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Verfasst am: 21.12.04, 11:20 Titel: Kann ein Anwalt ungeschoren Rechnungen verschicken?
Hallo,
ich habe eine Frage:
Kann ein Anwalt willkürlich eine Rechnung verfassen, wenn man als Gegenseite seiner Mandantschaft Vertragsentwürfe an ihn direkt schickt?
Bei mir war es so, dass ich auf Wunsch meines künftigen Vertragspartners einen Vertragsentwurf an dessen Anwalt per Mail weitergeleitet habe. Der Anwalt schickte darauf hin knapp eineinhalb Jahre später eine Rechnung, "da ich ihn mit der Vertragsprüfung mandatiert hätte".
Das stellt für mich eine recht ominöse Vorgehensweise dar, zumal ich den Herren noch nicht einmal persönlich kenne.
Der Clou des ganzen ist, dass das zuständige AG hierfür auch noch ein Endurteil mit der Begründung "ich wäre in der Mail zu freundlich gewesen, so dass eine Mandatierung herzuleiten sei" ausgesprochen hat?!?
Wer kann mir verraten, welchem Schindluder ich hier aufgesessen bin und vor allem, was ich dagegen unternehmen kann?
Verfasst am: 21.12.04, 21:29 Titel: Re: Kann ein Anwalt ungeschoren Rechnungen verschicken?
VoelkelausM hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe eine Frage:
Kann ein Anwalt willkürlich eine Rechnung verfassen, wenn man als Gegenseite seiner Mandantschaft Vertragsentwürfe an ihn direkt schickt?
Bei mir war es so, dass ich auf Wunsch meines künftigen Vertragspartners einen Vertragsentwurf an dessen Anwalt per Mail weitergeleitet habe. Der Anwalt schickte darauf hin knapp eineinhalb Jahre später eine Rechnung, "da ich ihn mit der Vertragsprüfung mandatiert hätte".
Das stellt für mich eine recht ominöse Vorgehensweise dar, zumal ich den Herren noch nicht einmal persönlich kenne.
Der Clou des ganzen ist, dass das zuständige AG hierfür auch noch ein Endurteil mit der Begründung "ich wäre in der Mail zu freundlich gewesen, so dass eine Mandatierung herzuleiten sei" ausgesprochen hat?!?
Wer kann mir verraten, welchem Schindluder ich hier aufgesessen bin und vor allem, was ich dagegen unternehmen kann?
Danke,
Werner
Ja ist schon klar. Ihre Geschichte ist absolut glaubwürdig. So sind Anwälte nun einmal. Aber das wissen Sie ja besser als alle anderen, gell ?
P.S. Das Gericht hat sicher ohne weiteres angenommen, daß eine Vertretung widerstreitender Interessen in Ihrem Fall ausnahmsweise erlaubt ist. Schon klar !
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