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G bestellt in einem Internetversand (I) eine CD und ein T-Shirt. Er überweist das Geld inklusive Versandkosten. Eine Woche später erhällt er eine E-Mail, mit der Info, dass die Post das Paket, trotz korrekt angegebener Addresse nicht zustellen konnte. Ein weiterer Versuch scheitert ebenfalls. Nun will G die Addresse einer Freundin angeben, damit I die Waren dorthin schickt. I will aber zuerst das Porto für die 3. Sendung bekommen. Ist G verpflichtet, das zu zahlen? Das Porto für die 1. Sendung war im Preis enthalten, das für die 2. Sendung hat I übernommen. Normalerweise kommen Sendungen, egal ob Post oder (Wortsperre: Firmenname)...bei G immer an.
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