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Softwarefirma E gibt auf ihrer Website eine Pressemeldung aus, dass sie die Firma Meiers-Milch ab sofort als neuen Großkunden gewonnen und die komplette Softwarelieferung für den operativen Bereich übernommen hat.
Die Pressemeldung ist mit einer Verlinkung mit der Bezeichnung (sinngemäß) "Hier geht es zu Meiers-Milch" versehen.
Aber: Der Link geht nicht zu der unbedeutenden Firma "Meiers-Milch" mit "s" geschrieben sondern verlinkt direkt auf "Meier-Milch", bekannt aus Funk und Fernsehen.
Eine Rückfrage bei Meier-Milch ergab, dass es keinerlei geschäftliche Beziehungen zur Firma E gibt.
Softwarefirma B, die zu E in direkter Konkurrenz steht, ärgert dies natürlich.
Hat B, die nun nicht direkt gschädigt ist, eine Handhabe gegen das Vorgehen der E ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.05.07, 22:44 Titel:
Die Konkurrenz kann versuchen, wegen unlauteren Wettbewerbs vorstellig zu werden, die betroffene Firma mit einer Gegendarstellung, Richtigstellung usw. - zumindest laut Berliner Pressegesetz, wenn es in der Zeitung gestanden hätte, hier also analog via Teledienstleistungsgesetz oder wie das heißt.
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