher, dass da vorher was gelaufen ist, was du aus irgendeinem Grund nicht beachtet hast, es ist aber müßig darüber nachzudenken. Sorry.

Gruß
HaWeThie
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.12.04, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei taucht bei Dir zu Hause auf, um Deinen Führerschein zu beschlagnahmen?
Hast Du in den Monaten zuvor Deine Post immer ungelesen weggeschmissen, oder was?
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Totti
Gast





BeitragVerfasst am: 21.12.04, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe KEINE Post bekommen! Ich bin hier in nem anonymen Forum, warum soll ich hier was anderes darstellen?? Ich habe gehofft hier nen Rat zu bekommen und wollte mir hier keine Geschichten anhören die durch falsche Tatsachen zustandekommen!!
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

dann schalt doch einen anwalt ein
nur der erhält Akteneinsicht und kann dir auch erklären, was für ein Schreiben dich hätte erreichen sollen und warum die Polizei zur Beschlagnahme des FS bei dir war.
Wie bereits mehrfach gesagt: Bevor die Polizei einen FS beschlagnahmt wird der FE--Inhaber schriftlich aufgefordert (evtl. auch Mündlich) seinen FS abzugeben.
Irgendetwas hast du nicht bekommen, nicht mitbekommen oder oder oder.
Wie gesagt: nur ein Anwalt erhält Akteneinsicht.
(manchmal tut's auch eine höfliche Anfrage an die Behörde, dass die dir wenigstens die Daten der einzelnen Schreiben nennen.)
Helfen kann man dir dann, wenn die Behörde etwas falsch gemacht hat
das ist hier aber nicht erkennbar

Gruß
HaWeThie
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