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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 27.05.07, 13:36 Titel: AGB's
Angenommen der fiktive Verkäufer A verkauft gewerblich Artikel bei einem Onlineversteigerungdienstleister.
In den AGB's würde er einen Satz dieser Art parat halten
Zitat:
Die Bestellbestätigung wie auch die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen noch keine rechtsgeschäftliche Annahme unsererseits dar. Indem wir die Ware zum Versand an Sie bringen, nehmen wir Ihr Angebot an.
Das Angebot selbst wäre auch kein Angebot, sondern nur einen Aufforderung zum Angebot.
Frage ist das rechtlich haltbar? Der Versand erfolgt ja erst nach Überweisung. Bei der Überweisung wird der Käufer zuvor ja zunächst expliziet aufgefordert den von Händler gewünschten Betrag zu überweisen? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 27.05.07, 13:49 Titel:
Zitat:
Was hat das mit Verfassungsrecht zu tun?
Scheisse ich bin in zu vielen Foren unterwegs und poste zu schnell. Ich kann mir nie merken was es alles für Kategorieren gibt und dachte ok ich pack das hier mal schnell unter Vertragsrecht und habe nur bis zum "Ver" gelsen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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